Rentenverkäufe waren in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt üblich und ein beliebtes Instrument zur vormodernen Kreditbeschaffung unter Umgehung des kanonischen Zinsverbotes. Aus einer Kaufsumme wurde das Recht zum Erhalt einer periodischen Zahlung (= Rente) erworben. Diese Renten konnten auch als Reallasten auf Häusern liegen, die damit als Pfand bei Zahlungsverzug dienten.
Diese sog. Hausrentenverschreibungen wurden in Form von Urkunden verfasst und haben sich zahlreich im Urkundenbestand des Stadtarchivs erhalten. Die Überlieferung ging dabei häufig über eine der kapitalgebenden Institutionen der Stadt (Zünfte, Hospitäler, Altarkommenden…). So auch in der Urkunde U 1023 vom 6. Januar 1540. In dieser Urkunde wird ein Verfahrensfehler in der Bearbeitung der Hausrentenverschreibungen dokumentiert.
Die beiden Dekane der “armen Leute im Hause des Heiligen Geistes hinter dem Altstädter Fleischscharren”, Hermann Vastelavent und Johann Calckmann, legen vor Bürgermeister und Rat dar, dass sie irrtümlich eine falsche Urkunde herausgegeben, kanzelliert und damit ungültig gemacht haben. Der heilige Geist hinter dem Fleischscharren war eines der vier Hospitäler der Stadt (urkundlich erstmals 1390 erwähnt), die zwischen 1551 und 1581 zu einem städtischen Hospital (St. Loyen) vereinigt wurden. Die falsch kanzellierte Urkunde bezog sich auf das Haus des Hans Kehde, in der Neustadt gegenüber der Heiliggeist-Kapelle gelegen, das sich 1540 im Eigentum der Witwe des Nolte Traphagen befand. Die Hausrentenverschreibung hatte ein Kapital bzw. eine Kaufsumme von 50 Mark mit einer jährlichen Rentenzahlung von 3 Mark.
Die ursprüngliche Urkunde der Hausrentenverschreibung vom 12. März 1442 hat sich ebenfalls im Stadtarchiv erhalten (StaL U 429), in der Hans Kehde die Rentenzahlung an den Bürgermeister Johann Kruse verkaufte. An dieser Urkunde sind noch gut die Kanzellierungsschnitte erkennbar, die die beiden Dekane haben 1540 machen lassen. Möglicherweise wurde auch das Siegel der Urkunde deswegen entfernt. Eigentlich sollte aber die Rentenverschreibung des Thomas Stonebuck auf diese Weise behandelt werden, der sein Kapital, das er vom Hospital auf der Altstadt erhalten hatte, mit Zahlung des Pfandschilliungs ablösen wollte. Aber, wie in der Urkunde von 1540 vermerkt, waren die beiden Dekane des Lesens und Schreibens unkundig und hatten wohl die falsche Urkunde erwischt. Später fand dann ein Lesekundiger doch noch die Stonebucksche Urkunde und man konnte die Verwechslung aufklären. Die richtige Urkunde wurde herausgegeben und die kanzellierte Urkunde Kehdes, zu der noch 4 Beibriefe gehörten, die sich aber nicht mehr erhalten haben, wieder in Kraft und Gültigkeit gesetzt wurden.
Auf der Rückseite der Urkunde von 1540 findet sich die Abfolge der Hausbesitzer und ihrer Rentenzahlungshöhe bis zu Johann Diedrich Bödeker. Darüber kann man das Haus auch als die Nummer 1 in der Marienbauerschaft identifzieren, heute Breite Straße 53.
Im Haupt-Und Lagerbuch der Provision St. Loyen (StaL A 26), der Nachfolgeeinrichtung des Altstätter Hospitals, ist der Vorgang von 1540 auch in einer Abschrift dokumentiert und bis zum Hausbesitzer Bödeker fortgeführt. Der Rückvermerk auf der Urkunde von 1540 “In Marienbauerschafft / in den alten Copiario Num. XII & XIII” deutet auf ein vermutlich nicht mehr erhaltenes Urkundenkopiar der Bauerschaft oder des Hospitals hin, das eine nummerische Gliederung aufwies. Das Vorwort des Haupt- und Lagerbuchs St. Loyen kann den Verlust einer älteren Schriftgutdokumentation unterstützen.
Zwei Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Vorgang ziehen: die Vertreter der Hospitäler waren längst nicht alle Lese- und Schreibkundig und die rechtlich unbedeutend gewordenen Rentenbriefe wurden an den Ablöser der Kreditsumme zurückgegeben und damit aus der städtischen Aufbewahrung herausgenommen.