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Hausrenten in Lemgo – Bildungsmängel stiften Chaos im Urkundenbestand

Rentenverkäufe waren in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt üblich und ein beliebtes Instrument zur vormodernen Kreditbeschaffung unter Umgehung des kanonischen Zinsverbotes. Aus einer Kaufsumme wurde das Recht zum Erhalt einer periodischen Zahlung (= Rente) erworben. Diese Renten konnten auch als Reallasten auf Häusern liegen, die damit als Pfand bei Zahlungsverzug dienten.

Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Diese sog. Hausrentenverschreibungen wurden in Form von Urkunden verfasst und haben sich zahlreich im Urkundenbestand des Stadtarchivs erhalten. Die Überlieferung ging dabei häufig über eine der kapitalgebenden Institutionen der Stadt (Zünfte, Hospitäler, Altarkommenden…). So auch in der Urkunde U 1023 vom 6. Januar 1540. In dieser Urkunde wird ein Verfahrensfehler in der Bearbeitung der Hausrentenverschreibungen dokumentiert.

Die beiden Dekane der “armen Leute im Hause des Heiligen Geistes hinter dem Altstädter Fleischscharren”, Hermann Vastelavent und Johann Calckmann, legen vor Bürgermeister und Rat dar, dass sie irrtümlich eine falsche Urkunde herausgegeben, kanzelliert und damit ungültig gemacht haben. Der heilige Geist hinter dem Fleischscharren war eines der vier Hospitäler der Stadt (urkundlich erstmals 1390 erwähnt), die zwischen 1551 und 1581 zu einem städtischen Hospital (St. Loyen) vereinigt wurden. Die falsch kanzellierte Urkunde bezog sich auf das Haus des Hans Kehde, in der Neustadt gegenüber der Heiliggeist-Kapelle gelegen, das sich 1540  im Eigentum der Witwe des Nolte Traphagen befand. Die Hausrentenverschreibung  hatte ein Kapital bzw. eine Kaufsumme von  50 Mark mit einer jährlichen Rentenzahlung von 3 Mark.

Urkunde vom 12. März 1442 (StaL U 429)

Urkunde vom 12. März 1442 (StaL U 429)

Die ursprüngliche Urkunde der Hausrentenverschreibung vom 12. März 1442 hat sich ebenfalls im Stadtarchiv erhalten (StaL U 429), in der Hans Kehde die Rentenzahlung an den Bürgermeister Johann Kruse verkaufte. An dieser Urkunde sind noch gut die Kanzellierungsschnitte erkennbar, die die beiden Dekane haben 1540 machen lassen. Möglicherweise wurde auch das Siegel der Urkunde deswegen entfernt. Eigentlich sollte aber die Rentenverschreibung des Thomas Stonebuck auf diese Weise behandelt werden, der sein Kapital, das er vom Hospital auf der Altstadt erhalten hatte, mit Zahlung des Pfandschilliungs ablösen wollte. Aber, wie in der Urkunde von 1540 vermerkt, waren die beiden Dekane des Lesens und Schreibens unkundig und hatten wohl die falsche Urkunde erwischt. Später fand dann ein Lesekundiger doch noch die Stonebucksche Urkunde und man konnte die Verwechslung aufklären. Die richtige Urkunde wurde herausgegeben und die kanzellierte Urkunde Kehdes, zu der noch 4 Beibriefe gehörten, die sich aber nicht mehr erhalten haben, wieder in Kraft und Gültigkeit gesetzt wurden.

Rückseite Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Rückseite Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Auf der Rückseite der Urkunde von 1540 findet sich die Abfolge der Hausbesitzer und ihrer Rentenzahlungshöhe bis zu Johann Diedrich Bödeker. Darüber kann man das Haus auch als die Nummer 1 in der Marienbauerschaft identifzieren, heute Breite Straße 53.

Im Haupt-Und Lagerbuch der Provision St. Loyen (StaL A 26), der Nachfolgeeinrichtung des Altstätter Hospitals, ist der Vorgang von 1540 auch in einer Abschrift dokumentiert und bis zum Hausbesitzer Bödeker fortgeführt. Der Rückvermerk auf der Urkunde von 1540 “In Marienbauerschafft / in den alten Copiario Num. XII & XIII” deutet auf ein vermutlich nicht mehr erhaltenes Urkundenkopiar der Bauerschaft oder des Hospitals hin, das eine nummerische Gliederung aufwies. Das Vorwort des Haupt- und Lagerbuchs St. Loyen kann den Verlust einer älteren Schriftgutdokumentation unterstützen.

Haupt- und Lagerbuch St. Loyen (StaL A 26)

Haupt- und Lagerbuch St. Loyen (StaL A 26)

Zwei Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Vorgang ziehen: die Vertreter der Hospitäler waren längst nicht alle Lese- und Schreibkundig und die rechtlich unbedeutend gewordenen Rentenbriefe wurden an den Ablöser der Kreditsumme zurückgegeben und damit aus der städtischen Aufbewahrung herausgenommen.

 

Malerauftrag in Lemgo 1512 – Gert van Loon

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846)

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846)

Während der aktiven Phase der Reformation in Lemgo in den 1520er und 1530er Jahren, als sich Teile der Bürgerschaft gegen den Rat wandten, wurden auch zahlreiche Kunstwerke in der Stadt in einem “Bildersturm” vermutlich zerstört. Das auffällige Fehlen von Altargemälden und Heiligenfiguren aus der vorreformatorischen Zeit in den beiden Stadtkirchen, bis auf wenige Ausnahmen, deutet in diese Richtung.

Am Sakramentshäuschen von 1477 in St. Nicolai wurden damals die Heiligenfiguren abgeschlagen.

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846 Rückseite)

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846 Rückseite)

Noch seltener sind schriftliche Hinweise auf Kunstwerke in vorreformatischer Zeit in Lemgo. Meistens tauchen diese in Zusammenhang mit Altarstiftungen auf, häufig Kelche oder anderes liturgisches Gerät (vgl. F. Gerlach, Der Archidiakonat Lemgo in der mittelalterlichen Diözese Paderborn, Münster 1932, Anhang, S. 277ff.) Unter der Signatur U 846 im Urkundenbestand des Stadtarchivs hat sich jedoch der Auftrag an den Maler Gert van Loon aus dem Jahr 1512 für ein Altarbild auf dem Altar St. Jodok (Joest oder Jodokus) und Margaretha in St. Marien erhalten. Auftraggeber war die Dechen der St. Jodokus-Bruderschaft in Lemgo. Im Spätmittelalter gab es mindestens neun Bruderschaften in Lemgo, die sich als Laiengemeinschaften um Gebete und Heiligenvererhungen kümmerten, aber auch karitiativ tätig waren und über Kapital aus Schenkungen und Spenden verfügten. Die Bruderschaft besorgte die Verwaltung der Altarstiftung seit seiner Gründung um 1447. Aus den Einnahmen der Stiftung sollte ein armer, unbelehnter (also ohne eine andere Altarstiftung versehener) Priester erhalten, der dafür Messen und Memorien für die Stifter und deren Freunde halten musste. Gert van Loon verpflichtete sich, eine Tafel mit der Legende des Heiligen Jodokus/Joest/Jodok anzufertigen. Auf der Innenseite sollte die gesamte Legende zu sehen sein, auf der Außenseite der Heilige mit zwei Pilgern, auf der anderen Seite die Rast des Heiligen mit einem Ritter und einem Priester. Das Tafelbild sollte 1 1/2 Ellen lang, aus Eichenholz hergestellt und mit Leinwand überzogen und mit Kreide grundiert sein. Die Farben sollten aus dem allerbesten Material hergestellt sein. Die Farben in gold, braunrot und grünblau. Der Heilige war als bärtiger Mann darzustellen, mit goldener Mütze bedeckt, mit einem mit Gold eingefaßten Mantel gekleidet und zu seinen Füßen die goldene Krone. Am Pfingsttage wurde das Bild, wohl durch die Bruderschaft, um die Kirche herumgetragen. Zuletzt regelte man auch die Bezahlung des Künstlers, der neben dem Weinkauf (1 Hornscher Gulden) auch 30 Goldgulden erhalten sollte, wenn das Werk innerhalb eines Jahres fertiggestellt wäre.

Zur Beglaubigung der Urkunde nahm man kein Siegel, wie üblicherweise, sondern bediente sich der besonderen Form des Kerbschnittbriefes, also einer doppelten, zweigeteilten Urkunde, zerschnitten entlang einer Zickzacklinie. Beide Vertragsparteien erhielten so ein Exemplar der Urkunde, die zum Beweis der Echtheit wieder zusammengefügt werden konnten. Dieses Verfahren verwendete man häufig, wenn die Vertragspartner kein Siegel führten bzw. führen konnten.

Unklar ist, ob das in Auftrag gegebene Alterbild tatsächlich angefertigt wurde oder die Ausführung unterblieb. Das Werk hat sich jedenfalls leider nicht erhalten.

Fotoverzeichnung digital – ein Praxisbericht

Eröffnung des Hansefrühstücks Lemgo 21.05.2016 (Sta Lemgo N1 D 0337)

Eröffnung des Hansefrühstücks Lemgo 21.05.2016 (Sta Lemgo N1 D 0337)

In zunehmenden Maße gelangen auch digitale Fotoaufnahmen ins Stadtarchiv, die bearbeitet und gesichert werden müssen. Die Vorgehensweise soll an einem Beispiel gezeigt werden.

Am 21.05.2016 fand der sogenannte Tag der Städtebauförderung auch in Lemgo statt. Es gab eine Reihe von Veranstaltungen und Angeboten. Parallel wurde auch das alljährliche Hansefrühstück von den Frauen für Lemgo durchgeführt. Über einen städtischen Mitarbeiter wurde der Tag fotografisch dokumentiert. Insgesamt sind dabei 861 Bilddateien entstanden, die auf einem städtischen Server bereitgelegt sind. Die Urheber- und Nutzungsfragen sind geklärt, was nicht bei allen Digitalaufnahmen der Fall sein muss und nicht unerhebliche, rechtliche Hürden für eine Archivierung und Bereitstellung bedeuten kann.

Gesamtmenge der angebotenen Digitalaufnahmen

Gesamtmenge der angebotenen Digitalaufnahmen

Zu Beginn des Archivierungsprozesses stellt sich natürlich die generelle Bewertungsfrage: Ist das Fotomaterial archivwürdig, d. h. lohnt es sich, die Dateien dauerhaft zu erhalten? Diese Frage kann mit einem Ja beantwortet werden. Der Umfang des Veranstaltungsprogrammes zeigt bereits die Bedeutung des Tages. Zudem standen die Veranstaltungen im engen Zusammenhang mit einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme der Mittelstraße in Lemgo und waren Teil einer bürgernahen Vermittlung der Ziele der nicht unumstrittenen Baumaßnahmen. Kulturelle Veranstaltungen und Bürgerinformationen sollten und sollen die Vermittlungsarbeit unterstützen. Außerdem sind hier nur selten vorhandene Aufnahmen von Personen aus Politik und Verwaltung, der Initiative Frauen für Lemgo und der Personen, die Stadtführungen in Lemgo anbieten, enthalten.

Ansicht der Bilddateien im Browser

Ansicht der Bilddateien im Browser

Im nächsten Schritt ist nun zu prüfen, welche Archivierungsvariante in Frage kommt,: Totalarchivierung (alles übernehmen) oder Auswahlarchivierung. Die Menge des Materials und die häufigen Mehrfachaufnahmen legen eine Auswahlarchivierung nahe. Hier könnte man einwenden, dass bei digitalen Unterlagen ein Platz- oder Mengenproblem nicht wirklich ins Gewicht fällt, aber auch digitale Aufnahmen wollen erschlossen, gespeichert und gesichert werden, was direkt oder indirekt mit Kosten und Zeit verbunden ist (Datensicherung, Datenspeicher, Datenpflege…). Je weniger Dateien, desto weniger Kosten. Der Aufwand für eine Auswahl aus den knapp 900 Fotos ist also gerechtfertigt.

Anzahl der Bilddateien nach Bewertung

Anzahl der Bilddateien nach Bewertung

Die Kriterien für eine Auswahl müssen sich hier inhaltlich orientieren. Mehrfachaufnahmen, und misslungene Aufnahmen können leicht identifiziert und gelöscht werden. Archivwürdig sind Aufnahmen, die identifizierbare Gruppen, Einzelpersonen und Ereignisse/Veranstaltungen zeigen. Solche Aufnahmen sollen auch beispielhaft für das Ganze stehen können. Die Auswahl nach diesen Kriterien brachte eine Reduktion auf 91 Dateien. Davon sind 19 Aufnahmen von Gebäuden und Straßen, die in einem anderen Kontext relevant sind und archiviert werden sollen, abzugrenzen.

EXIF und IPTC in einem Bildbetrachtungsprogramm

EXIF und IPTC in einem Bildbetrachtungsprogramm

Die archivische Fotoüberlieferung leidet häufig daran, dass Fotos nicht datiert, Motive und Ereignisse nicht zugeordnet und Personen nicht identifiziert sind. Hier sind Flyer, Zeitungsausschnitte und Programme wichtige Hilfsmittel. Trotzdem ist es entscheidend, dass die Fotos zeitnah zur Aufnahme beschrieben und erschlossen werden, was Jahrzehnte später kaum noch oder gar nicht mehr möglich ist.

Der Fotograf liefert bei den vorliegenden Fotoaufnahmen im IPTC-Profil bereits ein generelles Stichwort zum Ereignis mit. Im Exif-Profil der Dateien ist auch das Aufnahmedatum hinterlegt. Damit wäre im Prinzip eine Groberschließung bereits vorhanden. Die Metadaten können exportiert und in ein Verzeichnungsprogramm (Archivdatenbank) importiert werden. Gezielte Suchen sind damit aber kaum möglich. Eine weitergehende Erschließung ist angebracht, zumindest was die Identifizierung der abgebildeten Personen betrifft.

Manuelle Ergänzung der Metadaten im IPTC

Manuelle Ergänzung der Metadaten im IPTC

Die eigentliche Erschließung kann dann auf zwei Wegen erfolgen. a) eine direkte Erfassung der Informationen in den entsprechenden Feldern des IPTC-Profils in der Bilddatei über einen geeigneten Foto-Viewer (z. B. Irfanview) und anschließendem Import der Metadaten in der Erschließungssoftware, b) Erfassung der Fotoaufnahmen direkt in der Erschließungssoftware ohne vorherige Eingabe der Metadaten in den Bilddateien oder Import der vorhandenen Metadaten. Bei Variante b) müssten die Fotos noch gesondert als Vorschaubilder mit der Erschließungssoftware verknüpft werden. Bei beiden Varianten müssten zudem noch die Dateinamen in einer Stapelverarbeitung durch geeignete Signaturen ersetzt werden. Die Bilddateien werden dann in einem geeigneten Verzeichnis auf dem städtischen Server abgelegt, der regelmäßige Standard-Datensicherungen bietet.

Hochwasser in Lemgo 1946

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Am 8. und 9. Februar 1946 wurde das Gebiet der Stadt Lemgo zum größten Teil überflutet. Das Hochwasser erreichte dabei ein Ausmaß, wie seit 103 Jahren nicht mehr. In einer Höhe von 30cm drang das Flutwasser über die Schwelle am Regenstor und über den Pfingstgraben in die Neustadt ein und richtete Zerstörungen an. Nach einer Auflistung der Schäden an städtischen Straßen, Wegen und Einrichtungen mussten die Breite Straße, die Stiftstraße, die Heustraße, die Heutorstraße, das Regenstor und die Orpingstraße wieder neu gepflastert werden. Die Badeanstalt erlitt schwere Schäden sowie die Uferböschungen der Bega und die Böschungen einzelner Wege. Im Mai 1946 bezifferte der Lemgoer Stadtdirektor die Schäden an öffentlichen Wegen und Gebäuden sowie an privaten Gebäuden auf etwa 129.000 Reichsmark.

Blick in die Heustraße Richtung Breite Straße in Lemgo, rechts das Hexenbürgermeisterhaus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet)

Blick in die Heustraße Richtung Breite Straße in Lemgo, rechts das Hexenbürgermeisterhaus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet)

Als Folge dieser Überflutung wurden die Anlieger der Bega aufgefordert alle Hindernis am oder im Fluss bis zum Herbst 1946 zu beseitigen, um eine erneute Überflutung zu verhindern. Als Mitverursacher wurden auch die Stauwerke  und Wehre bei den Begamühlen wie Langenbrückermühle oder Neue Mühle gesehen sowie der zu geringe Durchlass einzelner Begabrücken.  Es sollte ein Wasserverband gegründet werden, um weitergehende Arbeiten zu übernehmen. Der Mangel an geeigneten Arbeitern und Material nach Kriegsende zeigte sich auch bei den schleppenden Aufräumarbeiten. Im Herbst 1947 wurde von der Stadt eine Ortssatzung für Hand- und Spanndienste erlassen, nach der jeder  männliche Bewohner vom 18 – 60 Lebensjahre verpflichtet war, in jedem Jahre 3 Tage an dieser oder einer ähnlichen Maßnahme mitzuarbeiten. Trotz der Regulierungsarbeiten kam es auch nach 1946 immer wieder mal zu Überschwemmungen einzelner Stadtteile (u. a. 1947, 1956…).

Kohlstraße am Abteigarten in Lemgo vom Wall aus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Kohlstraße am Abteigarten in Lemgo vom Wall aus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Aufgerissenes Pflaster am Regenstor in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Aufgerissenes Pflaster am Regenstor in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Warum Lemgo “Alte Hansestadt” heißt – ein fürstliches Geschenk vor 100 Jahren

Verleihungsurkunde vom 30. Mai 1916 (StaL B 2080)

Verleihungsurkunde vom 30. Mai 1916 (StaL B 2080)

Der offizielle Titel Lemgos “Alte Hansestadt” wurde 1916 vor 100 Jahren vom lippischen Fürsten Leopold IV. als Ehrentitel verliehen. Neben Lemgo tragen nur noch Hamburg, Bremen und Lübeck (bis 1937) den offiziellen Beinamen “Hansestadt”. Im Gegensatz zu diesen Städten, die ihre Unabhängigkeit und Freiheit bis in die Neuzeit retten konnten (bzw. bei Hamburg und Bremen in eigener Staatlichkeit bis heute), verlor Lemgo den besonderen Status innerhalb der Grafschaft Lippes nach dem 30jährigen Krieg zunehmend. Eine Wiederbelebung der kommunalen Unabhängigkeit war mit dieser Titelverleihung 1916 also nicht mehr verbunden.

Warum wurde dann Lemgo dieser schmückende und an das historische Erbe erinnernde Titel 1916 verliehen?

Verschiedene Faktoren mögen dazu beigetragen haben. Zum einen wollte sich der Fürst der politischen Loyalität der Stadt während des Ersten Weltkrieges sichern, zum anderen griff er ein beliebtes Thema im Kaiserreich auf, das in historischem Rückgriff die Flottenpolitik des Reiches rechtfertigen sollte. Die Hanse war dabei vermeintliches Vorbild an maritimer und machtpolitischer Größe in der Vergangenheit, woran das Deutsche Reich anknüpfen sollte.

Daneben gab es einen Konflikt zwischen dem Fürst und seiner Residenzstadt Lemgo, der sich aus der Annahmeverweigerung einer Privatspende zur Unterstützung von Kriegsopferhinterbliebenen ergeben hatte (vgl. Stadtarchiv Detmold D 106 Nr. 2694).

Foto Walter Kellner (Staatsbibliothek Berlin Preußischer Kulturbesitz, Erinnerungsalbum, Barmen 1917, digital: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000951100000000)

Foto Walter Kellner (Staatsbibliothek Berlin Preußischer Kulturbesitz, Erinnerungsalbum, Barmen 1917, digital: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000951100000000)

Spender war der aus Barmen (Wuppertal) stammende Unternehmer Walter Kellner. In Barmen betrieb er bereits eine Maschinenfabrik, die seit Kriegsbeginn auf Munitionsherstellung umgestellt worden war. Kellner verfügte über gute Kontakte zum lippischen Fürsten, insbesondere über den Chef des Geheimen Zivilkabinetts Georg Johannes von Eppstein (1874 bis 1942). Wie diese Kontakte zustande gekommen waren, ist unklar.

Am 16. November 1915 zahlte Kellner jedenfalls einen Betrag von 1000 RM in die Stadtkasse Detmold ein. Das Geld war dabei nicht direkt zweckgebunden, sondern sollte nach Verfügung des Detmolder Magistrates für Unterstützungszwecke im Kriege genutzt werden. Der Magistrat beschloss daraufhin (am 24. November), das Geld für die Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern zu verwenden. Parallel wurde die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung zur Annahme der Spende gebeten. Dort wurde die Schenkung aber in vertraulicher Sitzung einstimmig am 9. Dezember 1915 abgelehnt. Der Magistrat war sich bis dahin offensichtlich auch unschlüssig, was die Beweggründe Kellners für diese Geldspende waren. Über die Kontakte des Unternehmers zur fürstlichen Regierung wusste man, denn dort wurde ergebnislos nachgefragt. Am 16. 12.1915 teilte die Stadt Detmold Kellner die Ablehnung der Geldspende mit. In einem längeren Antwortschreiben Kellners vom 22.12.1915 teilte dieser der Stadt Detmold in scharfen Worten mit, dass diese Ablehnung in zutiefst beleidigt hätte. Er habe der lippischen Landesregierung bereits 5000 RM für Weihnachtsgaben der Lippischen Krieger zur Verfügung gestellt. Alle bisherigen „Empfangsstellen“ seiner Zuwendungen hätten diese angenommen und seien dankbar gewesen. Auch das Fürstliche Hofmarschallamt teilte der Stadt mit, dass durch „[…] diese Maßnahme […] ein für die Wohlfahrt der Residenzstadt Detmold und des ganzen Landes äusserst wichtiger Mann auf das Schwerste verletzt worden“ sei. Die Verstimmung bei Hofe über das Verhalten der Stadt zeigte sich auch darin, dass der Fürst die sonst übliche Unterstützung von Bedürftigen aus Detmold, die man ihm in einer langen Liste benannt hatte, ablehnte. Die Städte hätte anscheinend keine weiteren Unterstützungsgelder mehr nötig und solle deshalb für diese Personen aus eigenen Mitteln aufkommen. Die Gründe für die Ablehnung durch die Stadtverordnetenversammlung wurden mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Sitzung nicht bekannt gegeben. Auch in den entsprechenden Protokollen der Sitzungen aus dem Stadtarchiv Detmold gibt es keine Hinweise darauf. Die heftige Reaktion Kellners deutet daraufhin, dass er vermutete, man würde ihm Bestechung oder Beeinflussung der Kommunalpolitik unterstellen. Der Detmolder Magistrat seinerseits ließ den Konflikt weiter eskalieren und stellte gegen Kellner einen Strafantrag wegen Beleidigung; wohl wegen der Wortwahl in seinem Antwortbrief auf die Ablehnung der Geldspende.

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

In dieser Situation machte der Chef des Geheimen Zivilkabinetts von Eppstein am 25. Januar 1916 an den Fürsten den Vorschlag, Lemgo das Recht zu verleihen, sich zukünftig „Alte Hansestadt Lemgo“ nennen zu dürfen. Eppstein führte seine Gründe für diese Titelverleihung noch weiter aus: „Eine solche gnädigste Entschließung würde geeignet sein, dieser alten schönen Stadt neue Ehre zu schenken und im ganzen Lande immer wieder das Empfinden – gerade angesichts des Verhaltens Detmold’s gegenüber Kellner – zu bestärken, daß der Durchlauchtigste Landesherr fortgesetzt bestrebt ist, ideelle wie materielle Förderung überall, wo es irgend geht, eintreten zu lassen.“ Die Motivlage wird in diesem Nebensatz deutlich.

Der Konflikt zwischen Landesherr und Residenzstadt war jedoch bereits im Februar 1916 wieder beigelegt. Dies geht aus einem urschriftlichen Vermerk des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung hervor, dass der Fürst, nach Angaben des Staatsministers, mündlich mitgeteilt habe, die Unterstützung der Bedürftigen aus Detmold wieder fortzusetzen. Der Beleidigungsprozess zwischen dem Magistrat der Stadt Detmold und Kellner konnte im Mai 1916 gütlich beigelegt werden. Kellner zahlte einmalig 3000 RM der Stadt und legte freiwillig dieselbe Summe noch einmal drauf. In diesem Fall stimmte die Detmolder Stadtverordnetenversammlung für die Annahme der Gelder.

Aktie der „Fürstlich Lippische Staatswerkstätten AG“ 1917 (http://www.hwph.de/historische-wertpapiere/losnr-auktnr-pa24-1432.html)

Aktie der „Fürstlich Lippische Staatswerkstätten AG“ 1917 (http://www.hwph.de/historische-wertpapiere/losnr-auktnr-pa24-1432.html)

Walter Kellner gründete am 8. Oktober 1916 die „Lippische Werkstätten AG“, aus der am 21. November 1916 die „Fürstlich Lippische Staatswerkstätten AG“ hervorgingen. In diesem Rüstungsunternehmen waren u. a. der lippische Fürst, von Eppstein und Staatsminister von Biedenweg vertreten. Man erhoffte sich Rüstungsaufträge, die sich dann auch bald einstellten und eine lukrative Einnahmequelle waren. Von daher hatte sich das „wohltätige“ und „spendenfreudige“ Engagement Kellners vom Herbst 1915 gelohnt…

Mit der Revolution überlebte der Titel “Alte Hansestadt” den Verleiher in seiner amtlichen Funktion. Die Urkunde zur Verleihung des Titels “Alte Hansestadt” von 1916 an Lemgo befindet sich unter der Signatur B 2080 (Altsignatur A 10782) im Stadtarchiv.

1919 erhielt die Stadt Lemgo beglaubigte, maschinenschriftliche Abschriften aus der Verleihungsakte des Geheimen Zivilkabinetts und des Staatsministeriums (siehe LAV OWL L 75, 0 V. Abt. 6b Nr. 2). Unklar ist, wer diese Abschriften veranlasste; ob die Stadt Lemgo oder das Ministerium. Vielleicht waren die unruhigen Zeiten der Revolution und des Staatsumbaues Anlass zur Beunruhigung, so dass man sicherheitshalber noch mal alle Schriftstücke beisammen haben wollte.

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Im Januar 1938 wurde eine weitere maschinenschriftliche, diesmal aber unbeglaubigte Abschrift der Aktenschriftstücke angefertigt und diese der Stadtkasse zur Aufbewahrung in der Wertpapierverwaltung übergeben. Zu dem Zeitpunkt wurde das Süsterhaus vom Stadtarchivar Möller-Friedrich umgebaut, auch um es in Teilen für das Stadtarchiv zu nutzen. Vielleicht wollte man hier keine Verluste riskieren und gab die Akte als Ganzes oder die Abschriften in die Stadtkasse, die sich damals am Markt befand und über Tresorräume verfügte. Im gleichen Gebäude war auch das Stadtarchiv bis zum Umzug ins Süsterhaus untergebracht.

Vermerk über die Abgabe der Akten an die Lemgoer Stadtkasse (StaL B 2080)

Vermerk über die Abgabe der Akten an die Lemgoer Stadtkasse (StaL B 2080)

Unmittelbar nach der Verleihung des Titels “Alte Hansestadt” wandte sich der in Berlin ansässige Bildhauer A. M. Wolff an den Magistrat der Stadt Lemgo mit dem Angebot eine Medaille aus Anlass der Verleihung prägen zu lassen. Der Magistrat lehnte, wohl auch angesichts der Kosten von über 400 Mark und der Kriegszeiten, lippisch sparsam ab. Die angekündigte Skizze befindet sich leider nicht in der Akte.

Anfrage des Bildhauers Wolff an den Lemgoer Magistrat, 1916 (StaL B 2080)

Anfrage des Bildhauers Wolff an den Lemgoer Magistrat, 1916 (StaL B 2080)

Literatur:

Jürgen Scheffler, Geschichte in einer “alten Stadt”: Heimatbewegung und Geschichtsbewußtsein in Lemgo im 19. und 20. Jahrhundert, in: Stadt in der Geschichte – Geschichte in der Stadt: 800 Jahre Lemgo Dokumentation der stadtgeschichtlichen Ausstellung, Bielefeld 1990, S. 57 – 72.

Hansjörg Riechert, Rüstung in Lippe, in: Hansjörg Riechert / Andreas Ruppert (Hrsg.), Militär und Rüstung in der Region. Lippe 1914 – 1945 (=Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe, Bd. 63), Bielefeld 2001, besonders S. 149 – 160.

Kanalisierung der Mittelstraße in Lemgo – ein historisches Schlaglicht

Planungsentwurf einer gesamtstädtischen Kanalisation für Lemgo nach Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Planungsentwurf einer gesamtstädtischen Kanalisation für Lemgo nach Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Eine unterirdische Kanalisierung der Mittelstraße wurde erst in den 1930er Jahren umgesetzt. Wie der Zustand davor war, kann man einem Bericht des Stadtbaumeisters Schäfer aus dem Jahr 1930 entnehmen: “Zur Zeit befindet sich auf jedem Grundstücke eine Fäkaliengrube. Schmutzwasser werden den Straßengossen zugeführt. Infolge des geringen Gefälles stagnieren die Abwässer und gehen in Fäulnis über. Die hierdurch entstehende Geruchsbelästigung wird als sehr unangenehm empfunden, auch kommt hinzu, daß des öfteren Krankheiten ansteckenden Charakters aufgetreten sind, die auf die jetzt herrschenden Verhältnisse zurückzuführen sind.” An anderer Stelle ist auch von feuchten und ungesunden Wohnungen die Rede, bei denen immer wieder Hausschwamm auftrat. Insbesondere die tiefliegende Neustadt hatte immer wieder mit Grundwasserproblemen zu kämpfen. Offene Gräben in der Stadt, die immer wieder gereinigt werden mussten, wurden für die Abwässer benutzt.

Flächeneinteilung für die Berechnung der Kanäle im Stadtgebiet Lemgo nach der Planung Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Flächeneinteilung für die Berechnung der Kanäle im Stadtgebiet Lemgo nach der Planung Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Die erste Planung für ein gesamtstädtisches Kanalisationssystem wurde 1899 durch den Braunschweigischen Stadt- und Regierungsbaumeister Weidlich vorgelegt. Dieser Plan wurde aber aus Kostengründen zunächst nicht umgesetzt. Die bisherige Praxis, einzelne Gräben und Straßen zu kanalisieren und zu verrohren, wurde schrittweise seit der Jahrhundertwende fortgesetzt. Die Fäkalien aus den Privathaushalten wurden dabei in Hauskläranlagen abgefangen und nicht direkt in die entstehenden Kanäle geleitet, so dass man sich ein zentrales Klärsystem sparen konnte. Alle Abwässer, auch aus den Industriebetrieben, flossen so am Ende ohne Kläranlage in die Bega. Die Mittelstraße wurde im Rahmen von Notstandsarbeiten erst 1931 im westlichen Teil und 1933 im östlichen Teil im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogrammes (Reinhardtprogramm) kanalisiert. 1936/37 schaltete man Rieselfelder in den Begawiesen als Klärmaßnahme dazwischen, um einen Kollaps der Bega zu vermeiden. 1957 folgte die heutige, zentrale städtische Kläranlage.

Adolf Sternheim und die Judenverfolgung in Lemgo

Adolf Sternheim in Uniform der Krieger-Sanitätskolonne vom Roten Kreuz (Foto: Städtische Museen Lemgo)

Adolf Sternheim in Uniform der Krieger-Sanitätskolonne vom Roten Kreuz (Foto: Städtische Museen Lemgo)

Im Mai 1946 forderte die Lippische Landesregierung alle Stadtdirektoren und Bürgermeister des damaligen Kreises Lemgo auf, Bericht über das Schicksal der Juden in Lippe nach 1933 zu erstatten. In Lemgo wandte man sich zur Beantwortung der Anfrage an Adolf Sternheim (1871 – 1950), dem einzigen Juden aus Lemgo, der nach 1945 wieder dauerhaft zurückgekehrt war. Die Überlebende Karla Frenkel war nur zeitweise wieder in ihre Geburtsstadt zurückgekehrt. Sternheim war bereits 1910 von Aplerbeck nach Lemgo verzogen und hatte die Gründung der Krieger-Sanitätskolonne in Lemgo (heutiges Rotes Kreuz) initiiert und war auch sonst auf karitativem und sozialem Gebiet in der Alten Hansestadt engagiert. Als Vorsteher der Lemgoer Synagogengemeinde war er Ansprechpartner für alle Gemeindemitglieder. Mit den restlichen Lemgoer Juden wurde er am 28. Juli 1942 nach Theresienstadt über Bielefeld deportiert. Seine Frau, seine Tochter und weitere Familienangehörige wurden dort ermordet. Im Juni 1945 kam er wieder nach Lemgo zurück, übernahm den Vorsitz der Jüdischen Kultusvereinigung für das Land Lippe, war im April 1946 MItbegründer der FDP in Lippe und bei der Neugründung des DRK in Lemgo wieder im Vorstand. Sternheim war nach 1945 eine Art Gewährsmann für die Zeit zwischen 1933 und 1945, der aufgrund der erlittenen Verfolgung und als Jude als unverdächtig galt.

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Im November 1946 fragte Adolf Sternheim in seiner Funktion als Vorsitzender der Jüdischen Kultusvereinigung für das Lippe beim Lemgoer Brügermeister Drewes nach, ob man dem Landesverband der jüdischen Gemeinden Westfalen bereits geantwortet habe. Der Landesverband wollte wissen, inwiefern Juden in den Wohlfahrts (Sozial-) Ausschüssen in den Städten vertreten seien. Die Entsendung eines Vertreters der jüdischen Gemeinde in den Wohlfahrtsausschuss wurde aber abgelehnt, da es ja nun nicht mehr genügend Gemeindemitglieder gäbe, um eine solche Ausschussmitgliedschaft zu rechtfertigen. Diese Begründung veranlasste Sternheim zu nachfolgenden (3-seitigen) Ausführungen, die wie eine Generalabrechnung mit Lemgo in der Zeit ab 1933 wirken:

Adolf Sternheim leitet eine Anfrage wegen der Besetzung von Wohlfahrtsausschüssen mit Juden weiter (StaL B 3541)

Adolf Sternheim leitet eine Anfrage wegen der Besetzung von Wohlfahrtsausschüssen mit Juden weiter (StaL B 3541)

Reaktion des Lemgoer Wohlfahrtsausschusses auf die Anfrage Sternheims (StaL B 3541)

Reaktion des Lemgoer Wohlfahrtsausschusses auf die Anfrage Sternheims (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Das lange Schreiben Sternheims wurde vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen und Sternheim mündlich verständigt. Welche Punkte dabei zur Sprache kamen, bleibt offen.

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Hugenotten in Lippe und Lemgo – eine gescheiterte Ansiedlung

Mit der Aufhebung des Edikts von Nantes am 18. Oktober 1685 durch den französischen König Louis XIV. wurde die freie Religionsausübung der Hugenotten, der französischen Protestanten bzw. Calvinisten, aufgehoben und eine massive Verfolgungswelle setzte ein. Daraufhin verließ eine große Zahl der Verfolgten Frankreich und suchte Zuflucht in der Schweiz und in Preußen, die ihre Glaubensbrüder, nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen, häufig mit offenen Armen und weitgehender Unterstützung empfingen. Die Grafschaft Lippe war an den flüchtenden Hugenotten ebenfalls interessiert. Bereits 1682 hatte man in Lippe eine landesweite Collecte zur Unterstützung der bedrängten Protestanten in Frankreich durchgeführt. In der Person der Ehefrau des lippischen Grafen Simon Henrich (1649 – 1697), Gräfin Amalie (1644 – 1700), fanden die Hugenotten eine Fürsprecherin, die Kontakte in die calvinistischen Niederlande und nach Frankreich unterhielt. Für Lippe waren die Hugenotten natürlich aufgrund des nach dem 30jährigen Krieg und der münsterschen Invasion Lemgos 1675 stark in Mitleidenschaft gezogenen Landes eine Perspektive zur Peuplierung und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau der Grafschaft. Gerade die Stadt Lemgo wurde als  erfolgsversprechender Ansiedlungsort für eine Hugenottenkolonie ins Gespräch gebracht, da dort immer noch viele Häuser leer ständen.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Am 26. November 1685 wurde das sog. lippische Einladungspatent an die Hugenotten erlassen und im Druck in französischer Sprache verbreitet. Im Stadtarchiv Lemgo hat sich ein Exemplar dieses Patentes erhalten, wenn auch in schlechtem Zustand. Eine zeitgenössische, handschriftliche Übersetzung ist dem Druckexemplar auf den leeren Seiten beigefügt. Das Patent gewährt den Flüchtenden weitgehende Privilegien und Rechte, u. a. den Unterhalt eines französischen Geistlichen, die Abhaltung eigener Gottesdienste, die Gleichstellung mit den Einwohnern des Landes, kostenloser Zutritt zu den Zünften, das Recht Grundeigentum zu erwerben und nach Belieben Handel und Gewerbe nachzugehen. Zudem sollten sie Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum und Baumaterialien erhalten und auf zwölf Jahre in Stadt und Land von Abgaben befreit sein.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Die Ansiedlung in Lemgo erfolgte aber nur schleppend. Die Herrichtung des nötigen Wohnraumes verzögerte sich immer wieder. Der Ansprechpartner vor Ort für die landesherrliche Regierung wechselten häufig. 1686 trafen die ersten Beschwerden aus Lemgo bei der Regierung in Detmold ein. Demnach würden die Privilegien der Hugenotten bei der Bürgerschaft Unmut erregen. Man hielt nur eine kleine Zahl weiterer Hugenotten für zumutbar. Die Hugenotten wiesen dagegen daraufhin, dass ihre Anwesenheit der Stadt zugute kommen würde. Sie hofften auf eine verstärkte Unterstützung durch landesherrliche Beamte.

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Die Klageführung der Hugenotten in Detmold erregte wohl das Mißtrauen des Lemgoer Rates, der immer empfindlich auf die Zuziehung der landesherrlichen Regierung bei innerstädtischen Problemen reagierte. Auf der Rückseite eines Prozessschriftstückes in Ehesachen vor dem Lemgoer Geistlichen Gericht (StaL A 2739) hat sich in Konzeptschrift die Anhörung zweier Hugenotten in Lemgo erhalten, die wohl zufällig auf der anderen Blattseite in Zweitverwendung geriet. Vorgeladen waren die Franzosen Monsieur Bartholomäus Mariat und Monsieur Francois Chaussa(e)n, Sarse- und Handschuhmacher. Ihnen wird vorgehalten, dass man “[…] ihr Gewerbe u. Hanthirung alhiro gern befordert sehn mügte […]”, aber man keine Erfolge erkennen könne. Außerdem hätte man befremdlicherweise gehört, dass sie sich mehrfach in Detmold beschwert hätten. Mariat kann sich dagegen an keinerlei Beschwerdeführung erinnern, zumal er keinen Grund zur Beschwerde hätte und solches auch nicht tun würde. Zum Absatz seiner Produkte äußert sich Mariat dagegen eingehender: “Was aber seine Hanthirung belangt, so wer ja am tage das hier stücke oder verfertigte Stoffe schlecht abgingen in der er [folgt gestrichen: an die Kramers wie auch] noch ad 30 stücke fertig liegen hette, er konte die elle unter 10 1/2 Gl. nicht geben [folgt gestrichen: verkauffen], und so thane wolten es die kramer alhir [Einschub: Cramer oder die Schneider alhir ihm sein wahren verkleinern oder geringschätzig machen] annehmen, was er sonst ellenweiß oder außer der Stadt verkauffe, wer auch seine haußhaltung zu erhalten nicht zu langlich. Er erwarte nur die heimkunfft der gnedigen herrschaft alß dann sich außhändig machen würde […]”. Der Ratsherr Johann Jost Schlepper deutete ihm an, dass er diejenigen, die seine Waren verächtlich oder geringschätzig machen würden, anzeigen müsste. Offensichtlich war das Kramer- und das Schneideramt bemüht, eine mögliche Konkurrenz im Bereich der Warenherstellung und des Handels nicht zuzulassen und die französischen Produkte schlecht zu machen. Der Absatz lief schlecht und so trug sich anscheinend nicht nur der Hugenotte Mariat mit dem Gedanken fortzugehen. Die Kolonie in Lemgo wird 1688 das letzte Mal erwähnt, danach scheinen sich keine Hugenotten mehr in der Stadt aufgehalten zu haben. Auch eine vergleichbare Kolonie in Detmold hatte keinen langen Bestand.

Das letztliche Scheitern einer dauerhaften Ansiedlung von Hugenotten in der Grafschaft Lippe ist sicherlich nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen. Maßgeblich war aber sicherlich auch die mangelnde, landesherrliche Verwaltungsstruktur, die auch vor Ort die Anordnungen der Regierung hätte umsetzen können. Das Interesse der Landesherrschaft kollidierte in Lemgo mit den städtisch-zünftischen Interessen. Erfolgreich hätte dieses Peuplierungsprojekt nur bei einer längeren Dauer werden können, wie dies Preußen oder Hessen belegt, wo es in den Anfangsjahren ebenfalls Probleme und Konflikte gab.

Lemgoer Ehrenbürgerwürde für Adolf Hitler und Paul von Hindenburg – März 1933

In der am 15.März 1933 stattgefundenen Stadtverordnetensitzung der Stadt Lemgo wurde beschlossen, dem Reichskanzler Adolf Hitler neben dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft der Stadt zu verleihen. Am selben Tag trafen die lippischen Gemeinden Barntrup und Bösingfeld dieselbe Entscheidung. Diese Verleihung stand in einer langen Reihe mit Ehrenbürgerverleihungen anderer, deutscher Städte. (Hier eine – wenn auch unvollständige Liste der Ehrenbürgerverleihungen an Hitler). Lemgo zählte mit zu den Städten, die in dieser Hinsicht sehr früh aktiv wurden.

Kegelbuch des Kegelvereins Umma (StaL V3 / 6)

Kegelbuch des Kegelvereins Umma (StaL V3 / 6)

Anlass für die Verleihung war mit großer Wahrscheinlichkeit der Sieg der NSDAP bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933, was sich auch im Wahlergebnis des Freistaates Lippe wiederspiegelt. Die konservativ-nationalen Kräfte konnten zwar keinen großen Wahlerfolg erringen, aber ihre Position behaupten und zusammen mit der NSDAP eine parlamentarische Mehrheit bilden, was nicht nur von der NS Propaganda als “Sieg der nationalen Front” gegen die “Linke” und den “Marxismus” dargestellt wurde. Die beiden im Kegelbuch des Lemgoer Klubs Umma gezeichneten und  einträchtig nebeneinander stehenden Hakenkreuzfahne und Fahne des Deutschen Kaiserreichs symbolisieren diesen politischen Schulterschluss. Beide Fahnen wurden auch in Lemgo am 7. März 1933 am Rathaus gehisst, während man die Fahne der Republik (Schwarz-Rot-Gold) auf dem Marktplatz verbrannte. Abschlussakt dieser Vereinigung ist nicht zuletzt der sog. Tag von Potsdam am 21. März 1933, symbolisiert durch Hitler und Hindenburg, jeweils als Vertreter der “neuen” und der “alten” Macht.

Werbeplakat (Dia-Reproduktion) zum Auftritt Adolf Hitlers am 08.01.1932 in Lemgo (StaL N3/1684)

Werbeplakat (Dia-Reproduktion) zum Auftritt Adolf Hitlers am 08.01.1932 in Lemgo (StaL N3/1684)

Bei der lippischen Kommunalwahl im Januar 1932 trat die NSDAP auf kommunaler Ebene erstmalig an und wurde in Lemgo mit einem Drittel der Gesamtstimmenzahl stärkste Kraft und stellte sechs der 18 Stadtverordneten. Zweitstärkste Kraft wurde die KPD, gefolgt von der SPD und den konservativ-bürgerlichen Parteien. In dieser Mehrheitsverteilung wurde von den Bürgerlichen Vertretern (Stadtverordneter Kurth) der Dringlichkeitsantrag eingebracht, Hindenburg die Ehrenbürgerschaft zu verleihen. Nach einer kurzen Sitzungspause folgte der Vorschlag der NSDAP-Stadtverordneten (Stadtverordnetenvorsteher Betz), Hitler in die Verleihung miteinzuschließen. Beide Vorschläge wurden einstimmig (einschließlich des einzigen SPD Abgeordneten) angenommen. Die vier KPD-Mandatsträger konnten bereits aufgrund der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und der damit ausgelösten Verfolgungswelle nicht mehr teilnehmen. Nach der Sitzung fand auf dem Marktplatz eine öffentliche Feier, bei der Bürgermeister Wilhelm Gräfer den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung “[…] den Reichspräsidenten, den Führer des Weltkrieges, Generalfeldmarschall von Hindenburg, und den Führer des neuen Deutschlands, Adolf Hitler, zu Ehrenbürgern der Stadt zu ernennen” verkündete. Das Amt des Reichspräsidenten tritt bei Gräfer anscheinend in den Hintergrund und seine Funktion während des Ersten Weltkrieges in den Vordergrund.

Rede Adolf Hitlers in Lemgo, vermutlich am 11.01.1933 (StaL N1/3648)

Rede Adolf Hitlers in Lemgo, vermutlich am 11.01.1933 (StaL N1/3648)

Im Ehrenbürgerbrief selbst wird von 2 Besuchen Hitlers in Lemgo gesprochen. Gemeint sind die lippischen Kommunalwahlen im Januar 1932 und die Lippische Landtagswahl im Januar 1933. Gerade die letzte Wahl wurde von der NSDAP als “Lippische Durchbruchsschlacht” bezeichnet, die die “Machtergreifung” am 30. Januar 1933 politisch vorbereitete.

Die beiden Lemgoer Künstler Hauptmann a. D.  Walter Steinecke und Ernst Pethig wurden mit der Erstellung der Entwürfe für die beiden Ehrenbürgerurkunden beauftragt. Steinecke schlug zudem vor, dem Reichskanzler eine Mappe mit Aquarell-Ansichten der Städte Lemgo, Barntrup, Bösingfeld und anderer Punkte in Lippe zu überreichen. Die Kosten würden sich auf 600 Reichsmark belaufen. Bürgermeister Gräfer führte aber zunächst Verhandlungen mit der lippischen Landesregierung, mit dem Ziel der Kostenübernahme durch das Land Lippe oder zumindest einem namhaften Zuschuss für die drei Städte, die sich die Kosten für die Aquarelle ansonsten teilen würden. Das Land beauftragte daraufhin Steinecke mit der Anfertigung der Aquarelle, die Hitler zu seinem Geburtstag überreicht werden sollten. Walter Steinecke zog sich im Juli 1933 wegen Arbeitsüberlastung vom Auftrag für die Ehrenbürgerurkunde Hitlers zurück und schlug den Horner Künstler Karl Henckel als Ersatz vor, der auch den Auftrag erhielt. Im November 1933 lieferte er den Ehrenbürgerbrief bei der Stadt ab. Im selben Monat fragte Bürgermeister Gräfer bei den Kommunen Barntrup und Bad Salzuflen an, ob man nicht eine gemeinsame Mappe statt drei einzelner Mappen dem Reichskanzler und dem Reichspräsidenten überreichen könnte, Aus einer abschriftlichen Mitteilung eines Stadtratsbeschlusses der Stadt Barntrup geht zudem hervor, dass die Reichsregierung dafür warb, von der Überreichung von Urkunden und Mappen Abstand zu nehmen, da “[…] die vielen eingehenden Urkunden garnicht zu übersehen seien und in Kisten verpackt würden […]”. Offensichtlich hatte die Reichskanzlei inzwischen schon ein Platzproblem angesichts der Vielzahl der Ehrenbürgerbriefe aus dem Deutschen Reich. Bad Salzuflen lehnte eine gemeinsame Mappe ab und am grundsätzlichen Beschluss, die Ehrenbürgerbriefe zu überreichen, wurde trotz der schwierigen Finanzlage der Städte und der Hinweise der Reichsregierung, nichts geändert. Für die Lemgoer Urkundenmappe an Adolf Hitler war zunächst Henckel vorgesehen, der dies aber nicht leisten konnte, so dass man mit der Erstellung der Ledermappe die Firma Gebrüder Koch in Lemgo beauftragte, die auch lieferte. Als Termin für die Überreichung des Ehrenbürgerbriefes und der Ledermappe wurde der 14. Januar 1934 festgelegt. An diesem Tag befand sich Hitler nun zum dritten Male in Lemgo anlässlich des jährlichen Erinnerungstreffens an die lippische Landtagswahl 1933. Das Foto unten zeigt Hitler an diesem Tag im offenen Wagen auf dem Lemgoer Marktplatz Richtung Mittelstraße.

Adolf Hitler in Lemgo am 14.01.1934 (StaL N1/D_011 entnommen aus: Engelbert-Kämpfer-Ehrung, Lemgo 1938, S. 32, Fotograf: Frevert)

Adolf Hitler in Lemgo am 14.01.1934 (StaL N1/D_011 entnommen aus: Engelbert-Kämpfer-Ehrung, Lemgo 1938, S. 32, Fotograf: Frevert)

Die Urkunde des Ehrenbürgerbriefes zeigt im Kopf als Aquarell das Lemgoer Rathaus, darunter den eigentlichen Urkundentext. Hitler wird als „Führer eines wahrhaft nationalen Deutschlands“ und „Sieger über die Mächte des Niederganges“ und das Jahr 1933 als „Jahr der Nationalen Erhebung“ bezeichnet. Die Urkunde ist vom Bürgermeister Gräfer sowie vom Stadtverordnetenvorsteher Betz unterschrieben. Auf der Urkunde ist neben dem Wappen der Alten Hansestadt Lemgo auch ein ähnlich gestaltetes Wappen (im gotischen Schild) mit dem Hakenkreuz anstatt der blauen Rose abgebildet. Auf der braunen Ledermappe ist das Siegel der Alten Hansestadt Lemgo aufgeprägt.

Detail der Ledermappe für den Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Detail der Ledermappe für den Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Umschlagblatt des Ehrenbürgerbriefes Adolf Hitler (StaL MU 5)

Umschlagblatt des Ehrenbürgerbriefes Adolf Hitler (StaL MU 5)

Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Mappe und Ehrenbürgerbrief sind damals fotografisch dokumentiert worden. Im Stadtarchiv Lemgo sind allerdings Mappe und urkunde seit 1986 auch im Original vorhanden (StaL MU 5). Wie kam es dazu? Vermutlich ging die Urkunde in der Reichskanzlei in Berlin in den Wirren des Zweiten Weltkrieges verloren oder wurde entwendet. 1986 entdeckte sie ein Prof. Dr. Werner Rakelmann aus Bad Homburg im Pariser Hotel de Suez. Nach Auskunft des Hotelbesitzers hatte er die Sachen von der Frau eines „hohen deutschen Offiziers“ erhalten. Über eine Vermittlung der französischen Partnerschaftsgesellschaft in Vandoeuvre konnten Mappe und Urkunde gegen eine kleine Spende an die französische Krebshilfe wieder nach Lemgo gelangen.

Reichspräsident von Hindenburg erhielt seinen Ehrenbürgerbrief allerdings nie. Der mit der Erstellung beauftragte Ernst Pethig lieferte die Urkunde trotz mehrmaliger Mahnung nicht, so dass darüber Hindenburg am 2. August 1934 verstarb und die Urkunde damit hinfällig wurde.

Neben Hitler und Hindenburg erhielten noch weitere NS-Persönlichkeiten wie Alfred Rosenberg, Heinrich Himmler, Dr. Alfred Meyer und  Julius Schaub die Ehrenbürgerwürde Lemgos. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Ehrenbürgerwürden für Rosenberg und Schaub aberkannt. Hitler und Himmler waren bereits tot, so dass eine formale Aberkennung nicht möglich war, da die Ehrenbürgerwürde mit dem Tode des Geehrten erlischt.

(Text: Dmitry Vavilov u. Marcel Oeben)

Von Pasquillen und Schmähbriefen – der Fall des Ratsapothekers David Welman

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Schmähgedichte oder Schmähbriefe (Pasquillen) wurden in der Vergangenheit selten nur in satirischen Zusammenhängen genutzt, sondern dienten tatsächlich der Verunglimpfung eines Gegners aus unterschiedlichen Motiven. Abweichend vom Fall Jan Böhmermann sind die Verfasser der Schmähbriefe zumeist anonym und bedienen sich dieser Form auch, um eine höhergestellte oder mächtigere Persönlichkeit kritisieren, diffamieren oder lächerlich machen zu können, ohne sich selbst zu gefährden.

Im Lemgoer Statutenbuch oder Stadtbuch von 1586 (siehe Beitrag vom 17. Juli 2015) haben sich im Kapitel 20 “Von Schmeheschriften Und Injurien” entsprechende Bestimmungen gegen diese Form der öffentlichen Beleidigung erhalten. Demnach sollten Leben und Ehre gleichgeachtet sein und die Verleumdung und Verletzung der Ehre sollte für beschwerlicher und höher als die Verletzung des Körpers erachtet werden. Es sollte kein Mann und keine Frau mit Schriften, Gemälden (Bildern), Gedichten oder Worten injuriert werden. Wer sich dessen schuldig machte, wurde mit Gefängnis, Stadtverweisung und mit schwerer Geldstrafe bestraft.

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Auch im Stadtarchiv Lemgo haben sich durchaus Fälle solcher Pasquillen und Schmähbriefe erhalten. Ein recht prominenter Fall ist der des Lemgoer Ratsapothekers David Welman (1595 – 1669)  aus dem 17. Jahrhundert, der insbesondere wegen der Werwolf-Vorwürfe eine gewisse Berühmtheit erlangte. Den gesamten Fall können Sie hier in einem Vortragsmanuskript (PDF-Datei) nachlesen.

Der Apotheker Welman war in Lemgo aus verschiedenen Gründen mit einzelnen Lemgoer Bürgern und Bürgerinnen in Konflikt geraten. Zwischen März und Oktober 1642 tauchten dann in der Stadt an prominenten Orten angeheftete Zettel mit Schmähbriefen gegen den Ratsapotheker auf. In den Texten wurde Welman mit zahlreichen Beleidigungen und Schimpfworten belegt, u. a. auch als Werwolf, Hexenmeister, Teufel usw. Damit war die Ehre des Geschmähten in Gefahr geraten. In der Frühen Neuzeit war Ehre eine Form des sozialen Kapitals, das man vermehren und vermindern konnte. Ehre bestimmte nicht zuletzt auch die eigene Position innerhalb einer Gesellschaft. Wehrte man sich nicht gegen solche Herabwürdigungen, galten die geäußerten Vorwürfe als glaubhaft. Welman musste also handeln, was bei anonymen Flugschriften schwierig ist. Sein Verdacht richtete sich gegen die Lemgoer Familie der Plattenschläger, insbesondere gegen Gottschalk Plattenschläger, gegen den er einen Prozess in Gang setzte, der ohne ein endgültiges Urteil ausging.

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Die zugehörigen Prozessakten haben sich im Stadtarchiv erhalten und umfassen mehrere Bände (StaL A 4694 – A 4701). Zeugenaussagen wurden protokolliert, die die Autorenschaft der Plattenschlägers belegen sollten. Teil der Prozessakten wurden auch die Pasquillen, die lose beigefügt und in einem fortlaufenden Text durchnummeriert abgeschrieben wurden. Damit ist ein umfangreicher Bestand an Schmähtexten erhalten, der die ganze Bandbreite an Beleidigungen, Unterstellungen und Beschimpfungen der damaligen Zeit enthält. Neben den Textpassagen wurden auch kleine Zeichnungen beigefügt, vor allem Welman als Werwolf oder mit einem wolfartigen Tier.

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Eine besonders detailreiche Zeichnung (Welman steigt aus dem Schornstein des Lemgoer Rathauses, in dem sich die Ratsapotheke befindet) hat sich leider nur noch in der Abschrift erhalten. Das Original wurde im Januar 1939 vom damaligen Lemgoer Bürgermeister Wilhelm Gräfer dem Gauleiter des Gaues Westfalen-Nord und Reichsstatthalter in Lippe Dr. Alfred Meyer in einer Erinnerungsmappe überreicht. Anlass war die alljährliche Erinnerungsfahrt der Alten Garde (NSDAP- und SA-Leute, die bei der lippischen Landtagswahl im Januar 1933 teilgenommen hatten, bei der die NSDAP einen Wahlsieg erlangen konnte, der propagandistisch als “Lippische Durchbruchsschlacht” gefeiert wurde) durch Lippe und auch Lemgo. Dieses Original der Schmähzeichnung hat sich nur noch in einer Pressefotografie erhalten.

Die in den Pasquillen geäußerten Vorwürfe gegen Welman sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Prozessen (1654 und 1669) wegen Zauberei und Hexerei gegen den Ratsapotheker richten. Der letzte Prozess führte dann tatsächlich zur Verurteilung und Hinrichtung David Welmans. Die Schmähbriefe hatten mit dazu beigetragen, seinen Ruf und seine Ehre nachhaltig zu zerstören.

Grüße aus der DDR – Lemgoer Urkunden zu St. Jürgen kommen 1990 zurück

StaL U 77 a Rückseite

StaL U 77 a Rückseite

Die Sicherung des bis 1245 zurückreichenden, umfangreichen Lemgoer Urkundenbestandes war bis ins 19. Jahrhundert nicht gewährleistet. So “verschwand” die älteste Urkunde mit der Bestätigung der Stadtrechte von 1245 gleich zweimal und ist erst seit 1898 dauerhaft wieder im Besitz der Stadt bzw. des Stadtarchivs (siehe Beitrag vom 31.03.2016).

So ist es nicht verwunderlich, dass 1990, nach der sog. Wende in der DDR, sich ein gewisser Wolfgang Zimmer aus Dresden meldete, der in seinem Besitz drei Urkunden Lemgoer Herkunft hatte. Auf den Rückseiten der Urkunden sind noch Registrierungsnummern erhalten. Wie so häufig, war auch hier unklar, wie die Urkunden tatsächlich in den Besitz des Herrn Zimmer gelangt waren. Nach seinen Angaben, hätte seine Schwiegertochter die drei Urkunden in der Universität Leipzig “gefunden” und sie ihrem Schwiegervater, Leiter der Kulturakademie des Bezirks Dresden und nebenamtlicher Denkmalpfleger des Bezirks Dresden, mitgebracht, der sie an sich nahm. Warum die Urkunden in Leipzig waren, ist unklar. Bereits 1985 legte Zimmer die Urkunden dem damaligen Leiter des Staatsarchivs Dresden vor, der die ersten Regesten anfertigte und die Provenienz (=Herkunft) Lemgo feststellte. Damals wäre eine Übergabe möglich gewesen, erschien den Beteiligten aber als zu schwierig, so dass Wolfgang Zimmer die Urkunden bei sich zu Hause aufbewahrte. Im November 1990 kamen die Urkunden wieder zurück nach Lemgo.

Merkelsche Karte Revier X (StaL A 347, Reproduktion)

Merkelsche Karte Revier X, um 1800 (StaL A 347, Reproduktion) Etwa in der Kartenmitte ist das Gelände des Siechenhauses eingezeichnet (Buchstabe B). Zu dem Zeitpunkt sind aber nur noch Reste der Bebauung erhalten.

Die drei Urkunden aus den Jahren 1358, 1383 und 1634 stehen alle in Verbindung mit dem ehemaligen Siechenhaus St. Georg (niederdeutsch: St. Jürgen) vor dem Neuen Tor in Lemgo, heute in der Nähe des Klinikums Lippe, Siechenstraße/Leopoldstraße. Die erste urkundliche Erwähnung ist aus dem Jahr 1342. In diesem Jahr wurde die Kapelle eingeweiht, die bereits vorher von der Lemgoer Adelsfamilie von Callendorpe dort gegründet und gebaut worden war, also bereits bevor die Siechen dorthin kamen. Heute ist von den Baulichkeiten (Kapelle, Siechenhäuser, Friedhof, Ummauerung…) nichts mehr erhalten. Die Tatsache der inhaltlichen Zusammengehörigkeit deutet daraufhin, dass vermutlich jemand bewusst eine Auswahl der Urkunden getroffen hat. Wann und zu welchem Zweck, bleibt unklar. In den Lippischen Regesten Alte Folge werden die Urkunden nicht erwähnt, in den Neuen Folge die beiden ältesten Urkunden schon.

StaL U 77a Vorderseite

StaL U 77a Vorderseite

Bei der ersten Urkunde (U 77a) vom 24. Februar 1358 handelt es sich um einen Grundstücksverkauf (Gartengrundstück) der Lemgoer Bürgerin Mechthild Meynkynd an das Siechenhaus St. Jürgen vor dem Neuen Tore in Lemgo gegen eine jährliche Rentenzahlung. Diese Form des Grundrentenverkaufes war ein im Mittelalter übliches Vorgehen, diente zur Kapitalbeschaffung und Altersabsicherung und wurde insbesondere in den Städten eingesetzt.

StaL U 186 a Vorderseite

StaL U 186 a Vorderseite

In der zweiten Urkunde vom 5. Oktober 1383 (U 186a) geht es ebenfalls um ein Gartengrundstück, das aber nicht verkauft, sondern meierstättisch in Besitz genommen wird und zwar so, dass die ursprüngliche Eigentümerin, die Witwe des Engelke des Sedelers, das Grundstück dem Siechenhaus übereignet, es aber gleich wieder zurückerhält, wenn auch nicht mehr in Eigentum, sondern nun in einer Art Pachtverhältnis (=Meiergut). Dafür musste die Witwe einen jährlichen Wortzins entrichten, eine Art Grundstücksabgabe.

StaL U 1674 a Vorderseite

StaL U 1674 a Vorderseite

In der dritten und letzten Urkunde vom 1634 (U 1674 a) nehmen die Erben des verstorbenen Lemgoer Bürgermeisters Dietrich Cothmann eine Schuldverschreibung / Obligation von 100 Reichstalern von den Dechen und Vorstehern des Armenhauses zu St. Georg (St. Jürgen)  gegen eine jährliche Zahlung von 5 Reichstalern erneut auf, nachdem sie eine erste Schuld von 1589 in der gleichen Höhe bereits getilgt hatten. Als Kennzeichen der erfolgten Tilgung ist vermutlich die linke Hälfte der Plica der Urkunde als Cassationsschnitt abgeschnitten worden. Das Kapital entstammt ursprünglich einer Schenkung des Lemgoer Bürgers Johann Schapedoith an die Armen zu St. Georg mit der Maßgabe, das Geld verzinsbar auszugeben. Die entsprechende Urkunde befindet sich ebenfalls im Stadtarchiv Lemgo unter der Signatur U 1406 vom 31. März 1589. Die erste Schuldverschreibung des 1589 noch lebenden Dietrich Cothmann ist zumindest abschriftlich ebenfalls erhalten.

Die letzte Urkunde ist die einzige der Drei, die noch das Siegel der Stadt Lemgo aufweist.

StaL U 1674 a (Siegel)

StaL U 1674 a (Siegel)

Wie eine Urkunde zweimal verschwand oder die “Entdeckung” der Stadtrechtsbestätigung

Bestätigung der Stadtrechte, Lemgo 1245 (StaL U 2)

Bestätigung der Stadtrechte, Lemgo 1245 (StaL U 2)

Die älteste Urkundenausfertigung im Stadtarchiv Lemgo ist die Bestätigung der vermutlich um 1190 durch Bernhard II. verliehenen Stadtrechte durch seinen Enkel Bernhard III. vom 8. Januar 1245 (StaL U 2). Auf dem Foto ist das passende Siegel Bernhards III. beigefügt, das sich aber nicht mehr im Original an der Urkunde befindet. Hier soll nicht näher auf die Fragen und Probleme der Stadtgründung Lemgos eingegangen werden, sondern nur auf die “Entdeckung” der Urkunde in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Die Bearbeiter der Lippischen Regesten Otto Preuß und August Falkmann bemerkten im Vorwort des ersten Bandes ihres insgesamt vierbändigen Werkes 1860, dass “[…] das große Archiv der Stadt Lemgo, welche nach dem blühenden Zustande dieser Stadt im 13. und 14. Jahrhunderte eine besonders reiche Ausbeute für die ältere Zeit hoffen ließ, sich bisher in einem so völlig verwahrlosten und ungeordneten Zustande befunden, daß an eine erschöpfende Benutzung desselben nicht zu denken war. wahrscheinlich wird aber diesem Übelstande durch die Thätigkeit des zeitigen Herrn Bürgermeisters Honerla, dem wir bereits die Mittheilung einiger Urkunden für dieses Heft verdanken, noch bevor das zweite Heft die Presse verläßt, insoweit abgeholfen sein, daß uns eine Nachlese möglich ist.” (S. IX). Dementsprechend wird die Urkunde von 1245 nicht nach dem Original, sondern nach einer Abbildung wiedergegeben (S. 173). Der Urkundentext selbst ist bei C. V. Grupen: Origines Germaniae oder das älteste Teutschland unter den Römern, Franken und Sachsen, 3 Teile, Lemgo 1764 – 1768, S. 222 wiedergegeben. Hier auch noch mit dem Reitersiegel Bernhards III. als Umzeichnung.

Vorwort aus den Lippischen Regesten, Bd. 1, Lemgo & Detmold 1860

Vorwort aus den Lippischen Regesten, Bd. 1, Lemgo & Detmold 1860

Im zweiten Band (1863) der Lippischen Regesten wird die Bestätigung der Stadtrechte weiterhin nicht in der Ausfertigung regestiert. Im Vorwort findet sich aber der Hinweis, dass man mit dem Bürgermeister Honerla gemeinsam das nicht geordnete Lemgoer Archiv durchsucht habe und für den dritten Band nun etwa 400 Urkunden zusammen habe (S. VII). Im dritten Band (1866) schließlich wird die bis dahin verschollene Urkunde ausführlich dargestellt (S. 6f.) und der Hinweis gegeben, dass das Siegel abgefallen sei. Demnach muss die Urkunde das erste Mal nach 1764 verschwunden und zwischen 1863 und 1866 wieder aufgetaucht sein, wobei “verschwunden” meint, dass sie nicht mehr auffindbar war.

August Schacht mit seinem Neffen Karl Meier, Lemgo 1929 (N1 Fotosammlung, unverzeichnet)

August Schacht mit seinem Neffen Karl Meier, Lemgo 1929 (N1 Fotosammlung, unverzeichnet)

Der erste Nichtjurist und Lehrer-Archivar in Lemgo, Dr. August Schacht (1854 – 1936), . Gymnasialprofessor für Geschichte und Geographie am Lemgoer Jungengymnasium (EKG) bis 1922, wies in seinem „Bericht über den gegenwärtigen Zustand des Archivs der Stadt Lemgo“ von 1895 (StaL A 10121) darauf hin, dass er etwa 1000 Urkunden aus der Zeit von 1275 bis 1699 vorgefunden habe. Die Urkunde von 1245 wird nicht erwähnt und eindeutig als unauffindbar gekennzeichnet! Zwischenzeitlich war es also wieder zu einem Verlust gekommen.

In einem Bericht Schachts vom November 1898 wird die Wiederauffindung der Urkunde dokumentiert. Schacht entdeckte sie nach seinen eigenen Angaben beim jüdischen Althändler (Louis) Frenkel (1863 – 1934) in Lemgo unter zahlreichen anderen Archivalien aus dem Nachlass des verstorbenen Bürgermeisters Karl Honerla (1858 – 1879), dem man auch Unterschlagung vorwarf. Offensichtlich waren die Urkunden bei der Rückgabe der Bearbeiter der Lippischen Regesten nicht wieder ins eigentliche Stadtarchiv gelangt, sondern wieder beim Bürgermeister Honerla, der sie bei sich zu Hause verwahrte. Dort sind sie dann mit seinem restlichen Nachlass vermutlich an Frenkel verkauft wurden. Wie diese “Entdeckung” Schachts bei Frenkel tatsächlich stattgefunden hat, wird nicht ausgeführt. Karl Meier, Stadtchronist und Neffe Schachts, gibt in seiner Stadtgeschichte Lemgos eine Erklärung (3. Auflg. 1981, S .25): Demnach hätte ein Schüler Schachts, der Jude Ludwig Spanier, im Unterricht erwähnt, dass sein Onkel Frenkel ein altes Schriftstück besitzen würde, woraufhin Schacht zum Händler Frenkel ging.

Bericht August Schachts über aufgefundene Archivalien beim Althändler Frenkel, Lemgo 1898 (StaL A 10122)

Bericht August Schachts über aufgefundene Archivalien beim Althändler Frenkel, Lemgo 1898 (StaL A 10122)

Bericht August Schachts über aufgefundene Archivalien beim Althändler Frenkel, Lemgo 1898 (StaL A 10122)

Bericht August Schachts über aufgefundene Archivalien beim Althändler Frenkel, Lemgo 1898 (StaL A 10122)

Die Stadt Lemgo ging davon aus, dass die Familie Frenkel nur unrechtmäßig in den Besitz der Urkunden gelangt sein konnte, da Urkunden niemals an Dritte gelangt seien. Eine etwas gewagte Hypothese, wenn man bedenkt, wie davor mit dem Archivbestand umgegangen wurde. Auch Schacht berichtete 1895, dass beim vorangegangenen Durchbau des Rathauses der größte Teil der Akten aus den Archivräumen entfernt und zeitweilig im Waisenhaus untergebracht wurde, wobei sich die Bänder, die die Aktenfaszikel zusammenhielten, sich lösten. „Das Lemgoer Archiv war jetzt nur noch ein Gemenge beschriebener Pergamente und Papiere, die vielfach von Moder und Insekten zerfressen und durch Bauschutt und Schornsteinruß bis zur Unkenntlichkeit entstellt waren.“ Die Stadt wollte nun auf Beschlagnahme und Herausgabe der Archivstücke klagen und ein Strafverfahren einleiten. Ein Kaufangebot von 30 Mark, zudem Schacht ermächtigt worden war, scheiterte an der Frenkelschen Gegenforderung von 150 Mark. Vermutlich durch die Androhung eines Strafverfahrens eingeschüchtert, gab Frenkel nach und bot eine kostenlose Übernahme der Urkunden, die als Eigentum der Stadt angesehen wurden, an. Eine Sichtung sollte durch Schacht erfolgen. Die ursprüngliche  Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung durch den Lemgoer Gendarm Brakemeier  wurde nicht durchgeführt und das Strafverfahren vermutlich nicht weiter verfolgt.

Die Urkunde gelangte vermutlich zunächst wieder ins Stadtarchiv, wurde dann noch bis mindestens 1962 im Museum Hexenbürgermeisterhaus hinter Glas ausgestellt (nach Karl Meier) und befindet sich heute endgültig im Magazin des Stadtarchivs.

Urkunden aus Privatbesitz im Stadtarchiv

StaL U 1923

StaL U 1923

Bei einer Bestandsüberarbeitung im vergangenen Jahr (Bestand M Gerahmte Bilder und Großformate) trat auch eine Pergament-Urkunde vom 13. Dezember 1560 zu Tage, die man in diesem Bestand nicht vermuten würde. Ein Blick in das Zugangsverzeichnis des Stadtarchivs klärte den Sachverhalt etwas auf. Anscheinend gelangte die Urkunde 2001 aus Privatbesitz durch Kauf ins Stadtarchiv. Der Schenker hatte die Urkunde von einem verstorbenen Freund erhalten und wollte sie “wieder nach Hause bringen”. Aus dem Anschreiben geht hervor, dass er die Urkunde bereits in einem Rahmen (hinter Glas) erhalten hatte. Im Stadtarchiv wurde die Urkunde dann wohl aufgrund der äußeren Erscheinung zu den gerahmten Bildern/Fotos/Überformaten im Bestand M genommen. Inzwischen wurde die Urkunde dem richtigen Bestand U (Urkunden) unter der Signatur 1923 zugeordnet.

StaL U 1923

StaL U 1923

Die Rahmung mit Glas wurde aus bestandserhalterischen Gründen entfernt, um die mögliche Entstehung eines Mikroklimas zu verhindern. Dabei zeigte sich, dass die Urkunde zusätzlich noch an allen vier Seiten mit Pappklebestreifen fixiert worden war, ähnlich einem Passepartout, um sie vermutlich besser im Rahmen unterzubringen (siehe Foto). Diese Pappstreifen und der Kleber müssten noch bei einer fachgerechten Restaurierung entfernt werden, um die Schädigung des Pergamentes auszuschließen.

Dies kommt bei als besonders wertvoll und bedeutsam eingestuften Dokumenten im Privatbesitz häufiger vor, die man gerne, wie museale Ausstellungsstücke präsentieren will und durch eine hervorhebende Rahmung noch zusätzlich auszeichnet. Natürlich alles gut gemeint…

An diesem Beispiel zeigt sich aber auch das Dilemma bei Archivgut in Privatbesitz. Einerseits sichert die private Aufbewahrung den Erhalt des Archivgutes, das ansonsten vermutlich ganz verloren gegangen wäre. Andererseits bedroht eine nicht fachgerechte Lagerung und Konservierung die Substanz des Archivgutes. Dies gilt nicht nur für mittelalterliche und frühneuzeitliche Urkunden, die zum Glück verhältnismäßig viel erdulden können, sondern besonders auch für Fotomaterialen und Ton- und Filmaufnahmen. Von daher ist eine Abgabe an ein öffentliches Archiv immer ratsam, um eine fachgerechte, dauerhafte Sicherung in dafür eingerichteten Magazinräumen zu erreichen.

Eine erste inhaltliche Erschließung der Urkunde mit Kurzregest liegt nun auch vor:

1560.12.13

Eggert Frever[t] und seine Ehefrau Cathrina vergleichen sich mit dem [Schwieger-]Vater Hermann Clausing und seiner Ehefrau vor Bürgermeistern und Rat der Stadt Lemgo dahingehend, dass zwei Gräben (rennen) zwischen Hermann Clausings Haus und einem kleinen Haus, in dem Ayle Schwertfeger wohnt, Frever[t] und seinen Nachkommen erblich gehören sollen, ohne dass dadurch Hermann Clausing oder seinen Erben Schaden oder Mängel entstehen.

“Datum anno domini vyfftenchundert vnd sestich am dage lucih virginis”

Buchvorstellung: Florian Lueke, Geschichte des Sports in Lippe, Lage 2015

Cover des Buches

Cover des Buches

Aus der Ankündigung des Lippe Verlag:

“Die Geschichte von Turnen und Sport in Lippe sowie der lippischen Vereine hängt eng mit der verspäteten sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Landes Lippe im 19. und 20. Jahrhundert zusammen. Fehlende Universitäten und der späte Eisenbahnanschluss hemmten lange Zeit die Entwicklung, während gerade das Turnen eng mit der Wanderarbeit verbunden war.

So blieben die lippischen Turner aufgrund der restaurativen Politik des Fürsten noch lange im Lager des Linksliberalismus. Auch der Fußball tauchte in Lippe erst später als in anderen Regionen auf.

Im 20. Jahrhundert standen Turnen und Sport im Zeichen von Krieg und Diktatur. Disziplin, politische Gesinnungsstreits und die Wehrhaftmachung der Jugend beherrschten Turnen, Sport und die Vereine.

Die jüdischen Turner und Sportler mussten ihre Vereine 1933 verlassen, während viele ehemalige Nationalsozialisten schon bald nach 1945 wieder in führende Positionen gelangten.

Der Autor: Dr. Florian Lueke (*1986). Studium der Geschichts-, Sport-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie Lehraufträge an der Universität Bielefeld. Lehrertätigkeiten an verschiedenen Gymnasien in Lage (Lippe), Dortmund und Lemgo.”

Bericht über die Vorstellung des Buches.

In der Bibliothek des Stadtarchivs ist die Veröffentlichung unter der Signatur 5867 einseh- und ausleihbar.

Sachthematisches Inventar zur Reformation in Lippe – Planung

Das Archiv der Lippischen Landeskirche, die Kommunalarchive Detmold und Lemgo sowie das Landesarchiv NRW, Abteilung OWL planen anlässlich des Reformationsjahres 2017 ein archivübergreifendes, sachthematisches Inventar zur Reformation(sgeschichte) in Lippe.

In diesem Inventar sollen die vorhandenen Archivquellen aus den lippischen Archiven thematisch gegliedert aufgenommen werden. Die Angaben basieren  dabei auf den Archivfindbüchern (Repertorien) und geben damit die Ebene der einzelnen Verzeichnungseinheiten wieder. Das Ergebnis soll digital verfügbar sein und auf dem Rechercheportal archive.nrw gehostet werden. Die Informationen aus den Findmitteln werden EAD-fähig aufbereitet, so dass auch Exporte in andere Portalumgebungen möglich sind. Eine Digitalisierung der Archivdokumente selbst ist nicht Teil des Projektes. Außerlippische Archive werden voraussichtlich nur auf Bestandsebene erfasst, d. h. mit Hinweisen auf relevante Bestände versehen.

Projektabschluss soll der Oktober 2017 sein. Angestrebt sind aber Teilprojektabschlüsse zu früheren Zeitpunkten, erstmals zum Oktober 2016. Veränderungen und Ergänzungen sind aufgrund der Online-Darstellung auch später möglich. Eine spätere Erweiterung um digitalisierte Archivalien ist im Portal archive.nrw. ebenfalls möglich.

Gliederung sachthematisches Inventar Reformation in Lippe (Stand: März 2016, PDF-Datei).

Veranstaltungen und Planungen für das Reformationsjahr 2017 in Lippe findet man auf der Internetseite “Lippe feiert gemeinsam frei 500 Jahre Reformation” der Lippischen Landeskirche.

Lemgo und Detmold werden am 3. Mai 2017 Station auf dem Europäischen Stationenweg zur Reformation sein. Lemgo ist zudem eine der 50 “Reformationsstädte Europas“.