Im Urkundenbestand des Stadtarchivs sind fast ausschließlich zwei Sprachen vertreten: das obligatorische (Mittel-)Latein und die verschiedenen Varianten des Deutschen (u. a. mittelniederdeutsch und mittelhochdeutsch).Ganz selten finden sich auch fremdsprachige Texte, so in der Urkunde U 1468 vom 21. Februar 1599. Die Urkunde ist in Spanisch auf Papier geschrieben und auf der Rückseite mit dem Vermerk “salva guardia” versehen. Es handelt sich also um einen Schutz- oder Geleitbrief. Verfasser des Textes ist der Capitain und Generalkommissar der Kavallerie des spanischen Königs in Flandern Juan de Gamarra Y Contreras. Damit sind wir mitten im Spanisch-Niederländischen Krieg, in dessen Verlauf sich die sieben nördlichen Provinzen der (ehemals burgundischen) Niederlande ihre Unabhängigkeit vom (spanischen) Habsburgerreich erkämpften. Wahrscheinlich ließen sich die Lemgoer Kaufleute einen solchen Schutz- oder Geleitbrief ausstellen, um unbehelligt und frei weiterhin den Warenaustausch mit den Handelsstädten in Flandern (u. a. Brügge, Antwerpen) betreiben zu können. Der Ausstellungsort der Urkunde ist vermutlich Bad Bentheim in der gleichnamigen Grafschaft, also direkt an der niederländischen Grenze, wo der Capitain und Generalkommissar anscheinend seinen Stützpunkt hatte. Eine vollständige Übersetzung der Urkunde steht noch aus…
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Hausrenten in Lemgo – Bildungsmängel stiften Chaos im Urkundenbestand
Rentenverkäufe waren in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt üblich und ein beliebtes Instrument zur vormodernen Kreditbeschaffung unter Umgehung des kanonischen Zinsverbotes. Aus einer Kaufsumme wurde das Recht zum Erhalt einer periodischen Zahlung (= Rente) erworben. Diese Renten konnten auch als Reallasten auf Häusern liegen, die damit als Pfand bei Zahlungsverzug dienten.
Diese sog. Hausrentenverschreibungen wurden in Form von Urkunden verfasst und haben sich zahlreich im Urkundenbestand des Stadtarchivs erhalten. Die Überlieferung ging dabei häufig über eine der kapitalgebenden Institutionen der Stadt (Zünfte, Hospitäler, Altarkommenden…). So auch in der Urkunde U 1023 vom 6. Januar 1540. In dieser Urkunde wird ein Verfahrensfehler in der Bearbeitung der Hausrentenverschreibungen dokumentiert.
Die beiden Dekane der “armen Leute im Hause des Heiligen Geistes hinter dem Altstädter Fleischscharren”, Hermann Vastelavent und Johann Calckmann, legen vor Bürgermeister und Rat dar, dass sie irrtümlich eine falsche Urkunde herausgegeben, kanzelliert und damit ungültig gemacht haben. Der heilige Geist hinter dem Fleischscharren war eines der vier Hospitäler der Stadt (urkundlich erstmals 1390 erwähnt), die zwischen 1551 und 1581 zu einem städtischen Hospital (St. Loyen) vereinigt wurden. Die falsch kanzellierte Urkunde bezog sich auf das Haus des Hans Kehde, in der Neustadt gegenüber der Heiliggeist-Kapelle gelegen, das sich 1540 im Eigentum der Witwe des Nolte Traphagen befand. Die Hausrentenverschreibung hatte ein Kapital bzw. eine Kaufsumme von 50 Mark mit einer jährlichen Rentenzahlung von 3 Mark.
Die ursprüngliche Urkunde der Hausrentenverschreibung vom 12. März 1442 hat sich ebenfalls im Stadtarchiv erhalten (StaL U 429), in der Hans Kehde die Rentenzahlung an den Bürgermeister Johann Kruse verkaufte. An dieser Urkunde sind noch gut die Kanzellierungsschnitte erkennbar, die die beiden Dekane haben 1540 machen lassen. Möglicherweise wurde auch das Siegel der Urkunde deswegen entfernt. Eigentlich sollte aber die Rentenverschreibung des Thomas Stonebuck auf diese Weise behandelt werden, der sein Kapital, das er vom Hospital auf der Altstadt erhalten hatte, mit Zahlung des Pfandschilliungs ablösen wollte. Aber, wie in der Urkunde von 1540 vermerkt, waren die beiden Dekane des Lesens und Schreibens unkundig und hatten wohl die falsche Urkunde erwischt. Später fand dann ein Lesekundiger doch noch die Stonebucksche Urkunde und man konnte die Verwechslung aufklären. Die richtige Urkunde wurde herausgegeben und die kanzellierte Urkunde Kehdes, zu der noch 4 Beibriefe gehörten, die sich aber nicht mehr erhalten haben, wieder in Kraft und Gültigkeit gesetzt wurden.
Auf der Rückseite der Urkunde von 1540 findet sich die Abfolge der Hausbesitzer und ihrer Rentenzahlungshöhe bis zu Johann Diedrich Bödeker. Darüber kann man das Haus auch als die Nummer 1 in der Marienbauerschaft identifzieren, heute Breite Straße 53.
Im Haupt-Und Lagerbuch der Provision St. Loyen (StaL A 26), der Nachfolgeeinrichtung des Altstätter Hospitals, ist der Vorgang von 1540 auch in einer Abschrift dokumentiert und bis zum Hausbesitzer Bödeker fortgeführt. Der Rückvermerk auf der Urkunde von 1540 “In Marienbauerschafft / in den alten Copiario Num. XII & XIII” deutet auf ein vermutlich nicht mehr erhaltenes Urkundenkopiar der Bauerschaft oder des Hospitals hin, das eine nummerische Gliederung aufwies. Das Vorwort des Haupt- und Lagerbuchs St. Loyen kann den Verlust einer älteren Schriftgutdokumentation unterstützen.
Zwei Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Vorgang ziehen: die Vertreter der Hospitäler waren längst nicht alle Lese- und Schreibkundig und die rechtlich unbedeutend gewordenen Rentenbriefe wurden an den Ablöser der Kreditsumme zurückgegeben und damit aus der städtischen Aufbewahrung herausgenommen.
Malerauftrag in Lemgo 1512 – Gert van Loon
Während der aktiven Phase der Reformation in Lemgo in den 1520er und 1530er Jahren, als sich Teile der Bürgerschaft gegen den Rat wandten, wurden auch zahlreiche Kunstwerke in der Stadt in einem “Bildersturm” vermutlich zerstört. Das auffällige Fehlen von Altargemälden und Heiligenfiguren aus der vorreformatorischen Zeit in den beiden Stadtkirchen, bis auf wenige Ausnahmen, deutet in diese Richtung.
Am Sakramentshäuschen von 1477 in St. Nicolai wurden damals die Heiligenfiguren abgeschlagen.
Noch seltener sind schriftliche Hinweise auf Kunstwerke in vorreformatischer Zeit in Lemgo. Meistens tauchen diese in Zusammenhang mit Altarstiftungen auf, häufig Kelche oder anderes liturgisches Gerät (vgl. F. Gerlach, Der Archidiakonat Lemgo in der mittelalterlichen Diözese Paderborn, Münster 1932, Anhang, S. 277ff.) Unter der Signatur U 846 im Urkundenbestand des Stadtarchivs hat sich jedoch der Auftrag an den Maler Gert van Loon aus dem Jahr 1512 für ein Altarbild auf dem Altar St. Jodok (Joest oder Jodokus) und Margaretha in St. Marien erhalten. Auftraggeber war die Dechen der St. Jodokus-Bruderschaft in Lemgo. Im Spätmittelalter gab es mindestens neun Bruderschaften in Lemgo, die sich als Laiengemeinschaften um Gebete und Heiligenvererhungen kümmerten, aber auch karitiativ tätig waren und über Kapital aus Schenkungen und Spenden verfügten. Die Bruderschaft besorgte die Verwaltung der Altarstiftung seit seiner Gründung um 1447. Aus den Einnahmen der Stiftung sollte ein armer, unbelehnter (also ohne eine andere Altarstiftung versehener) Priester erhalten, der dafür Messen und Memorien für die Stifter und deren Freunde halten musste. Gert van Loon verpflichtete sich, eine Tafel mit der Legende des Heiligen Jodokus/Joest/Jodok anzufertigen. Auf der Innenseite sollte die gesamte Legende zu sehen sein, auf der Außenseite der Heilige mit zwei Pilgern, auf der anderen Seite die Rast des Heiligen mit einem Ritter und einem Priester. Das Tafelbild sollte 1 1/2 Ellen lang, aus Eichenholz hergestellt und mit Leinwand überzogen und mit Kreide grundiert sein. Die Farben sollten aus dem allerbesten Material hergestellt sein. Die Farben in gold, braunrot und grünblau. Der Heilige war als bärtiger Mann darzustellen, mit goldener Mütze bedeckt, mit einem mit Gold eingefaßten Mantel gekleidet und zu seinen Füßen die goldene Krone. Am Pfingsttage wurde das Bild, wohl durch die Bruderschaft, um die Kirche herumgetragen. Zuletzt regelte man auch die Bezahlung des Künstlers, der neben dem Weinkauf (1 Hornscher Gulden) auch 30 Goldgulden erhalten sollte, wenn das Werk innerhalb eines Jahres fertiggestellt wäre.
Zur Beglaubigung der Urkunde nahm man kein Siegel, wie üblicherweise, sondern bediente sich der besonderen Form des Kerbschnittbriefes, also einer doppelten, zweigeteilten Urkunde, zerschnitten entlang einer Zickzacklinie. Beide Vertragsparteien erhielten so ein Exemplar der Urkunde, die zum Beweis der Echtheit wieder zusammengefügt werden konnten. Dieses Verfahren verwendete man häufig, wenn die Vertragspartner kein Siegel führten bzw. führen konnten.
Unklar ist, ob das in Auftrag gegebene Alterbild tatsächlich angefertigt wurde oder die Ausführung unterblieb. Das Werk hat sich jedenfalls leider nicht erhalten.
Grüße aus der DDR – Lemgoer Urkunden zu St. Jürgen kommen 1990 zurück
Die Sicherung des bis 1245 zurückreichenden, umfangreichen Lemgoer Urkundenbestandes war bis ins 19. Jahrhundert nicht gewährleistet. So “verschwand” die älteste Urkunde mit der Bestätigung der Stadtrechte von 1245 gleich zweimal und ist erst seit 1898 dauerhaft wieder im Besitz der Stadt bzw. des Stadtarchivs (siehe Beitrag vom 31.03.2016).
So ist es nicht verwunderlich, dass 1990, nach der sog. Wende in der DDR, sich ein gewisser Wolfgang Zimmer aus Dresden meldete, der in seinem Besitz drei Urkunden Lemgoer Herkunft hatte. Auf den Rückseiten der Urkunden sind noch Registrierungsnummern erhalten. Wie so häufig, war auch hier unklar, wie die Urkunden tatsächlich in den Besitz des Herrn Zimmer gelangt waren. Nach seinen Angaben, hätte seine Schwiegertochter die drei Urkunden in der Universität Leipzig “gefunden” und sie ihrem Schwiegervater, Leiter der Kulturakademie des Bezirks Dresden und nebenamtlicher Denkmalpfleger des Bezirks Dresden, mitgebracht, der sie an sich nahm. Warum die Urkunden in Leipzig waren, ist unklar. Bereits 1985 legte Zimmer die Urkunden dem damaligen Leiter des Staatsarchivs Dresden vor, der die ersten Regesten anfertigte und die Provenienz (=Herkunft) Lemgo feststellte. Damals wäre eine Übergabe möglich gewesen, erschien den Beteiligten aber als zu schwierig, so dass Wolfgang Zimmer die Urkunden bei sich zu Hause aufbewahrte. Im November 1990 kamen die Urkunden wieder zurück nach Lemgo.

Merkelsche Karte Revier X, um 1800 (StaL A 347, Reproduktion) Etwa in der Kartenmitte ist das Gelände des Siechenhauses eingezeichnet (Buchstabe B). Zu dem Zeitpunkt sind aber nur noch Reste der Bebauung erhalten.
Die drei Urkunden aus den Jahren 1358, 1383 und 1634 stehen alle in Verbindung mit dem ehemaligen Siechenhaus St. Georg (niederdeutsch: St. Jürgen) vor dem Neuen Tor in Lemgo, heute in der Nähe des Klinikums Lippe, Siechenstraße/Leopoldstraße. Die erste urkundliche Erwähnung ist aus dem Jahr 1342. In diesem Jahr wurde die Kapelle eingeweiht, die bereits vorher von der Lemgoer Adelsfamilie von Callendorpe dort gegründet und gebaut worden war, also bereits bevor die Siechen dorthin kamen. Heute ist von den Baulichkeiten (Kapelle, Siechenhäuser, Friedhof, Ummauerung…) nichts mehr erhalten. Die Tatsache der inhaltlichen Zusammengehörigkeit deutet daraufhin, dass vermutlich jemand bewusst eine Auswahl der Urkunden getroffen hat. Wann und zu welchem Zweck, bleibt unklar. In den Lippischen Regesten Alte Folge werden die Urkunden nicht erwähnt, in den Neuen Folge die beiden ältesten Urkunden schon.
Bei der ersten Urkunde (U 77a) vom 24. Februar 1358 handelt es sich um einen Grundstücksverkauf (Gartengrundstück) der Lemgoer Bürgerin Mechthild Meynkynd an das Siechenhaus St. Jürgen vor dem Neuen Tore in Lemgo gegen eine jährliche Rentenzahlung. Diese Form des Grundrentenverkaufes war ein im Mittelalter übliches Vorgehen, diente zur Kapitalbeschaffung und Altersabsicherung und wurde insbesondere in den Städten eingesetzt.
In der zweiten Urkunde vom 5. Oktober 1383 (U 186a) geht es ebenfalls um ein Gartengrundstück, das aber nicht verkauft, sondern meierstättisch in Besitz genommen wird und zwar so, dass die ursprüngliche Eigentümerin, die Witwe des Engelke des Sedelers, das Grundstück dem Siechenhaus übereignet, es aber gleich wieder zurückerhält, wenn auch nicht mehr in Eigentum, sondern nun in einer Art Pachtverhältnis (=Meiergut). Dafür musste die Witwe einen jährlichen Wortzins entrichten, eine Art Grundstücksabgabe.
In der dritten und letzten Urkunde vom 1634 (U 1674 a) nehmen die Erben des verstorbenen Lemgoer Bürgermeisters Dietrich Cothmann eine Schuldverschreibung / Obligation von 100 Reichstalern von den Dechen und Vorstehern des Armenhauses zu St. Georg (St. Jürgen) gegen eine jährliche Zahlung von 5 Reichstalern erneut auf, nachdem sie eine erste Schuld von 1589 in der gleichen Höhe bereits getilgt hatten. Als Kennzeichen der erfolgten Tilgung ist vermutlich die linke Hälfte der Plica der Urkunde als Cassationsschnitt abgeschnitten worden. Das Kapital entstammt ursprünglich einer Schenkung des Lemgoer Bürgers Johann Schapedoith an die Armen zu St. Georg mit der Maßgabe, das Geld verzinsbar auszugeben. Die entsprechende Urkunde befindet sich ebenfalls im Stadtarchiv Lemgo unter der Signatur U 1406 vom 31. März 1589. Die erste Schuldverschreibung des 1589 noch lebenden Dietrich Cothmann ist zumindest abschriftlich ebenfalls erhalten.
Die letzte Urkunde ist die einzige der Drei, die noch das Siegel der Stadt Lemgo aufweist.
Wie eine Urkunde zweimal verschwand oder die “Entdeckung” der Stadtrechtsbestätigung
Die älteste Urkundenausfertigung im Stadtarchiv Lemgo ist die Bestätigung der vermutlich um 1190 durch Bernhard II. verliehenen Stadtrechte durch seinen Enkel Bernhard III. vom 8. Januar 1245 (StaL U 2). Auf dem Foto ist das passende Siegel Bernhards III. beigefügt, das sich aber nicht mehr im Original an der Urkunde befindet. Hier soll nicht näher auf die Fragen und Probleme der Stadtgründung Lemgos eingegangen werden, sondern nur auf die “Entdeckung” der Urkunde in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Die Bearbeiter der Lippischen Regesten Otto Preuß und August Falkmann bemerkten im Vorwort des ersten Bandes ihres insgesamt vierbändigen Werkes 1860, dass “[…] das große Archiv der Stadt Lemgo, welche nach dem blühenden Zustande dieser Stadt im 13. und 14. Jahrhunderte eine besonders reiche Ausbeute für die ältere Zeit hoffen ließ, sich bisher in einem so völlig verwahrlosten und ungeordneten Zustande befunden, daß an eine erschöpfende Benutzung desselben nicht zu denken war. wahrscheinlich wird aber diesem Übelstande durch die Thätigkeit des zeitigen Herrn Bürgermeisters Honerla, dem wir bereits die Mittheilung einiger Urkunden für dieses Heft verdanken, noch bevor das zweite Heft die Presse verläßt, insoweit abgeholfen sein, daß uns eine Nachlese möglich ist.” (S. IX). Dementsprechend wird die Urkunde von 1245 nicht nach dem Original, sondern nach einer Abbildung wiedergegeben (S. 173). Der Urkundentext selbst ist bei C. V. Grupen: Origines Germaniae oder das älteste Teutschland unter den Römern, Franken und Sachsen, 3 Teile, Lemgo 1764 – 1768, S. 222 wiedergegeben. Hier auch noch mit dem Reitersiegel Bernhards III. als Umzeichnung.
Im zweiten Band (1863) der Lippischen Regesten wird die Bestätigung der Stadtrechte weiterhin nicht in der Ausfertigung regestiert. Im Vorwort findet sich aber der Hinweis, dass man mit dem Bürgermeister Honerla gemeinsam das nicht geordnete Lemgoer Archiv durchsucht habe und für den dritten Band nun etwa 400 Urkunden zusammen habe (S. VII). Im dritten Band (1866) schließlich wird die bis dahin verschollene Urkunde ausführlich dargestellt (S. 6f.) und der Hinweis gegeben, dass das Siegel abgefallen sei. Demnach muss die Urkunde das erste Mal nach 1764 verschwunden und zwischen 1863 und 1866 wieder aufgetaucht sein, wobei “verschwunden” meint, dass sie nicht mehr auffindbar war.
Der erste Nichtjurist und Lehrer-Archivar in Lemgo, Dr. August Schacht (1854 – 1936), . Gymnasialprofessor für Geschichte und Geographie am Lemgoer Jungengymnasium (EKG) bis 1922, wies in seinem „Bericht über den gegenwärtigen Zustand des Archivs der Stadt Lemgo“ von 1895 (StaL A 10121) darauf hin, dass er etwa 1000 Urkunden aus der Zeit von 1275 bis 1699 vorgefunden habe. Die Urkunde von 1245 wird nicht erwähnt und eindeutig als unauffindbar gekennzeichnet! Zwischenzeitlich war es also wieder zu einem Verlust gekommen.
In einem Bericht Schachts vom November 1898 wird die Wiederauffindung der Urkunde dokumentiert. Schacht entdeckte sie nach seinen eigenen Angaben beim jüdischen Althändler (Louis) Frenkel (1863 – 1934) in Lemgo unter zahlreichen anderen Archivalien aus dem Nachlass des verstorbenen Bürgermeisters Karl Honerla (1858 – 1879), dem man auch Unterschlagung vorwarf. Offensichtlich waren die Urkunden bei der Rückgabe der Bearbeiter der Lippischen Regesten nicht wieder ins eigentliche Stadtarchiv gelangt, sondern wieder beim Bürgermeister Honerla, der sie bei sich zu Hause verwahrte. Dort sind sie dann mit seinem restlichen Nachlass vermutlich an Frenkel verkauft wurden. Wie diese “Entdeckung” Schachts bei Frenkel tatsächlich stattgefunden hat, wird nicht ausgeführt. Karl Meier, Stadtchronist und Neffe Schachts, gibt in seiner Stadtgeschichte Lemgos eine Erklärung (3. Auflg. 1981, S .25): Demnach hätte ein Schüler Schachts, der Jude Ludwig Spanier, im Unterricht erwähnt, dass sein Onkel Frenkel ein altes Schriftstück besitzen würde, woraufhin Schacht zum Händler Frenkel ging.

Bericht August Schachts über aufgefundene Archivalien beim Althändler Frenkel, Lemgo 1898 (StaL A 10122)

Bericht August Schachts über aufgefundene Archivalien beim Althändler Frenkel, Lemgo 1898 (StaL A 10122)
Die Stadt Lemgo ging davon aus, dass die Familie Frenkel nur unrechtmäßig in den Besitz der Urkunden gelangt sein konnte, da Urkunden niemals an Dritte gelangt seien. Eine etwas gewagte Hypothese, wenn man bedenkt, wie davor mit dem Archivbestand umgegangen wurde. Auch Schacht berichtete 1895, dass beim vorangegangenen Durchbau des Rathauses der größte Teil der Akten aus den Archivräumen entfernt und zeitweilig im Waisenhaus untergebracht wurde, wobei sich die Bänder, die die Aktenfaszikel zusammenhielten, sich lösten. „Das Lemgoer Archiv war jetzt nur noch ein Gemenge beschriebener Pergamente und Papiere, die vielfach von Moder und Insekten zerfressen und durch Bauschutt und Schornsteinruß bis zur Unkenntlichkeit entstellt waren.“ Die Stadt wollte nun auf Beschlagnahme und Herausgabe der Archivstücke klagen und ein Strafverfahren einleiten. Ein Kaufangebot von 30 Mark, zudem Schacht ermächtigt worden war, scheiterte an der Frenkelschen Gegenforderung von 150 Mark. Vermutlich durch die Androhung eines Strafverfahrens eingeschüchtert, gab Frenkel nach und bot eine kostenlose Übernahme der Urkunden, die als Eigentum der Stadt angesehen wurden, an. Eine Sichtung sollte durch Schacht erfolgen. Die ursprüngliche Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung durch den Lemgoer Gendarm Brakemeier wurde nicht durchgeführt und das Strafverfahren vermutlich nicht weiter verfolgt.
Die Urkunde gelangte vermutlich zunächst wieder ins Stadtarchiv, wurde dann noch bis mindestens 1962 im Museum Hexenbürgermeisterhaus hinter Glas ausgestellt (nach Karl Meier) und befindet sich heute endgültig im Magazin des Stadtarchivs.