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Hugenotten in Lippe und Lemgo – eine gescheiterte Ansiedlung

Mit der Aufhebung des Edikts von Nantes am 18. Oktober 1685 durch den französischen König Louis XIV. wurde die freie Religionsausübung der Hugenotten, der französischen Protestanten bzw. Calvinisten, aufgehoben und eine massive Verfolgungswelle setzte ein. Daraufhin verließ eine große Zahl der Verfolgten Frankreich und suchte Zuflucht in der Schweiz und in Preußen, die ihre Glaubensbrüder, nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen, häufig mit offenen Armen und weitgehender Unterstützung empfingen. Die Grafschaft Lippe war an den flüchtenden Hugenotten ebenfalls interessiert. Bereits 1682 hatte man in Lippe eine landesweite Collecte zur Unterstützung der bedrängten Protestanten in Frankreich durchgeführt. In der Person der Ehefrau des lippischen Grafen Simon Henrich (1649 – 1697), Gräfin Amalie (1644 – 1700), fanden die Hugenotten eine Fürsprecherin, die Kontakte in die calvinistischen Niederlande und nach Frankreich unterhielt. Für Lippe waren die Hugenotten natürlich aufgrund des nach dem 30jährigen Krieg und der münsterschen Invasion Lemgos 1675 stark in Mitleidenschaft gezogenen Landes eine Perspektive zur Peuplierung und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau der Grafschaft. Gerade die Stadt Lemgo wurde als  erfolgsversprechender Ansiedlungsort für eine Hugenottenkolonie ins Gespräch gebracht, da dort immer noch viele Häuser leer ständen.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Am 26. November 1685 wurde das sog. lippische Einladungspatent an die Hugenotten erlassen und im Druck in französischer Sprache verbreitet. Im Stadtarchiv Lemgo hat sich ein Exemplar dieses Patentes erhalten, wenn auch in schlechtem Zustand. Eine zeitgenössische, handschriftliche Übersetzung ist dem Druckexemplar auf den leeren Seiten beigefügt. Das Patent gewährt den Flüchtenden weitgehende Privilegien und Rechte, u. a. den Unterhalt eines französischen Geistlichen, die Abhaltung eigener Gottesdienste, die Gleichstellung mit den Einwohnern des Landes, kostenloser Zutritt zu den Zünften, das Recht Grundeigentum zu erwerben und nach Belieben Handel und Gewerbe nachzugehen. Zudem sollten sie Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum und Baumaterialien erhalten und auf zwölf Jahre in Stadt und Land von Abgaben befreit sein.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Die Ansiedlung in Lemgo erfolgte aber nur schleppend. Die Herrichtung des nötigen Wohnraumes verzögerte sich immer wieder. Der Ansprechpartner vor Ort für die landesherrliche Regierung wechselten häufig. 1686 trafen die ersten Beschwerden aus Lemgo bei der Regierung in Detmold ein. Demnach würden die Privilegien der Hugenotten bei der Bürgerschaft Unmut erregen. Man hielt nur eine kleine Zahl weiterer Hugenotten für zumutbar. Die Hugenotten wiesen dagegen daraufhin, dass ihre Anwesenheit der Stadt zugute kommen würde. Sie hofften auf eine verstärkte Unterstützung durch landesherrliche Beamte.

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Die Klageführung der Hugenotten in Detmold erregte wohl das Mißtrauen des Lemgoer Rates, der immer empfindlich auf die Zuziehung der landesherrlichen Regierung bei innerstädtischen Problemen reagierte. Auf der Rückseite eines Prozessschriftstückes in Ehesachen vor dem Lemgoer Geistlichen Gericht (StaL A 2739) hat sich in Konzeptschrift die Anhörung zweier Hugenotten in Lemgo erhalten, die wohl zufällig auf der anderen Blattseite in Zweitverwendung geriet. Vorgeladen waren die Franzosen Monsieur Bartholomäus Mariat und Monsieur Francois Chaussa(e)n, Sarse- und Handschuhmacher. Ihnen wird vorgehalten, dass man “[…] ihr Gewerbe u. Hanthirung alhiro gern befordert sehn mügte […]”, aber man keine Erfolge erkennen könne. Außerdem hätte man befremdlicherweise gehört, dass sie sich mehrfach in Detmold beschwert hätten. Mariat kann sich dagegen an keinerlei Beschwerdeführung erinnern, zumal er keinen Grund zur Beschwerde hätte und solches auch nicht tun würde. Zum Absatz seiner Produkte äußert sich Mariat dagegen eingehender: “Was aber seine Hanthirung belangt, so wer ja am tage das hier stücke oder verfertigte Stoffe schlecht abgingen in der er [folgt gestrichen: an die Kramers wie auch] noch ad 30 stücke fertig liegen hette, er konte die elle unter 10 1/2 Gl. nicht geben [folgt gestrichen: verkauffen], und so thane wolten es die kramer alhir [Einschub: Cramer oder die Schneider alhir ihm sein wahren verkleinern oder geringschätzig machen] annehmen, was er sonst ellenweiß oder außer der Stadt verkauffe, wer auch seine haußhaltung zu erhalten nicht zu langlich. Er erwarte nur die heimkunfft der gnedigen herrschaft alß dann sich außhändig machen würde […]”. Der Ratsherr Johann Jost Schlepper deutete ihm an, dass er diejenigen, die seine Waren verächtlich oder geringschätzig machen würden, anzeigen müsste. Offensichtlich war das Kramer- und das Schneideramt bemüht, eine mögliche Konkurrenz im Bereich der Warenherstellung und des Handels nicht zuzulassen und die französischen Produkte schlecht zu machen. Der Absatz lief schlecht und so trug sich anscheinend nicht nur der Hugenotte Mariat mit dem Gedanken fortzugehen. Die Kolonie in Lemgo wird 1688 das letzte Mal erwähnt, danach scheinen sich keine Hugenotten mehr in der Stadt aufgehalten zu haben. Auch eine vergleichbare Kolonie in Detmold hatte keinen langen Bestand.

Das letztliche Scheitern einer dauerhaften Ansiedlung von Hugenotten in der Grafschaft Lippe ist sicherlich nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen. Maßgeblich war aber sicherlich auch die mangelnde, landesherrliche Verwaltungsstruktur, die auch vor Ort die Anordnungen der Regierung hätte umsetzen können. Das Interesse der Landesherrschaft kollidierte in Lemgo mit den städtisch-zünftischen Interessen. Erfolgreich hätte dieses Peuplierungsprojekt nur bei einer längeren Dauer werden können, wie dies Preußen oder Hessen belegt, wo es in den Anfangsjahren ebenfalls Probleme und Konflikte gab.