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Hausrenten in Lemgo – Bildungsmängel stiften Chaos im Urkundenbestand

Rentenverkäufe waren in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt üblich und ein beliebtes Instrument zur vormodernen Kreditbeschaffung unter Umgehung des kanonischen Zinsverbotes. Aus einer Kaufsumme wurde das Recht zum Erhalt einer periodischen Zahlung (= Rente) erworben. Diese Renten konnten auch als Reallasten auf Häusern liegen, die damit als Pfand bei Zahlungsverzug dienten.

Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Diese sog. Hausrentenverschreibungen wurden in Form von Urkunden verfasst und haben sich zahlreich im Urkundenbestand des Stadtarchivs erhalten. Die Überlieferung ging dabei häufig über eine der kapitalgebenden Institutionen der Stadt (Zünfte, Hospitäler, Altarkommenden…). So auch in der Urkunde U 1023 vom 6. Januar 1540. In dieser Urkunde wird ein Verfahrensfehler in der Bearbeitung der Hausrentenverschreibungen dokumentiert.

Die beiden Dekane der “armen Leute im Hause des Heiligen Geistes hinter dem Altstädter Fleischscharren”, Hermann Vastelavent und Johann Calckmann, legen vor Bürgermeister und Rat dar, dass sie irrtümlich eine falsche Urkunde herausgegeben, kanzelliert und damit ungültig gemacht haben. Der heilige Geist hinter dem Fleischscharren war eines der vier Hospitäler der Stadt (urkundlich erstmals 1390 erwähnt), die zwischen 1551 und 1581 zu einem städtischen Hospital (St. Loyen) vereinigt wurden. Die falsch kanzellierte Urkunde bezog sich auf das Haus des Hans Kehde, in der Neustadt gegenüber der Heiliggeist-Kapelle gelegen, das sich 1540  im Eigentum der Witwe des Nolte Traphagen befand. Die Hausrentenverschreibung  hatte ein Kapital bzw. eine Kaufsumme von  50 Mark mit einer jährlichen Rentenzahlung von 3 Mark.

Urkunde vom 12. März 1442 (StaL U 429)

Urkunde vom 12. März 1442 (StaL U 429)

Die ursprüngliche Urkunde der Hausrentenverschreibung vom 12. März 1442 hat sich ebenfalls im Stadtarchiv erhalten (StaL U 429), in der Hans Kehde die Rentenzahlung an den Bürgermeister Johann Kruse verkaufte. An dieser Urkunde sind noch gut die Kanzellierungsschnitte erkennbar, die die beiden Dekane haben 1540 machen lassen. Möglicherweise wurde auch das Siegel der Urkunde deswegen entfernt. Eigentlich sollte aber die Rentenverschreibung des Thomas Stonebuck auf diese Weise behandelt werden, der sein Kapital, das er vom Hospital auf der Altstadt erhalten hatte, mit Zahlung des Pfandschilliungs ablösen wollte. Aber, wie in der Urkunde von 1540 vermerkt, waren die beiden Dekane des Lesens und Schreibens unkundig und hatten wohl die falsche Urkunde erwischt. Später fand dann ein Lesekundiger doch noch die Stonebucksche Urkunde und man konnte die Verwechslung aufklären. Die richtige Urkunde wurde herausgegeben und die kanzellierte Urkunde Kehdes, zu der noch 4 Beibriefe gehörten, die sich aber nicht mehr erhalten haben, wieder in Kraft und Gültigkeit gesetzt wurden.

Rückseite Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Rückseite Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Auf der Rückseite der Urkunde von 1540 findet sich die Abfolge der Hausbesitzer und ihrer Rentenzahlungshöhe bis zu Johann Diedrich Bödeker. Darüber kann man das Haus auch als die Nummer 1 in der Marienbauerschaft identifzieren, heute Breite Straße 53.

Im Haupt-Und Lagerbuch der Provision St. Loyen (StaL A 26), der Nachfolgeeinrichtung des Altstätter Hospitals, ist der Vorgang von 1540 auch in einer Abschrift dokumentiert und bis zum Hausbesitzer Bödeker fortgeführt. Der Rückvermerk auf der Urkunde von 1540 “In Marienbauerschafft / in den alten Copiario Num. XII & XIII” deutet auf ein vermutlich nicht mehr erhaltenes Urkundenkopiar der Bauerschaft oder des Hospitals hin, das eine nummerische Gliederung aufwies. Das Vorwort des Haupt- und Lagerbuchs St. Loyen kann den Verlust einer älteren Schriftgutdokumentation unterstützen.

Haupt- und Lagerbuch St. Loyen (StaL A 26)

Haupt- und Lagerbuch St. Loyen (StaL A 26)

Zwei Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Vorgang ziehen: die Vertreter der Hospitäler waren längst nicht alle Lese- und Schreibkundig und die rechtlich unbedeutend gewordenen Rentenbriefe wurden an den Ablöser der Kreditsumme zurückgegeben und damit aus der städtischen Aufbewahrung herausgenommen.

 

Von Pasquillen und Schmähbriefen – der Fall des Ratsapothekers David Welman

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Schmähgedichte oder Schmähbriefe (Pasquillen) wurden in der Vergangenheit selten nur in satirischen Zusammenhängen genutzt, sondern dienten tatsächlich der Verunglimpfung eines Gegners aus unterschiedlichen Motiven. Abweichend vom Fall Jan Böhmermann sind die Verfasser der Schmähbriefe zumeist anonym und bedienen sich dieser Form auch, um eine höhergestellte oder mächtigere Persönlichkeit kritisieren, diffamieren oder lächerlich machen zu können, ohne sich selbst zu gefährden.

Im Lemgoer Statutenbuch oder Stadtbuch von 1586 (siehe Beitrag vom 17. Juli 2015) haben sich im Kapitel 20 “Von Schmeheschriften Und Injurien” entsprechende Bestimmungen gegen diese Form der öffentlichen Beleidigung erhalten. Demnach sollten Leben und Ehre gleichgeachtet sein und die Verleumdung und Verletzung der Ehre sollte für beschwerlicher und höher als die Verletzung des Körpers erachtet werden. Es sollte kein Mann und keine Frau mit Schriften, Gemälden (Bildern), Gedichten oder Worten injuriert werden. Wer sich dessen schuldig machte, wurde mit Gefängnis, Stadtverweisung und mit schwerer Geldstrafe bestraft.

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Auch im Stadtarchiv Lemgo haben sich durchaus Fälle solcher Pasquillen und Schmähbriefe erhalten. Ein recht prominenter Fall ist der des Lemgoer Ratsapothekers David Welman (1595 – 1669)  aus dem 17. Jahrhundert, der insbesondere wegen der Werwolf-Vorwürfe eine gewisse Berühmtheit erlangte. Den gesamten Fall können Sie hier in einem Vortragsmanuskript (PDF-Datei) nachlesen.

Der Apotheker Welman war in Lemgo aus verschiedenen Gründen mit einzelnen Lemgoer Bürgern und Bürgerinnen in Konflikt geraten. Zwischen März und Oktober 1642 tauchten dann in der Stadt an prominenten Orten angeheftete Zettel mit Schmähbriefen gegen den Ratsapotheker auf. In den Texten wurde Welman mit zahlreichen Beleidigungen und Schimpfworten belegt, u. a. auch als Werwolf, Hexenmeister, Teufel usw. Damit war die Ehre des Geschmähten in Gefahr geraten. In der Frühen Neuzeit war Ehre eine Form des sozialen Kapitals, das man vermehren und vermindern konnte. Ehre bestimmte nicht zuletzt auch die eigene Position innerhalb einer Gesellschaft. Wehrte man sich nicht gegen solche Herabwürdigungen, galten die geäußerten Vorwürfe als glaubhaft. Welman musste also handeln, was bei anonymen Flugschriften schwierig ist. Sein Verdacht richtete sich gegen die Lemgoer Familie der Plattenschläger, insbesondere gegen Gottschalk Plattenschläger, gegen den er einen Prozess in Gang setzte, der ohne ein endgültiges Urteil ausging.

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Die zugehörigen Prozessakten haben sich im Stadtarchiv erhalten und umfassen mehrere Bände (StaL A 4694 – A 4701). Zeugenaussagen wurden protokolliert, die die Autorenschaft der Plattenschlägers belegen sollten. Teil der Prozessakten wurden auch die Pasquillen, die lose beigefügt und in einem fortlaufenden Text durchnummeriert abgeschrieben wurden. Damit ist ein umfangreicher Bestand an Schmähtexten erhalten, der die ganze Bandbreite an Beleidigungen, Unterstellungen und Beschimpfungen der damaligen Zeit enthält. Neben den Textpassagen wurden auch kleine Zeichnungen beigefügt, vor allem Welman als Werwolf oder mit einem wolfartigen Tier.

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Eine besonders detailreiche Zeichnung (Welman steigt aus dem Schornstein des Lemgoer Rathauses, in dem sich die Ratsapotheke befindet) hat sich leider nur noch in der Abschrift erhalten. Das Original wurde im Januar 1939 vom damaligen Lemgoer Bürgermeister Wilhelm Gräfer dem Gauleiter des Gaues Westfalen-Nord und Reichsstatthalter in Lippe Dr. Alfred Meyer in einer Erinnerungsmappe überreicht. Anlass war die alljährliche Erinnerungsfahrt der Alten Garde (NSDAP- und SA-Leute, die bei der lippischen Landtagswahl im Januar 1933 teilgenommen hatten, bei der die NSDAP einen Wahlsieg erlangen konnte, der propagandistisch als “Lippische Durchbruchsschlacht” gefeiert wurde) durch Lippe und auch Lemgo. Dieses Original der Schmähzeichnung hat sich nur noch in einer Pressefotografie erhalten.

Die in den Pasquillen geäußerten Vorwürfe gegen Welman sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Prozessen (1654 und 1669) wegen Zauberei und Hexerei gegen den Ratsapotheker richten. Der letzte Prozess führte dann tatsächlich zur Verurteilung und Hinrichtung David Welmans. Die Schmähbriefe hatten mit dazu beigetragen, seinen Ruf und seine Ehre nachhaltig zu zerstören.

Statuta Lemgoviensium 1586

Für die Stadt Lemgo wurde das geltende Recht bzw, die zu Willküren gewordenen Rechtsgewohnheiten aufgezeichnet und in einem “stades bok” zusammengefasst. Dieses “Stadtbuch” hat sich nicht erhalten, aber eine überarbeitete Fassung aus dem Jahr 1586. In insgesamt 40 Kapiteln werden unterschiedliche Rechtsmaterien behandelt, Anlass für die Überarbeitung der städtischen Statuten waren vermutlich die Folgen der Reformation.

Der ehemalige Lemgoer Volksschullehrer Günter Rhiemeier fertigte 1990 eine maschinenschriftliche Abschrift der revidierten Statuten von 1586 an. Seine Abschrift basiert auf einem gedrucktem Exemplar aus dem Jahr 1660 aus dem Pfarrarchiv St. Johann.

Im Stadtarchiv gibt es weitere, handschriftliche Überlieferungen der revidierten Statuten (A 450, A 531, A 1193, A 3748, A 10059 und A 10060), die nicht mit der Abschrift Rhiemeiers in jedem Einzelfall übereinstimmen, aber vom Rechtsinhalt keine Unterschiede aufweisen.

Im Landesarchiv NRW, Abt. OWL, in Detmold gibt es ebenfalls Handschriften mit dem Text der revidierten Statuten. In der Handschriftensammlung (D 71) sind dies die Nummern 75, 60, 52 und 28). In der Lippischen Landesbibliothek finden sich die Statuten auch (Handschriften Nr. 50).

PDF-Datei (8 MB) mit maschinenschriftlicher Transkription.

Literatur: Hans Hoppe, Das statuarische Recht Lemgos, in: Lippische Mitteilungen 29 (1960), S. 189 -196.