Zuletzt wurde über archivalia auf die Seminararbeit ‘Zu tausend guter Nacht, denn dein Vater sieht dich nimmermehr’ Emotionen und Subjektivität in Briefen aus dem Gefängnis während der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung von Isabelle D. Zeder an der Universität Basel hingewiesen, die über academia.edu online veröffentlicht wurde.
Die Verfasserin analysiert in dieser Arbeit in mikrogeschichtlicher Perspektive frühneuzeitliche Briefe von insgesamt sechs Personen (darunter nur ein Mann) aus verschiedenen Territorien des Deutschen Reiches, die wegen Hexerei bzw. Zauberei angeklagt waren. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Sprache, Inhalt und Intention der Briefe. Die Verfasserin ordnet ihre Quellen folgerichtig in die Gruppe der sog. Selbstzeugnisse ein, wie etwa auch Autobiographien oder Tagebücher. Übergeordnet gehören sie zur Klasse der Ego-Dokumente, ein in der Geschichtswissenschaft nicht unumstrittener Begriff. Hierzu können auch Verhörprotokolle oder Visitationen zählen, in denen – freiwillig oder unfreiwillig – offen oder verdeckt – die Selbstwahrnehmung des Menschen auch zum Ausdruck kommt. Damit wären natürlich große Teile der Prozessakten der Lemgoer Hexenverfolgung (v. a. Zeugenverhöre, Urgicht-Protokolle = Geständnisse) auch Ego-Dokumente.
Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)
Der enger gefasste Begriff des Selbstzeugnisses grenzt eine solche Auswahl, nicht nur für Lemgo, deutlich ein. Im Bestand des Stadtarchivs hat sich das bekannte Schreiben des Schusters Bernd Grabbe an seine Ehefrau Catharina, geborene Corvers, die wegen Hexerei 1634 im Lemgoer Gefängnis inhaftiert war, erhalten (StaL A 361). Das Schreiben ist aber nur vorhanden, weil es wahrscheinlich von den Wächtern abgefangen und zu den Prozessakten genommen wurde, Die Adressatin hat es also nie erreicht. Eine briefliche Kontaktaufnahme mit den inhaftierten Angeklagten war verboten.
Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)
Der Brief selbst ist in der damaligen Umgangssprache des Niederdeutschen verfasst, wohingegen die offiziellen Prozessdokumente auf Hochdeutsch geschrieben sind. Die Schrift des Briefes zeigt den eher ungeübten Schreiber. Bernd Grabbe ist in erster Linie um das Seelenheil seiner Frau bemüht, weswegen er sie auch inständig bittet, alles zu sagen, was sie weiß und geständig zu sein, auch um der schmerzhaften Folter zu entgehen. Er und die beiden Söhne – der eine will das Handwerk bei ihm lernen, der andere soll auf der Schule bleiben – würden schon zurechtkommen.
Die ehemalige Lemgoer Archivleiterin Gisela Wilbertz hat bereits 1998 eine Abschrift des Briefes angefertigt, die hier wiedergegeben werden soll (nach: Hexenverfolgung in Lemgo: Quellensammlung, Lemgo 1998).
leue fruwe gi heffet mi bidden lahten ich scholde iuw anspreken, dat wolde ich gern dohn, nu hebbet mi de heren verbeden lahten, dörch simon Korueie dat ick vnd mine Kinder nicht na iuwgahen schölden, by vermidung der gefangniß oder einer schwaren geldt straffe, ich will aber noch anholden mit bidden wo idt mi kan vergunnet werden wil ick iuw anspreken, auuerst ich vnd mine Kinder bidden iuw dusent vnd dusent mall vm Gatteß willen, gi wolden doch den heren de warheit seggen, watt gy wettet vnd ihm herten hebbet, so gi dat nicht doet, so werden de heren verorsaket werden, vndt mester dirick auer iuw kamen lahten, so bidde ick iuw vm gatt vnd gadeß willen, wen gi gefraget werden van den heren, so wolde gi de warheit seggen, darmit gi nicht mochten gepiniget werden, wat ick vnd mine Kinder anbelangen döth, wil wi sehen dat wy vnß mit Gott vnd mit Ehren Ehrnehren wilt, min Johan de hefft van sinem mester verlop nahmenvnd will bi mi anfangen tho arbeiden vnd vnsem balß vpsetten vnd dat handtwerck leren, Jacobuß will ick thor schole holden, so lange he guden luden nütte werden kan, wen gy nu den heren de warheit gesacht hebbet, so bidde ich iuw gi wolden dar doch bestendig by bliuen, vnd den Gott den heren de he iuw alle iuwe sunde vergeuen wolde, den eß sindt keine sünde so groth se können vergeuen werden, wen se einem van herten leit sint, vnd gott spreck süluest kamet her tho alle de gi mit sünden beladen sint ick will iuw Erquicken, wider spreckt gott wem iuwe sünde blottroit sindt sollen si doch schnewit werden, wen se iuw van herten leit sindt, biddet Gott vmb vergeuingh der sünden, de wert iuw erhören. nicht mehr dan will iuw Gott vnd sinen leuen hilgen Engelen befehlen, de wolden si Iuwer armen sehlen annehmen vp dat gi möchten ein Kindt Gadeß werden deß Ewigen lebenß werden datt wolde iuw vnd vnß verleinen Gott vader, Gott sohne Gott hilger Geist hochgelauet in Ewigkeit amen Berendt Grabbe Iuw leue Eheman.
An anderer Stelle im Stadtarchiv sind möglicherweise zwei weitere Briefe vorhanden, die von angeklagten Frauen während des Hexenprozesses und der Inhaftierung geschrieben wurden. Damit wären dann tatsächlich zwei Selbstzeugnisse von Opfern der “Hexenjagd” neu aufgetaucht.
2013 wurden einige Prozessakten der Lemgoer Hexenverfolgung vom Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold an das Stadtarchiv Lemgo abgegeben (zu den Hintergründen). Darunter befindet sich auch ein handschriftlicher Brief der Margaretha Luisa Hos(s)beck, vermutlich die Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A 10879, früher LAV OWL L 28 Allg. 21), an ihren “hertzlieb man”. Das Schreiben ist nicht datiert. Aus einer anderen Quelle des Stadtarchivs (StaL A 3678) kann man entnehmen, dass 1675 die juristische Fakultät der Universität Rinteln, um ein Rechtsgutachten im Prozess gegen die Ehefrau des Jobst Hosbeck gebeten wurde. Die Dekane der Fakultät teilten der Stadt daraufhin einige Fragen (interrogatoria) mit, die die Angeklagte beantworten sollte. Das Schreiben der Margaretha könnte also aus diesem Prozess und damit aus dem Jahr 1675 stammen. Der Prozess selbst ist nicht erhalten.
Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)
Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)
In der Akte A 10879 liegt auf dem Brief der Margaretha Hosbeck noch ein weiteres Schreiben, in dem eine Frau die Fragen der Hexendeputierten (?) und ihre Antworten und Reaktionen notierte, auch die Anwendung der Folter wird von ihr dokumentiert. Unklar ist, ob die Angeklagte tatsächlich selbst dieses Schreiben verfasst hat Es fehlen die üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Briefes. Die anderen Schreiben in dieser Akte datieren alle aus dem Jahr 1666 und 1667. Absender ist immer der gräflich-lippische Kanzler Nevelin Tilhen aus Detmold und Empfänger der Lemgoer Stadtsekretär Bartold Krieger.Im ersten Schreiben Tilhens weist er Krieger an, das eingelegte Schreiben bei erster Gelegenheit nach Rinteln zu schicken. Unklar ist, auf welches eingelegte Schreiben sich diese Anweisung bezieht. Nur auf eine der beiden Texte oder beide? Oder gar ein ganz anderes Stück? Möglich ist natürlich auch, dass die Unterlagen bei der wechselvollen Überlieferungsgeschichte (siehe oben) durcheinander geraten sind und ursprünglich in ganz anderen Kontexten lagen.
Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)
Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)
Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)
Fazit: Zumindest ein bisher nicht bekanntes oder unbeachtetes Selbstzeugnis, nämlich das der Margaretha Hosbeck, hat sich aus dem 17. Jahrhundert erhalten. Die Datierung kann 1675 sein. Das zweite Dokument ist hinsichtlich Verfasser(in) und Datierung noch unsicher.
Der zweite Teil des Beitrages folgt am 30. Juli 2016.