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Selbstzeugnisse zur Hexenverfolgung – weitere Briefe aus dem Stadtarchiv (Teil 2)

Neben den Selbstzeugnissen aus dem unmittelbaren Umfeld der Lemgoer Hexenverfolgung (siehe Beitrag vom 22.07.2016) haben sich auch Selbstzeugnisse bzw. Briefe aus dem weiteren Umfeld in Lemgo erhalten.

In der Akte A 2003 sind sieben Briefe des Oberamtmann und späteren Kammerrates und Drosten Jacob Henrich Zütterig enthalten, die dieser zwischen dem 7. Juni und 28. September 1654 an seine Schwiegermutter Anna Backhaus, verw. Leineweber nach Minden schrieb. In diesen Briefen schildert er in einzelnen Passagen, was er über die Hexenverfolgung und ihre Entwicklung erfährt. Daneben sind natürlich auch andere Angelegenheiten in den Briefen erwähnt. Ein späterer Bearbeiter bzw. Sammler der Briefe hat die entsprechenden Textstellen am Rande mit Strichen markiert.

1. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

1. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

2. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

2. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

2. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

2. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

2. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

2. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

3. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

3. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

3. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

3. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

4. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

4. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

4. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

4. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

5. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

5. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

5. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

5. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

6. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

6. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

6. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

6. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

7. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

7. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

7. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

7. Brief des Jacob Henrich Zütterig an seine Schwiegermutter über die Lemgoer Hexenverfolgung (StaL A 2003)

Die Briefe sind Teil eines gebundenen Konvoluts aus insgesamt 16 Nummern, wohl gemischt aus Originalen/Ausfertigungen und Abschriften. Unter anderem ist eine auszugsweise Abschrift von Rechnungen aus der Kammerregistratur über die Zehrungskosten bei Inquisitionen im Amt Horn 1653/54 dabei. Daneben ein (abschriftliches) “Verzeichnß wegen der verführten Kinder, wann sie mir zubracht, wenn sie wiederumb abgeholet, was ich von Gelde davon bekommen, was sie mir vor Schaden gethan, und was ich noch zu fordern habe“. Verfasser ist der Pastor aus Falkenhagen Simon Bradaeus, der auch verhextes Vieh zum Schadensersatz anmeldet. Ebenfalls abschriftlich enthalten eine “Rechnung über die zu behuff der zur Zauberey verleiteten Kinder gehobenen fünfmahligen Collecte” in Lippe. Unter Nummer 7 ist ein Schriftstück über eine (Gerichts-)Verhandlung in Oerlinghausen aus dem Jahr 1666, in dem es auch um Kinder und Zauberei geht, vorhanden.

Bei der Rückgabe von Akten aus dem Landesarchiv NRW Abt. OWL 2013 an das Stadtarchiv Lemgo waren neben der bereits erwähnten Akte StaL A 10829 (früher L 86 Hexenprozesse Allg. 21) auch zwei weitere Aktenkonvolute enthalten, die ebenfalls Briefe an den Lemgoer Stadtsekretär Bartold Krieger aufweisen. Es sind die Akten StaL A 10880 (früher L 86 Hexenprozesse Allg. 22) und StaL A 10893 (früher L 28 Hexenprozesse B 4). Absender der Briefe sind fast ausschließlich der gräflich-lippische Kanzler Nevelin Tilhen in Detmold und der gräflich-lippische Kanzleirat, Geheime Rat und Kanzleidirektor Dr. Eberhard Wippermann in Detmold. Tilhen und Wippermann sind untereinander verwandt, sowie Wippermann und Krieger. Tilhen und Wippermann berichten über den Fortgang der Hexenverfolgung, insbesondere in den Fällen der Angeklagten Rottmann und Koch. Eine eigenständige Analyse dieser Korrespondenz hinsichtlich der Hexenverfolgung in Lemgo steht noch aus. Die Detmolder Perspektive und das personell-juristische Netzwerk zwischen der Residenz und  der lutherischen Exklave ist dabei sicherlich aufschlussreich.

Zwei Briefe zur Hexenverfolgung aus Lemgo wurden im 18. Jahrhundert bereits veröffentlicht. In den Ausgaben der Lippischen Intelligenzblätter aus dem Jahr 1785 wurden beide Briefe abgedruckt: 1785, Stück 32, 6. Aug. S. 251 – 253 und 1785, Stück 38, 17. Sep. S. 301 – 303. Herausgeber war der Lemgoer Advokat und Bürgermeister August Wilhelm Overbeck (1747 – 1817), der 1772 auch zum Archivarius der Stadt vereidigt wurde und vermutlich aus den Quellen des damaligen Stadtarchivs die Briefe in aufklärerischer Absicht veröffentlichte. Wilbertz schreibt 2005, dass der Verfasser der Briefe unbekannt ist, da bei der Veröffentlichung alle Namen anonymisiert wurden. Der erste Brief ist aus dem Jahr 1666 datiert, vermutlich wird der zweite, undatierte Brief ebenfalls um diese Zeit entstanden sein. Ob die Veröffentlichung in den Lippischen Blättern auf den Briefen an den Stadtsekretär Krieger basiert, bleibt offen, und wäre zu prüfen.

Selbstzeugnisse zur Hexenverfolgung – bisher unbekannte Briefe der Hexerei Angeklagter im Stadtarchiv? (Teil 1)

Zuletzt wurde über archivalia auf die SeminararbeitZu tausend guter Nacht, denn dein Vater sieht dich nimmermehr’ Emotionen und Subjektivität in Briefen aus dem Gefängnis während der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung von Isabelle D. Zeder an der Universität Basel  hingewiesen, die über academia.edu online veröffentlicht wurde.

Die Verfasserin analysiert in dieser Arbeit in mikrogeschichtlicher Perspektive frühneuzeitliche Briefe von insgesamt sechs Personen (darunter nur ein Mann) aus verschiedenen Territorien des Deutschen Reiches, die wegen Hexerei bzw. Zauberei angeklagt waren.  Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Sprache, Inhalt und Intention der Briefe. Die Verfasserin ordnet ihre Quellen folgerichtig in die Gruppe der sog. Selbstzeugnisse ein, wie etwa auch Autobiographien oder Tagebücher. Übergeordnet gehören sie zur Klasse der Ego-Dokumente, ein in der Geschichtswissenschaft nicht unumstrittener Begriff. Hierzu können auch Verhörprotokolle oder Visitationen zählen, in denen – freiwillig oder unfreiwillig – offen oder verdeckt – die Selbstwahrnehmung des Menschen auch zum Ausdruck kommt. Damit wären natürlich große Teile der Prozessakten der Lemgoer Hexenverfolgung (v. a. Zeugenverhöre, Urgicht-Protokolle = Geständnisse) auch Ego-Dokumente.

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Der enger gefasste Begriff des Selbstzeugnisses grenzt eine solche Auswahl, nicht nur für Lemgo, deutlich ein. Im Bestand des Stadtarchivs hat sich das bekannte Schreiben des Schusters Bernd Grabbe an seine Ehefrau Catharina, geborene Corvers, die wegen Hexerei 1634  im Lemgoer Gefängnis inhaftiert war, erhalten (StaL A 361). Das Schreiben ist aber nur vorhanden, weil es wahrscheinlich von den Wächtern abgefangen und zu den Prozessakten genommen wurde, Die Adressatin hat es also nie erreicht. Eine briefliche Kontaktaufnahme mit den inhaftierten Angeklagten war verboten.

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Der Brief selbst ist in der damaligen Umgangssprache des Niederdeutschen verfasst, wohingegen die offiziellen Prozessdokumente auf Hochdeutsch geschrieben sind. Die Schrift des Briefes zeigt den eher ungeübten Schreiber. Bernd Grabbe ist in erster Linie um das Seelenheil seiner Frau bemüht, weswegen er sie auch inständig bittet, alles zu sagen, was sie weiß und geständig zu sein, auch um der schmerzhaften Folter zu entgehen. Er und die beiden Söhne – der eine will das Handwerk bei ihm lernen, der andere soll auf der Schule bleiben – würden schon zurechtkommen.

Die ehemalige Lemgoer Archivleiterin Gisela Wilbertz hat bereits 1998 eine Abschrift des Briefes angefertigt, die hier wiedergegeben werden soll (nach: Hexenverfolgung in Lemgo: Quellensammlung, Lemgo 1998).

leue fruwe gi heffet mi bidden lahten ich scholde iuw anspreken, dat wolde ich gern dohn, nu hebbet mi de heren verbeden lahten, dörch simon Korueie dat ick vnd mine Kinder nicht na iuwgahen schölden, by vermidung der gefangniß oder einer schwaren geldt straffe, ich will aber noch anholden mit bidden wo idt mi kan vergunnet werden wil ick iuw anspreken, auuerst ich vnd mine Kinder bidden iuw dusent vnd dusent mall vm Gatteß willen, gi wolden doch den heren de warheit seggen, watt gy wettet vnd ihm herten hebbet, so gi dat nicht doet, so werden de heren verorsaket werden, vndt mester dirick auer iuw kamen lahten, so bidde ick iuw vm gatt vnd gadeß willen, wen gi gefraget werden van den heren, so wolde gi de warheit seggen, darmit gi nicht mochten gepiniget werden, wat ick vnd mine Kinder anbelangen döth, wil wi sehen dat wy vnß mit Gott vnd mit Ehren Ehrnehren wilt, min Johan de hefft van sinem mester verlop nahmenvnd will bi mi anfangen tho arbeiden vnd vnsem balß vpsetten vnd dat handtwerck leren, Jacobuß will ick thor schole holden, so lange he guden luden nütte werden kan, wen gy nu den heren de warheit gesacht hebbet, so bidde ich iuw gi wolden dar doch bestendig by bliuen, vnd den Gott den heren de he iuw alle iuwe sunde vergeuen wolde, den eß sindt keine sünde so groth se können vergeuen werden, wen se einem van herten leit sint, vnd gott spreck süluest kamet her tho alle de gi mit sünden beladen sint ick will iuw Erquicken, wider spreckt gott wem iuwe sünde blottroit sindt sollen si doch schnewit werden, wen se iuw van herten leit sindt, biddet Gott vmb vergeuingh der sünden, de wert iuw erhören. nicht mehr dan will iuw Gott vnd sinen leuen hilgen Engelen befehlen, de wolden si Iuwer armen sehlen annehmen vp dat gi möchten ein Kindt Gadeß werden deß Ewigen lebenß werden datt wolde iuw vnd vnß verleinen Gott vader, Gott sohne Gott hilger Geist hochgelauet in Ewigkeit amen Berendt Grabbe Iuw leue Eheman.

An anderer Stelle im Stadtarchiv sind möglicherweise zwei weitere Briefe vorhanden, die von angeklagten Frauen während des Hexenprozesses und der Inhaftierung geschrieben wurden. Damit wären dann tatsächlich zwei Selbstzeugnisse von Opfern der “Hexenjagd” neu aufgetaucht.

2013 wurden einige Prozessakten der Lemgoer Hexenverfolgung vom Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold an das Stadtarchiv Lemgo abgegeben (zu den Hintergründen). Darunter befindet sich auch ein handschriftlicher Brief der Margaretha Luisa Hos(s)beck, vermutlich die Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A 10879, früher LAV OWL L 28 Allg. 21), an ihren “hertzlieb man”. Das Schreiben ist nicht datiert. Aus einer anderen Quelle des Stadtarchivs (StaL A 3678) kann man entnehmen, dass 1675 die juristische Fakultät der Universität Rinteln, um ein Rechtsgutachten im Prozess gegen die Ehefrau des Jobst Hosbeck gebeten wurde. Die Dekane der Fakultät teilten der Stadt daraufhin einige Fragen (interrogatoria) mit, die die Angeklagte beantworten sollte. Das Schreiben der Margaretha könnte also aus diesem Prozess und damit aus dem Jahr 1675 stammen. Der Prozess selbst ist nicht erhalten.

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

In der Akte A 10879 liegt auf dem Brief der Margaretha Hosbeck noch ein weiteres Schreiben, in dem eine Frau die Fragen der Hexendeputierten (?) und ihre Antworten und Reaktionen notierte, auch die Anwendung der Folter wird von ihr dokumentiert. Unklar ist, ob die Angeklagte tatsächlich selbst dieses Schreiben verfasst hat Es fehlen die üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Briefes. Die anderen Schreiben in dieser Akte datieren alle aus dem Jahr 1666 und 1667. Absender ist immer der gräflich-lippische Kanzler Nevelin Tilhen aus Detmold und Empfänger der Lemgoer Stadtsekretär Bartold Krieger.Im ersten Schreiben Tilhens weist er Krieger an, das eingelegte Schreiben bei erster Gelegenheit nach Rinteln zu schicken. Unklar ist, auf welches eingelegte Schreiben sich diese Anweisung bezieht. Nur auf eine der beiden Texte oder beide? Oder gar ein ganz anderes Stück? Möglich ist natürlich auch, dass die Unterlagen bei der wechselvollen Überlieferungsgeschichte (siehe oben) durcheinander geraten sind und ursprünglich in ganz anderen Kontexten lagen.

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Fazit: Zumindest ein bisher nicht bekanntes oder unbeachtetes Selbstzeugnis, nämlich das der Margaretha Hosbeck, hat sich aus dem 17. Jahrhundert erhalten. Die Datierung kann 1675 sein. Das zweite Dokument ist hinsichtlich Verfasser(in) und Datierung noch unsicher.

Der zweite Teil des Beitrages folgt am 30. Juli 2016.

Schreibmeister Andreas von Sehlen in Lemgo – eine archivische Rekonstruktion

Unter der Archivsignatur S 830 (Alt-Signatur E 188) befinden sich im Stadtarchiv Lemgo zwei, – teilweise geklebte – Papierbahnen mit verschiedenen, handschriftlichen Texten.

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Bei den Texten fallen die unterschiedlichen Schriftformen auf. Darunter vor allem verschiedene Varianten der Deutschen Schrift oder Kurrente, aber auch die für Buchschriften übliche Fraktur sowie die lateinische Schrift sind vertreten. Jeder Textblock beginnt mit einer besonders auffällig gestalteten Initiale, die nach der Reihenfolge des Alphabetes bei jedem Textblock wechselt. In der unteren Papierbahn A, B und C; in der oberen Papierbahn mit D fortsetzend bis H und darunter bis N. Demnach gehörten ursprünglich wohl weitere Textteile zu diesem Werk. Die Texte geben Auszüge aus der Bibel wieder, darunter vor allem aus dem Buch Jesus Sirach (in evangelischen Gegenden sehr beliebt) und auch aus den Psalmen. Die Sprache ist bei den meisten Texten deutsch, aber auch eine niederländische und eine lateinische Variante ist vertreten. Vermutlich handelt es sich also um Schriftproben, deren Zweck zunächst unklar bleibt.

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Ein Blick auf die Rückseite einer der Schriftbahnen klärt den Kontext allerdings auf. Dort findet sich der handschriftliche Vermerk: Nach dehm wie ich alhir ankommen keine sonderliche Schriften Vorgezeiget, Alß habe ich an ietzo diese gegen wertige in Unterthenigster Demuth vorweisenn wollen praesentiret Von Andreas Von Sehlen Schreibmeister. Der Verfasser dieser Schriften scheint also Andreas von Sehlen (oder Seelen) zu sein. Schreibmeister – so klärt einen das Internet auf – waren Lehrer der Schreibkunst und unterrichteten an den “teutschen” (deutschen) Schulen in den Handelsstädten. Deutsche Schulen wurden in Lippe die Küster- und Kantorenschulen an den Pfarrkirchen bezeichnet. Vermutlich wird von Sehlen an einer dieser Schulen in Lemgo unterrichtet haben. An der Lemgoer Lateinschule (heutiges Engelbert-Kaempfer-Gymnasium) ist von Sehlen dagegen nicht zu suchen. Die Schriftbahnen waren demnach eine Art Bewerbungsschreiben des Schreibmeisters, die von Sehlen nachreichte.

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Schrifttafeln / Schriftproben Andreas von Sehlen (StaL S 830)

Was lässt sich nun über Andreas von Sehlen noch herausfinden? Eine Suche im Lemgoer Bürgerbuch (ediert von Hans Hoppe) ist von Erfolg gekrönt. Andreas von Sehlen erwarb am 12.09.1653 für sich und seine Frau Anna Ilsabein, geborene Schröder, Tochter des verstorbenen Rembertus Schröder, Pastor in Vlotho, das Bürgerrecht (Nr. 4152, S. 125). Der Erwerb des Bürgerrechts sagt nichts darüber aus, wie lange sich von Sehlen bereits vorher in der Stadt aufgehalten hat. Aus einem Geburtsbrief des Sohnes Johann von Sehlen (siehe unten) geht hervor, dass der Großvater aus Ammernsen im Amt Grone (heute Stadt Göttingen) entstammt. Von dort ist vermutlich A. von Sehlen irgendwann vor 1653 nach Lemgo gelangt. In der Plögerschen Sammlung im Stadtarchiv gibt es weitere Hinweise auf das Leben des Andreas von Sehlen. 1664 forderte die Witwe Anna Böndel, geborene Veltmans, von ihrer Schwägerin, der Witwe des Johannes Grabbe,  rückständige Gelder (270 Taler) aus einem Hausverkauf an den Schreibmeister Andreas von Sehlen (StaL A 3467). Es handelt sich dabei um das Haus unter der Bauerschaftsnummer RB 9 (= Rampendal 7). Das dort heute stehende Gebäude stammt erst aus dem Jahr 1763. Offensichtlich ging es von Sehlen so weit gut, dass er sich ein Haus kaufen konnte. Im Februar 1667 traf den Schreibmeister dagegen das Unglück. In einem Zaubereiprozess gegen den Kantor Bernhard Grabbe wurde er von diesem beklafft, also beschuldigt, ebenfalls Zauberei zu betreiben (vgl. StaL A 3668 c). Knapp einen Monat später hatte diese Beklaffung die Folge, dass der Lemgoer Rat dem von Sehlen den Schuldienst aufkündigte (StaL A 321, 06.03.1667). Danach scheint ihm aber nichts mehr passiert zu sein. Erst 1675 wird von Sehlen wieder akenkundig, diesmal erneut wegen des Zaubereivorwurfes (vgl. LAV NRW, Abt. OWL Akte L 28 Nr. 123).

Im Stadtarchiv ist in der Akte A 4755 ein Schreiben des Prof. Dr. Engelbert Wippermann, Dekan an der Universität Rinteln, von 1676 an seinen Schwager, den Lemgoer Bürgermeister Bartold Krieger erhalten. In diesem Brief schildert Wippermann, dass Andreas von Sehlen zu ihm gekommen sei und inständig gebeten habe, ihm Auskunft aus den Lemgoer Akten, die nach Rinteln versandt worden sind, zu übermitteln. Wippermann wies ihn darauf hin, dass er dies beim zuständigen Gericht tun müsse. Von Sehlen vermutete, dass man an der Universität Helmstedt seine vierfache Folter anerkennen würde, weshalb er sich an den Landrat Wippermann in Halberstadt, also im Kurfürstentum Brandenburg, wenden wollte, wo er sich wohl mehr Unterstützung erhoffte. Außerdem wollte er sich auch an den Dr. Mollenbeck in Gießen wenden. Dabei müsste es sich um Anton Heinrich Mollenbeck, Professor und Doktor beider Rechte an der Universität Gießen handeln, dessen Mutter eine geborene Wippermann war. Bei Dr. Pestel (=  Prof. Dr. David Pestel 1603 – 1684, Jurist an der Universität Rinteln) war von Sehlen bereits gewesen. Klar ist das Bemühen zu erkennen, sich an den verschiedenen gutachtenden Universitäten rechtlichen Beistand zu suchen, der aber wahrscheinlich von wenig Erfolg beschieden gewesen sein mag.

1692 stellte David Topp eine Rechnung über die vorgeschossenen Erbauungskosten für das Haus des Andreas von Sehlen auf (A 3467, Nr. 101). 1704 waren die Baukosten noch immer nicht beglichen und standen genauso wie die Kontribution noch aus (A 3467; Nr. 113), Zu diesem Zeitpunkt war das Haus aber bereits im Eigentum der Stadt und wurde dem Engelbert Reineking verkauft. Reineking sollte das Haus wieder “erbauen und zum bürgerlichen wohnhause aptiren”. Das Haus war vermutlich nach der Flucht von Sehlens 1675/76 verfallen.

Aus dem April 1691 ist der Geburtsbrief für den Sohn des Andreas von Sehlen, Johann von Sehlen, überliefert (A 6195 Nr. 50). Demnach hatte Andreas von Sehlen neben einem Sohn noch zwei Töchter, Anna Christine und Susanne.

Das Todesdatum des Andreas von Sehlen ist nicht bekannt. Mit Hilfe der Archivbestände ließen sich jedoch einige Stationen im Leben des Schreibmeisters Andreas von Sehlen klären, der offensichtlich in den Fokus der Hexenverfolgung in Lemgo geriet, sich aber durch Flucht entziehen konnte und vermutlich außerhalb von Lemgo verstarb. Erhalten haben sich aber seine Schriftproben, wenn auch unklar ist, wie diese in den Besitz des Stadtarchivs gelangt sind.

Für weitere Nachforschungen würde sich sicherlich noch die Prozessakte im Landesarchiv in Detmold anbieten, auch wäre zu klären, wo die Flucht von Sehlens endete.

Prozessakten der Hexenverfolgung und Mikrofilme digitalisiert – Halbzeit

Im Portal archive.nrw sind inzwischen die Schutzdigitalisate der 2015 digitalisierten Akten aus dem Bestand “Hexenprozesse” des Stadtarchivs Lemgo online einsehbar (vgl. hier Bericht vom 15.10.2015) . Damit liegt ein großer Teil des Quellenmaterials (127 Archiveinheiten von 232 Einheiten insgesamt) digital vor. Bisher werden damit die Prozesszeiträume von 1564 bis etwa 1654 abgedeckt. Die restlichen Einheiten aus dem Bestand sollen dieses Jahr (2016) noch folgen.

Die Lemgoer Prozessakten zur Hexenverfolgung waren wiederholt Gegenstand wissenschaftlicher Auswertungen und Bearbeitungen (vgl. Literaturübersicht auf der Internetseite des Stadtarchivs und das Vorwort des Online-Findbuches).

Link zum Online-Findbuch des Bestandes “Hexenprozesse” mit Digitalisaten

Über den DFG-Viewer lassen sich die Seiten der Prozessakten betrachten, vergrößern und schieben. Eine Download-Funktion ist nicht gegeben. Die Digitalisate lassen sich jedoch auch einzeln aufrufen:

http://stalemgo.lemgo.de/digitalisate/ + Signatur + Dateinamen (Signatur + laufende Nummer)

Beispiel: http://stalemgo.lemgo.de/digitalisate/A%203612%20a/A_3612_a_001.JPG für die Akte mit der Bestellsignatur A 3612 a. Für die weiteren Seiten muss man nur noch die Seitennummern am Ende in der Browseradresszeile anpassen. Die fett markierten Teile der Adresse sind Platzhalter für Leerstellen.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Digitalisate gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7,80 Euro pro Verzeichnungseinheit auf CD beim Stadtarchiv zu bestellen.

Neben den Hexenprozessakten wurden auch einige Mikrofilme, die ursprünglich von der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Utah) angefertigt wurden, digitalisiert. Darunter auch das städtische Melderegister von 1892 – 1914. Diese und weitere Digitalisate finden Sie bei archive.nrw zusammengestellt und mit den jeweiligen Archivbeständen verlinkt.

Maria Rampendahl und das Ende der Hexenverfolgung in Lemgo

Mit Maria Rampendahl endet die Hexenverfolgung in Lemgo. Sie ist die letzte Person, die in Lemgo wegen Zauberei im Rahmen eines Inquisitionsprozesses angeklagt wird. Sie gesteht unter der Folter nicht und wird schließlich 1681 zur ewigen Stadt- und Landesverweisung verurteilt und entgeht damit einem Todesurteil. Gemeinsam mit ihrem Mann Hermann Hermessen und den Kindern zieht sie zunächst nach Rinteln, von wo aus ihr Ehemann die Stadt Lemgo und die Gräflich Lippische Regierung vor dem Reichskammergericht in Speyer verklagt. Ziel ist die Revision, eine Nichtigkeitsklage des Urteils, was aber misslingt. Die Landes- und Stadtverweisung wird nicht aufgehoben, auch wenn die Stadt Lemgo und die lippische Regierung die Hälfte der Prozesskosten übernehmen sollen.

Dieser Prozess vor dem Reichskammergericht ist in der Prozessakte A 3672 im Stadtarchiv durch die Überlieferung der Stadt bzw. der Bürgermeister und der beiden Räte erhalten. In Abschrift befindet sich darin auch ein Schreiben des Hermann Hermessen an die Lippische Regierung, in dem er sich über seine und die Behandlung seiner Frau durch die Stadt Lemgo beschwert. Dieser abschriftliche Brief ist Teil einer Vorladung des Reichskammergerichtes.

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Brief Hermann Hermessen (StaL A 3672)

Eine transkribierte Abschrift des Briefes können Sie hier als Transkription aus A 3672 herunterladen.

Das offizielle Ende der Hexenverfolgung in Lemgo kam allerdings erst mehr als 30 Jahre später. Am 31.12.1715 (in diesem Jahr also vor 300 Jahren) wird das sogenannte Schwarze Buch “ex archivo” geholt, öffentlich verbrannt und die Räte der Stadt distanzieren sich deutlich von der früheren Hexenverfolgung. Im Protokollbuch des Rates (StaL A 46) wird dieser Akt als Ratsbeschluss niedergeschrieben:

d[en] 31t[en] xbr [Dezember] 1715 in Senatu.

Hexen- oder Schwarzebuch verbrand

Nachdem man für dienlich befunden das ab Antecessoribus gemachten, bißhero beybehaltene, also genandten Hexen- oder Schwartzen buch, Zu Verhutung aller darauß etwan Zu entstehenden Verdrießlichkeiten, zu aboliren, und, weilen die darin angeführten passagen guten theils nunmehro für thorheiten gehalten werden, Zu Verbrennen; ist dasselbe ex archivo gekrigt, in Senatus gegegenwart Zerschnitten und also öffentlich Verbrand worden. Und möchte Senatus wünschen daß dergleichen buch niemahlen gemacht wäre alßdann diese gute Stadt noch wohl in besserem flore seyn wurde, weil sie guten theils durch solchen fameusen process ruinirdt worden.

Eintrag im Ratsprotokoll über die Verbrennung des Schwarzen Buches (StaL A 46)

Eintrag im Ratsprotokoll über die Verbrennung des Schwarzen Buches (StaL A 46)

Eintrag im Ratsprotokoll über die Verbrennung des Schwarzen Buches (StaL A 46)

Eintrag im Ratsprotokoll über die Verbrennung des Schwarzen Buches (StaL A 46)

Bei diesem Buch wird es sich vermutlich um die Aufzeichnungen von sog. Besagungen gehandelt haben, also um belastende Aussagen von Angeklagten gegen andere Personen, die auch wieder Besagungen machten und dadurch die Verfolgungswelle am Laufen hielten.

Bemerkenswert neben dem symbolischen Akt der Verbrennung ist sicherlich auch die Verknüpfung der Hexenprozesse mit dem wirtschaftlichen Niedergang der Stadt, der ohne die Prozesse hätte vermieden werden können.

Auf das Ende der Hexenverfolgung ging zuletzt auch die ehemalige Lemgoer Stadtarchvivarin Dr. Gisela Wilbertz in einem Vortrag in der VHS Detmold-Lemgo ein.

An Maria Rampendahl und die anderen Frauen und Männer, die Opfer der Hexenverfolgung in Lemgo wurden, erinnert der sog. “Stein des Anstoßes” vor der Kirche St. Nicolai.

Zur Hexenverfolgung in Lippe und in Lemgo gibt es auf historicum.net mehrere Netz-Artikel.

 

Schutzdigitalisierung im Stadtarchiv Lemgo

Reprostativ, Digitalkamera, Soft- und Hardware zur Digitalisierung (Foto: Oeben 2015)

Reprostativ, Digitalkamera, Soft- und Hardware zur Digitalisierung (Foto: Oeben 2015)

Seit September 2015 hat die Digitalisierung auch die frühneuzeitlichen Prozessakten zur Hexenverfolgung im Stadtarchiv Lemgo erreicht. Der Bestand umfasst über 200 Prozessakten und zählt damit sicherlich mit den zu den größten und wichtigsten Überlieferungen zu diesem Thema. Verschiedene Publikationen  basieren auf Auswertungen des Bestandes. Nähere Informationen können Sie dem zugehörigen Online-Findbuch auf archive.nrw entnehmen. Im Rahmen eines Werkvertrages digitalisiert die Münsteraner Uniabsolventin und Historikerin Anna Lindenblatt diese Akten aus dem späten 16. und v. a. aus dem 17. Jahrhundert.

Erste Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung konnte sie bereits im DFG-Projekt “Digitalisierung archivalischer Amtsbücher und vergleichbarer serieller Quellen” beim westfälischen Archivamt in Münster sammeln.

Frau Lindenblatt bei der Digitalisierungsarbeit (Foto Oeben 2015)

Frau Lindenblatt bei der Digitalisierungsarbeit (Foto Oeben 2015)

Die Maßnahme im Stadtarchiv Lemgo dient in erster Linie dazu, die Originale vor weiterer Beschädigung durch Benutzung zu schützen. Zukünftig sollen nur noch die Digitalisate für die Benutzung Verwendung finden, die zudem über das Online-Findbuch im Internet einsehbar sein werden. Weitere Bestände und Akten sollen folgen…

Software zur Bilderfassung und Bearbeitung (Foto: Oeben 2015)

Software zur Bilderfassung und Bearbeitung (Foto: Oeben 2015)

Natürlich ist die technische Ausstattung in einem Archiv dieser Größenordnung nicht mit größeren Institutionen vergleichbar, aber es wird trotzdem ein vergleichbares Ergebnis angestrebt.