Im Stadtarchiv Lemgo findet sich das Haupt- und Lagerbuch der Provision St. Loyen, begonnen im 18. Jahrhundert.
Der Heilige Geist zu St Loyen (benannt nach dem Heiligen St. Eloy) war ursprünglich ein Hospital auf der Altstadt von Lemgo. Gestiftet wurde das Hospital durch die Witwe des Ritters Frederick de Wend (U 119), die den dortigen Adelshof mit den Wirtschaftsgebäuden zur Verfügung stellte. Das Hospital befand sich auf einem Rechteck zwischen Mittelstraße, Echternstraße, Primkerstraße und Pastorenstraße, heute Echternstraße 137/139. Neben St. Loyen gab es noch ein weiteres Hospital auf der Altstadt (beim Fleischscharren) und ein Hospital Zum Hl. Geist auf der Neustadt (Breite Straße). Zwischen 1551 und 1554 wurden die beiden Hospitäler auf der Altstadt vereinigt. 1562/63 zogen die beiden vereinigten Hospitäler in das freigewordene Kloster der Franziskaner-Observanten (später St. Johann). 1581 folgte das Hospital auf der Neustadt und wurde ebenfalls Teil der unierten Hospitäler.
Die Übersicht über das Vermögen der Provision St. Loyen war verloren gegangen, da zahlreiche Urkunden und Schuldbriefe aus der “Lade” verschwunden waren. So musste man auch mündliche Nachrichten über Besitz- und Einkunftsverhältnisse einholen, um frühere Zustände rekonstruieren zu können. Pächter hatten ihre Pacht nicht mehr vollständig und rechtzeitig geleistet, nicht zuletzt da diese immer wieder wechselten. Durch die fehlenden Dokumente bedingt, musste die Provision teure Prozesse führen, um ihre Ansprüche sichern zu lassen. Das Haupt- und Lagerbuch sollte Abhilfe schaffen und Klarheit herstellen. Zukünftig sollte die Besitzerfolge nachgehalten werden.
Im Haupt- und Lagerbuch findet man aus diesen Gründen neben Urkundenabschriften (Hausverkäufe, Hausrentenverschreibungen usw.) aus dem 16. und 17. Jhd. auch viele Notizen und Nachträge aus dem 18. Jhd. ohne zugehörige Urkunden. Spätere Archivbearbeiter haben die einzelnen Hauseinträge mit den Lemgoer Bauerschaftsnummern versehen, soweit sich die zugehörigen Hausgrundstücke zuordnen ließen. In einer handschriftlichen, alphabetischen Kartei kann man zusätzlich nach den Namen der Hausbesitzer, Pächter oder Schuldner im Haupt- und Lagerbuch suchen.
A 26 ist damit nicht nur eine wichtige (sozialgeschichtliche) Quelle zur Geschichte der Provision St. Loyen, sondern auch zur frühneuzeitlichen Hausgeschichte Lemgos.
Nachfolgend ist der einleitende Text im Haupt- und Lagerbuch angeführt, der die Motive zur Erstellung des Amtsbuches wiedergibt:
“Alß Wir zeitige Provisores der Armen zu St. Loyen befunden, wie daß dürch Langheit der Jahre und abwechslung der provisoren Viele brieffschaften und Documenta aus der Lade zu besorgenden Großen Nachtheil besagter Armen Verlustig und abhändig worden. So haben Wir so diensahm, alß nötig erachtet alle unserer Armen activ- und passive Schulden postsweise nachzusehen, die annoch fürhandene Obligationes in dieses Haupt- und Lager-Buch copeylich einzutragen, und über diejenige Güter und Liegende Gründe, worüber sich keine Obligationes mehr finden, an deren Stat von denen zeitigen Besitzers, woselbst solche Güter belegen und benachbahret, Auch bey wem und was zustande dieselbe jetzo befindlich seyn, von einen jeden Persönlichen und Mündliche Nachricht einzunehmen. Dero behueff dan die Capitalia so in den Häusern dieser Stadt stehen in 6 Baurschafften vertheilet, und nacheinander in der Ordnung folgen. Demnegst was die Armen aus Garten und Lande, und endlich an Korn alß Rokken, Garsten- und Haber Pfacht jährlich zu erheben haben. Wen man nun Bey untersuchung der documenten viele unrichtigkeiten befunden wodurch verschiedene pfächter und HaußZinß in vorigen Jahrn zehen biß zwantzig und mehr jahren rückständig worden, ja gahr etlichen durch viele abwechslung und veränderung der nahmens gantz verlohren gangen, etliche da man, um einmahl liquid zu werden, die halbscheid und mehr nachgeben müßen. So hat man mit allen sich, nach einhalt dieses, ratione capitalis und interesse verglichen, auch zu demehrerer Ordnung den meisten ein klein Buch, worin die quitungen nacheinander folgen, und nachgeschrieben werden sollen, gegeben, welches auch guten theilß darum geschehen, gestalt man wargenommen daß für zeiten nicht eigentlich benennet worden, ob uff Ostern oder Michael solcher Canon betaget, noch welche Zeit und Jahre der eine vom Hause, Garten und Lande abgestanden und der newe angetreten sey, so, daß dadurch den Armen vielmahlß ein Jahr entzogen worden, solches zu verhüten können allemahl Bey veränderung der locatoren oder dero Nahmen, tag und Zeit, worauff deßen praestanda fällig, deutlich specificiret, und uff den Raum, welcher in diesem Buche jedem Nahmen gelaßen worden, ordentlich nachgeführet werden. Gestalt nun dieses zu demeherer sicherheit der Armen, so dan auch zu besonderer guten Nachricht unserer Ampts Succesioren gereichet, so werden dieselbe alle diese weitläuffige revenüen undt hebungen, in abzielender Ordnung zu erhalten sich müchlichst bestreben; damit die Armen nicht in schweren Gerichts- und processe Kosten, wie bißhero geschehen, gestürtzet, sondern vielmehr dadurch abgelehnet undt verhütet werden mögen. Alleß Zur Ehr des großen Gottes, der da ist ein Gott undt liebhaber alles guten Ordnungen.“