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Malerauftrag in Lemgo 1512 – Gert van Loon

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846)

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846)

Während der aktiven Phase der Reformation in Lemgo in den 1520er und 1530er Jahren, als sich Teile der Bürgerschaft gegen den Rat wandten, wurden auch zahlreiche Kunstwerke in der Stadt in einem “Bildersturm” vermutlich zerstört. Das auffällige Fehlen von Altargemälden und Heiligenfiguren aus der vorreformatorischen Zeit in den beiden Stadtkirchen, bis auf wenige Ausnahmen, deutet in diese Richtung.

Am Sakramentshäuschen von 1477 in St. Nicolai wurden damals die Heiligenfiguren abgeschlagen.

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846 Rückseite)

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846 Rückseite)

Noch seltener sind schriftliche Hinweise auf Kunstwerke in vorreformatischer Zeit in Lemgo. Meistens tauchen diese in Zusammenhang mit Altarstiftungen auf, häufig Kelche oder anderes liturgisches Gerät (vgl. F. Gerlach, Der Archidiakonat Lemgo in der mittelalterlichen Diözese Paderborn, Münster 1932, Anhang, S. 277ff.) Unter der Signatur U 846 im Urkundenbestand des Stadtarchivs hat sich jedoch der Auftrag an den Maler Gert van Loon aus dem Jahr 1512 für ein Altarbild auf dem Altar St. Jodok (Joest oder Jodokus) und Margaretha in St. Marien erhalten. Auftraggeber war die Dechen der St. Jodokus-Bruderschaft in Lemgo. Im Spätmittelalter gab es mindestens neun Bruderschaften in Lemgo, die sich als Laiengemeinschaften um Gebete und Heiligenvererhungen kümmerten, aber auch karitiativ tätig waren und über Kapital aus Schenkungen und Spenden verfügten. Die Bruderschaft besorgte die Verwaltung der Altarstiftung seit seiner Gründung um 1447. Aus den Einnahmen der Stiftung sollte ein armer, unbelehnter (also ohne eine andere Altarstiftung versehener) Priester erhalten, der dafür Messen und Memorien für die Stifter und deren Freunde halten musste. Gert van Loon verpflichtete sich, eine Tafel mit der Legende des Heiligen Jodokus/Joest/Jodok anzufertigen. Auf der Innenseite sollte die gesamte Legende zu sehen sein, auf der Außenseite der Heilige mit zwei Pilgern, auf der anderen Seite die Rast des Heiligen mit einem Ritter und einem Priester. Das Tafelbild sollte 1 1/2 Ellen lang, aus Eichenholz hergestellt und mit Leinwand überzogen und mit Kreide grundiert sein. Die Farben sollten aus dem allerbesten Material hergestellt sein. Die Farben in gold, braunrot und grünblau. Der Heilige war als bärtiger Mann darzustellen, mit goldener Mütze bedeckt, mit einem mit Gold eingefaßten Mantel gekleidet und zu seinen Füßen die goldene Krone. Am Pfingsttage wurde das Bild, wohl durch die Bruderschaft, um die Kirche herumgetragen. Zuletzt regelte man auch die Bezahlung des Künstlers, der neben dem Weinkauf (1 Hornscher Gulden) auch 30 Goldgulden erhalten sollte, wenn das Werk innerhalb eines Jahres fertiggestellt wäre.

Zur Beglaubigung der Urkunde nahm man kein Siegel, wie üblicherweise, sondern bediente sich der besonderen Form des Kerbschnittbriefes, also einer doppelten, zweigeteilten Urkunde, zerschnitten entlang einer Zickzacklinie. Beide Vertragsparteien erhielten so ein Exemplar der Urkunde, die zum Beweis der Echtheit wieder zusammengefügt werden konnten. Dieses Verfahren verwendete man häufig, wenn die Vertragspartner kein Siegel führten bzw. führen konnten.

Unklar ist, ob das in Auftrag gegebene Alterbild tatsächlich angefertigt wurde oder die Ausführung unterblieb. Das Werk hat sich jedenfalls leider nicht erhalten.