Archiv für den Monat: April 2016

Hugenotten in Lippe und Lemgo – eine gescheiterte Ansiedlung

Mit der Aufhebung des Edikts von Nantes am 18. Oktober 1685 durch den französischen König Louis XIV. wurde die freie Religionsausübung der Hugenotten, der französischen Protestanten bzw. Calvinisten, aufgehoben und eine massive Verfolgungswelle setzte ein. Daraufhin verließ eine große Zahl der Verfolgten Frankreich und suchte Zuflucht in der Schweiz und in Preußen, die ihre Glaubensbrüder, nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen, häufig mit offenen Armen und weitgehender Unterstützung empfingen. Die Grafschaft Lippe war an den flüchtenden Hugenotten ebenfalls interessiert. Bereits 1682 hatte man in Lippe eine landesweite Collecte zur Unterstützung der bedrängten Protestanten in Frankreich durchgeführt. In der Person der Ehefrau des lippischen Grafen Simon Henrich (1649 – 1697), Gräfin Amalie (1644 – 1700), fanden die Hugenotten eine Fürsprecherin, die Kontakte in die calvinistischen Niederlande und nach Frankreich unterhielt. Für Lippe waren die Hugenotten natürlich aufgrund des nach dem 30jährigen Krieg und der münsterschen Invasion Lemgos 1675 stark in Mitleidenschaft gezogenen Landes eine Perspektive zur Peuplierung und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau der Grafschaft. Gerade die Stadt Lemgo wurde als  erfolgsversprechender Ansiedlungsort für eine Hugenottenkolonie ins Gespräch gebracht, da dort immer noch viele Häuser leer ständen.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Am 26. November 1685 wurde das sog. lippische Einladungspatent an die Hugenotten erlassen und im Druck in französischer Sprache verbreitet. Im Stadtarchiv Lemgo hat sich ein Exemplar dieses Patentes erhalten, wenn auch in schlechtem Zustand. Eine zeitgenössische, handschriftliche Übersetzung ist dem Druckexemplar auf den leeren Seiten beigefügt. Das Patent gewährt den Flüchtenden weitgehende Privilegien und Rechte, u. a. den Unterhalt eines französischen Geistlichen, die Abhaltung eigener Gottesdienste, die Gleichstellung mit den Einwohnern des Landes, kostenloser Zutritt zu den Zünften, das Recht Grundeigentum zu erwerben und nach Belieben Handel und Gewerbe nachzugehen. Zudem sollten sie Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum und Baumaterialien erhalten und auf zwölf Jahre in Stadt und Land von Abgaben befreit sein.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Die Ansiedlung in Lemgo erfolgte aber nur schleppend. Die Herrichtung des nötigen Wohnraumes verzögerte sich immer wieder. Der Ansprechpartner vor Ort für die landesherrliche Regierung wechselten häufig. 1686 trafen die ersten Beschwerden aus Lemgo bei der Regierung in Detmold ein. Demnach würden die Privilegien der Hugenotten bei der Bürgerschaft Unmut erregen. Man hielt nur eine kleine Zahl weiterer Hugenotten für zumutbar. Die Hugenotten wiesen dagegen daraufhin, dass ihre Anwesenheit der Stadt zugute kommen würde. Sie hofften auf eine verstärkte Unterstützung durch landesherrliche Beamte.

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Die Klageführung der Hugenotten in Detmold erregte wohl das Mißtrauen des Lemgoer Rates, der immer empfindlich auf die Zuziehung der landesherrlichen Regierung bei innerstädtischen Problemen reagierte. Auf der Rückseite eines Prozessschriftstückes in Ehesachen vor dem Lemgoer Geistlichen Gericht (StaL A 2739) hat sich in Konzeptschrift die Anhörung zweier Hugenotten in Lemgo erhalten, die wohl zufällig auf der anderen Blattseite in Zweitverwendung geriet. Vorgeladen waren die Franzosen Monsieur Bartholomäus Mariat und Monsieur Francois Chaussa(e)n, Sarse- und Handschuhmacher. Ihnen wird vorgehalten, dass man “[…] ihr Gewerbe u. Hanthirung alhiro gern befordert sehn mügte […]”, aber man keine Erfolge erkennen könne. Außerdem hätte man befremdlicherweise gehört, dass sie sich mehrfach in Detmold beschwert hätten. Mariat kann sich dagegen an keinerlei Beschwerdeführung erinnern, zumal er keinen Grund zur Beschwerde hätte und solches auch nicht tun würde. Zum Absatz seiner Produkte äußert sich Mariat dagegen eingehender: “Was aber seine Hanthirung belangt, so wer ja am tage das hier stücke oder verfertigte Stoffe schlecht abgingen in der er [folgt gestrichen: an die Kramers wie auch] noch ad 30 stücke fertig liegen hette, er konte die elle unter 10 1/2 Gl. nicht geben [folgt gestrichen: verkauffen], und so thane wolten es die kramer alhir [Einschub: Cramer oder die Schneider alhir ihm sein wahren verkleinern oder geringschätzig machen] annehmen, was er sonst ellenweiß oder außer der Stadt verkauffe, wer auch seine haußhaltung zu erhalten nicht zu langlich. Er erwarte nur die heimkunfft der gnedigen herrschaft alß dann sich außhändig machen würde […]”. Der Ratsherr Johann Jost Schlepper deutete ihm an, dass er diejenigen, die seine Waren verächtlich oder geringschätzig machen würden, anzeigen müsste. Offensichtlich war das Kramer- und das Schneideramt bemüht, eine mögliche Konkurrenz im Bereich der Warenherstellung und des Handels nicht zuzulassen und die französischen Produkte schlecht zu machen. Der Absatz lief schlecht und so trug sich anscheinend nicht nur der Hugenotte Mariat mit dem Gedanken fortzugehen. Die Kolonie in Lemgo wird 1688 das letzte Mal erwähnt, danach scheinen sich keine Hugenotten mehr in der Stadt aufgehalten zu haben. Auch eine vergleichbare Kolonie in Detmold hatte keinen langen Bestand.

Das letztliche Scheitern einer dauerhaften Ansiedlung von Hugenotten in der Grafschaft Lippe ist sicherlich nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen. Maßgeblich war aber sicherlich auch die mangelnde, landesherrliche Verwaltungsstruktur, die auch vor Ort die Anordnungen der Regierung hätte umsetzen können. Das Interesse der Landesherrschaft kollidierte in Lemgo mit den städtisch-zünftischen Interessen. Erfolgreich hätte dieses Peuplierungsprojekt nur bei einer längeren Dauer werden können, wie dies Preußen oder Hessen belegt, wo es in den Anfangsjahren ebenfalls Probleme und Konflikte gab.

Lemgoer Ehrenbürgerwürde für Adolf Hitler und Paul von Hindenburg – März 1933

In der am 15.März 1933 stattgefundenen Stadtverordnetensitzung der Stadt Lemgo wurde beschlossen, dem Reichskanzler Adolf Hitler neben dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft der Stadt zu verleihen. Am selben Tag trafen die lippischen Gemeinden Barntrup und Bösingfeld dieselbe Entscheidung. Diese Verleihung stand in einer langen Reihe mit Ehrenbürgerverleihungen anderer, deutscher Städte. (Hier eine – wenn auch unvollständige Liste der Ehrenbürgerverleihungen an Hitler). Lemgo zählte mit zu den Städten, die in dieser Hinsicht sehr früh aktiv wurden.

Kegelbuch des Kegelvereins Umma (StaL V3 / 6)

Kegelbuch des Kegelvereins Umma (StaL V3 / 6)

Anlass für die Verleihung war mit großer Wahrscheinlichkeit der Sieg der NSDAP bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933, was sich auch im Wahlergebnis des Freistaates Lippe wiederspiegelt. Die konservativ-nationalen Kräfte konnten zwar keinen großen Wahlerfolg erringen, aber ihre Position behaupten und zusammen mit der NSDAP eine parlamentarische Mehrheit bilden, was nicht nur von der NS Propaganda als “Sieg der nationalen Front” gegen die “Linke” und den “Marxismus” dargestellt wurde. Die beiden im Kegelbuch des Lemgoer Klubs Umma gezeichneten und  einträchtig nebeneinander stehenden Hakenkreuzfahne und Fahne des Deutschen Kaiserreichs symbolisieren diesen politischen Schulterschluss. Beide Fahnen wurden auch in Lemgo am 7. März 1933 am Rathaus gehisst, während man die Fahne der Republik (Schwarz-Rot-Gold) auf dem Marktplatz verbrannte. Abschlussakt dieser Vereinigung ist nicht zuletzt der sog. Tag von Potsdam am 21. März 1933, symbolisiert durch Hitler und Hindenburg, jeweils als Vertreter der “neuen” und der “alten” Macht.

Werbeplakat (Dia-Reproduktion) zum Auftritt Adolf Hitlers am 08.01.1932 in Lemgo (StaL N3/1684)

Werbeplakat (Dia-Reproduktion) zum Auftritt Adolf Hitlers am 08.01.1932 in Lemgo (StaL N3/1684)

Bei der lippischen Kommunalwahl im Januar 1932 trat die NSDAP auf kommunaler Ebene erstmalig an und wurde in Lemgo mit einem Drittel der Gesamtstimmenzahl stärkste Kraft und stellte sechs der 18 Stadtverordneten. Zweitstärkste Kraft wurde die KPD, gefolgt von der SPD und den konservativ-bürgerlichen Parteien. In dieser Mehrheitsverteilung wurde von den Bürgerlichen Vertretern (Stadtverordneter Kurth) der Dringlichkeitsantrag eingebracht, Hindenburg die Ehrenbürgerschaft zu verleihen. Nach einer kurzen Sitzungspause folgte der Vorschlag der NSDAP-Stadtverordneten (Stadtverordnetenvorsteher Betz), Hitler in die Verleihung miteinzuschließen. Beide Vorschläge wurden einstimmig (einschließlich des einzigen SPD Abgeordneten) angenommen. Die vier KPD-Mandatsträger konnten bereits aufgrund der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und der damit ausgelösten Verfolgungswelle nicht mehr teilnehmen. Nach der Sitzung fand auf dem Marktplatz eine öffentliche Feier, bei der Bürgermeister Wilhelm Gräfer den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung “[…] den Reichspräsidenten, den Führer des Weltkrieges, Generalfeldmarschall von Hindenburg, und den Führer des neuen Deutschlands, Adolf Hitler, zu Ehrenbürgern der Stadt zu ernennen” verkündete. Das Amt des Reichspräsidenten tritt bei Gräfer anscheinend in den Hintergrund und seine Funktion während des Ersten Weltkrieges in den Vordergrund.

Rede Adolf Hitlers in Lemgo, vermutlich am 11.01.1933 (StaL N1/3648)

Rede Adolf Hitlers in Lemgo, vermutlich am 11.01.1933 (StaL N1/3648)

Im Ehrenbürgerbrief selbst wird von 2 Besuchen Hitlers in Lemgo gesprochen. Gemeint sind die lippischen Kommunalwahlen im Januar 1932 und die Lippische Landtagswahl im Januar 1933. Gerade die letzte Wahl wurde von der NSDAP als “Lippische Durchbruchsschlacht” bezeichnet, die die “Machtergreifung” am 30. Januar 1933 politisch vorbereitete.

Die beiden Lemgoer Künstler Hauptmann a. D.  Walter Steinecke und Ernst Pethig wurden mit der Erstellung der Entwürfe für die beiden Ehrenbürgerurkunden beauftragt. Steinecke schlug zudem vor, dem Reichskanzler eine Mappe mit Aquarell-Ansichten der Städte Lemgo, Barntrup, Bösingfeld und anderer Punkte in Lippe zu überreichen. Die Kosten würden sich auf 600 Reichsmark belaufen. Bürgermeister Gräfer führte aber zunächst Verhandlungen mit der lippischen Landesregierung, mit dem Ziel der Kostenübernahme durch das Land Lippe oder zumindest einem namhaften Zuschuss für die drei Städte, die sich die Kosten für die Aquarelle ansonsten teilen würden. Das Land beauftragte daraufhin Steinecke mit der Anfertigung der Aquarelle, die Hitler zu seinem Geburtstag überreicht werden sollten. Walter Steinecke zog sich im Juli 1933 wegen Arbeitsüberlastung vom Auftrag für die Ehrenbürgerurkunde Hitlers zurück und schlug den Horner Künstler Karl Henckel als Ersatz vor, der auch den Auftrag erhielt. Im November 1933 lieferte er den Ehrenbürgerbrief bei der Stadt ab. Im selben Monat fragte Bürgermeister Gräfer bei den Kommunen Barntrup und Bad Salzuflen an, ob man nicht eine gemeinsame Mappe statt drei einzelner Mappen dem Reichskanzler und dem Reichspräsidenten überreichen könnte, Aus einer abschriftlichen Mitteilung eines Stadtratsbeschlusses der Stadt Barntrup geht zudem hervor, dass die Reichsregierung dafür warb, von der Überreichung von Urkunden und Mappen Abstand zu nehmen, da “[…] die vielen eingehenden Urkunden garnicht zu übersehen seien und in Kisten verpackt würden […]”. Offensichtlich hatte die Reichskanzlei inzwischen schon ein Platzproblem angesichts der Vielzahl der Ehrenbürgerbriefe aus dem Deutschen Reich. Bad Salzuflen lehnte eine gemeinsame Mappe ab und am grundsätzlichen Beschluss, die Ehrenbürgerbriefe zu überreichen, wurde trotz der schwierigen Finanzlage der Städte und der Hinweise der Reichsregierung, nichts geändert. Für die Lemgoer Urkundenmappe an Adolf Hitler war zunächst Henckel vorgesehen, der dies aber nicht leisten konnte, so dass man mit der Erstellung der Ledermappe die Firma Gebrüder Koch in Lemgo beauftragte, die auch lieferte. Als Termin für die Überreichung des Ehrenbürgerbriefes und der Ledermappe wurde der 14. Januar 1934 festgelegt. An diesem Tag befand sich Hitler nun zum dritten Male in Lemgo anlässlich des jährlichen Erinnerungstreffens an die lippische Landtagswahl 1933. Das Foto unten zeigt Hitler an diesem Tag im offenen Wagen auf dem Lemgoer Marktplatz Richtung Mittelstraße.

Adolf Hitler in Lemgo am 14.01.1934 (StaL N1/D_011 entnommen aus: Engelbert-Kämpfer-Ehrung, Lemgo 1938, S. 32, Fotograf: Frevert)

Adolf Hitler in Lemgo am 14.01.1934 (StaL N1/D_011 entnommen aus: Engelbert-Kämpfer-Ehrung, Lemgo 1938, S. 32, Fotograf: Frevert)

Die Urkunde des Ehrenbürgerbriefes zeigt im Kopf als Aquarell das Lemgoer Rathaus, darunter den eigentlichen Urkundentext. Hitler wird als „Führer eines wahrhaft nationalen Deutschlands“ und „Sieger über die Mächte des Niederganges“ und das Jahr 1933 als „Jahr der Nationalen Erhebung“ bezeichnet. Die Urkunde ist vom Bürgermeister Gräfer sowie vom Stadtverordnetenvorsteher Betz unterschrieben. Auf der Urkunde ist neben dem Wappen der Alten Hansestadt Lemgo auch ein ähnlich gestaltetes Wappen (im gotischen Schild) mit dem Hakenkreuz anstatt der blauen Rose abgebildet. Auf der braunen Ledermappe ist das Siegel der Alten Hansestadt Lemgo aufgeprägt.

Detail der Ledermappe für den Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Detail der Ledermappe für den Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Umschlagblatt des Ehrenbürgerbriefes Adolf Hitler (StaL MU 5)

Umschlagblatt des Ehrenbürgerbriefes Adolf Hitler (StaL MU 5)

Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Mappe und Ehrenbürgerbrief sind damals fotografisch dokumentiert worden. Im Stadtarchiv Lemgo sind allerdings Mappe und urkunde seit 1986 auch im Original vorhanden (StaL MU 5). Wie kam es dazu? Vermutlich ging die Urkunde in der Reichskanzlei in Berlin in den Wirren des Zweiten Weltkrieges verloren oder wurde entwendet. 1986 entdeckte sie ein Prof. Dr. Werner Rakelmann aus Bad Homburg im Pariser Hotel de Suez. Nach Auskunft des Hotelbesitzers hatte er die Sachen von der Frau eines „hohen deutschen Offiziers“ erhalten. Über eine Vermittlung der französischen Partnerschaftsgesellschaft in Vandoeuvre konnten Mappe und Urkunde gegen eine kleine Spende an die französische Krebshilfe wieder nach Lemgo gelangen.

Reichspräsident von Hindenburg erhielt seinen Ehrenbürgerbrief allerdings nie. Der mit der Erstellung beauftragte Ernst Pethig lieferte die Urkunde trotz mehrmaliger Mahnung nicht, so dass darüber Hindenburg am 2. August 1934 verstarb und die Urkunde damit hinfällig wurde.

Neben Hitler und Hindenburg erhielten noch weitere NS-Persönlichkeiten wie Alfred Rosenberg, Heinrich Himmler, Dr. Alfred Meyer und  Julius Schaub die Ehrenbürgerwürde Lemgos. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Ehrenbürgerwürden für Rosenberg und Schaub aberkannt. Hitler und Himmler waren bereits tot, so dass eine formale Aberkennung nicht möglich war, da die Ehrenbürgerwürde mit dem Tode des Geehrten erlischt.

(Text: Dmitry Vavilov u. Marcel Oeben)

Von Pasquillen und Schmähbriefen – der Fall des Ratsapothekers David Welman

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Schmähgedichte oder Schmähbriefe (Pasquillen) wurden in der Vergangenheit selten nur in satirischen Zusammenhängen genutzt, sondern dienten tatsächlich der Verunglimpfung eines Gegners aus unterschiedlichen Motiven. Abweichend vom Fall Jan Böhmermann sind die Verfasser der Schmähbriefe zumeist anonym und bedienen sich dieser Form auch, um eine höhergestellte oder mächtigere Persönlichkeit kritisieren, diffamieren oder lächerlich machen zu können, ohne sich selbst zu gefährden.

Im Lemgoer Statutenbuch oder Stadtbuch von 1586 (siehe Beitrag vom 17. Juli 2015) haben sich im Kapitel 20 “Von Schmeheschriften Und Injurien” entsprechende Bestimmungen gegen diese Form der öffentlichen Beleidigung erhalten. Demnach sollten Leben und Ehre gleichgeachtet sein und die Verleumdung und Verletzung der Ehre sollte für beschwerlicher und höher als die Verletzung des Körpers erachtet werden. Es sollte kein Mann und keine Frau mit Schriften, Gemälden (Bildern), Gedichten oder Worten injuriert werden. Wer sich dessen schuldig machte, wurde mit Gefängnis, Stadtverweisung und mit schwerer Geldstrafe bestraft.

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Auch im Stadtarchiv Lemgo haben sich durchaus Fälle solcher Pasquillen und Schmähbriefe erhalten. Ein recht prominenter Fall ist der des Lemgoer Ratsapothekers David Welman (1595 – 1669)  aus dem 17. Jahrhundert, der insbesondere wegen der Werwolf-Vorwürfe eine gewisse Berühmtheit erlangte. Den gesamten Fall können Sie hier in einem Vortragsmanuskript (PDF-Datei) nachlesen.

Der Apotheker Welman war in Lemgo aus verschiedenen Gründen mit einzelnen Lemgoer Bürgern und Bürgerinnen in Konflikt geraten. Zwischen März und Oktober 1642 tauchten dann in der Stadt an prominenten Orten angeheftete Zettel mit Schmähbriefen gegen den Ratsapotheker auf. In den Texten wurde Welman mit zahlreichen Beleidigungen und Schimpfworten belegt, u. a. auch als Werwolf, Hexenmeister, Teufel usw. Damit war die Ehre des Geschmähten in Gefahr geraten. In der Frühen Neuzeit war Ehre eine Form des sozialen Kapitals, das man vermehren und vermindern konnte. Ehre bestimmte nicht zuletzt auch die eigene Position innerhalb einer Gesellschaft. Wehrte man sich nicht gegen solche Herabwürdigungen, galten die geäußerten Vorwürfe als glaubhaft. Welman musste also handeln, was bei anonymen Flugschriften schwierig ist. Sein Verdacht richtete sich gegen die Lemgoer Familie der Plattenschläger, insbesondere gegen Gottschalk Plattenschläger, gegen den er einen Prozess in Gang setzte, der ohne ein endgültiges Urteil ausging.

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Die zugehörigen Prozessakten haben sich im Stadtarchiv erhalten und umfassen mehrere Bände (StaL A 4694 – A 4701). Zeugenaussagen wurden protokolliert, die die Autorenschaft der Plattenschlägers belegen sollten. Teil der Prozessakten wurden auch die Pasquillen, die lose beigefügt und in einem fortlaufenden Text durchnummeriert abgeschrieben wurden. Damit ist ein umfangreicher Bestand an Schmähtexten erhalten, der die ganze Bandbreite an Beleidigungen, Unterstellungen und Beschimpfungen der damaligen Zeit enthält. Neben den Textpassagen wurden auch kleine Zeichnungen beigefügt, vor allem Welman als Werwolf oder mit einem wolfartigen Tier.

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Eine besonders detailreiche Zeichnung (Welman steigt aus dem Schornstein des Lemgoer Rathauses, in dem sich die Ratsapotheke befindet) hat sich leider nur noch in der Abschrift erhalten. Das Original wurde im Januar 1939 vom damaligen Lemgoer Bürgermeister Wilhelm Gräfer dem Gauleiter des Gaues Westfalen-Nord und Reichsstatthalter in Lippe Dr. Alfred Meyer in einer Erinnerungsmappe überreicht. Anlass war die alljährliche Erinnerungsfahrt der Alten Garde (NSDAP- und SA-Leute, die bei der lippischen Landtagswahl im Januar 1933 teilgenommen hatten, bei der die NSDAP einen Wahlsieg erlangen konnte, der propagandistisch als “Lippische Durchbruchsschlacht” gefeiert wurde) durch Lippe und auch Lemgo. Dieses Original der Schmähzeichnung hat sich nur noch in einer Pressefotografie erhalten.

Die in den Pasquillen geäußerten Vorwürfe gegen Welman sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Prozessen (1654 und 1669) wegen Zauberei und Hexerei gegen den Ratsapotheker richten. Der letzte Prozess führte dann tatsächlich zur Verurteilung und Hinrichtung David Welmans. Die Schmähbriefe hatten mit dazu beigetragen, seinen Ruf und seine Ehre nachhaltig zu zerstören.

Grüße aus der DDR – Lemgoer Urkunden zu St. Jürgen kommen 1990 zurück

StaL U 77 a Rückseite

StaL U 77 a Rückseite

Die Sicherung des bis 1245 zurückreichenden, umfangreichen Lemgoer Urkundenbestandes war bis ins 19. Jahrhundert nicht gewährleistet. So “verschwand” die älteste Urkunde mit der Bestätigung der Stadtrechte von 1245 gleich zweimal und ist erst seit 1898 dauerhaft wieder im Besitz der Stadt bzw. des Stadtarchivs (siehe Beitrag vom 31.03.2016).

So ist es nicht verwunderlich, dass 1990, nach der sog. Wende in der DDR, sich ein gewisser Wolfgang Zimmer aus Dresden meldete, der in seinem Besitz drei Urkunden Lemgoer Herkunft hatte. Auf den Rückseiten der Urkunden sind noch Registrierungsnummern erhalten. Wie so häufig, war auch hier unklar, wie die Urkunden tatsächlich in den Besitz des Herrn Zimmer gelangt waren. Nach seinen Angaben, hätte seine Schwiegertochter die drei Urkunden in der Universität Leipzig “gefunden” und sie ihrem Schwiegervater, Leiter der Kulturakademie des Bezirks Dresden und nebenamtlicher Denkmalpfleger des Bezirks Dresden, mitgebracht, der sie an sich nahm. Warum die Urkunden in Leipzig waren, ist unklar. Bereits 1985 legte Zimmer die Urkunden dem damaligen Leiter des Staatsarchivs Dresden vor, der die ersten Regesten anfertigte und die Provenienz (=Herkunft) Lemgo feststellte. Damals wäre eine Übergabe möglich gewesen, erschien den Beteiligten aber als zu schwierig, so dass Wolfgang Zimmer die Urkunden bei sich zu Hause aufbewahrte. Im November 1990 kamen die Urkunden wieder zurück nach Lemgo.

Merkelsche Karte Revier X (StaL A 347, Reproduktion)

Merkelsche Karte Revier X, um 1800 (StaL A 347, Reproduktion) Etwa in der Kartenmitte ist das Gelände des Siechenhauses eingezeichnet (Buchstabe B). Zu dem Zeitpunkt sind aber nur noch Reste der Bebauung erhalten.

Die drei Urkunden aus den Jahren 1358, 1383 und 1634 stehen alle in Verbindung mit dem ehemaligen Siechenhaus St. Georg (niederdeutsch: St. Jürgen) vor dem Neuen Tor in Lemgo, heute in der Nähe des Klinikums Lippe, Siechenstraße/Leopoldstraße. Die erste urkundliche Erwähnung ist aus dem Jahr 1342. In diesem Jahr wurde die Kapelle eingeweiht, die bereits vorher von der Lemgoer Adelsfamilie von Callendorpe dort gegründet und gebaut worden war, also bereits bevor die Siechen dorthin kamen. Heute ist von den Baulichkeiten (Kapelle, Siechenhäuser, Friedhof, Ummauerung…) nichts mehr erhalten. Die Tatsache der inhaltlichen Zusammengehörigkeit deutet daraufhin, dass vermutlich jemand bewusst eine Auswahl der Urkunden getroffen hat. Wann und zu welchem Zweck, bleibt unklar. In den Lippischen Regesten Alte Folge werden die Urkunden nicht erwähnt, in den Neuen Folge die beiden ältesten Urkunden schon.

StaL U 77a Vorderseite

StaL U 77a Vorderseite

Bei der ersten Urkunde (U 77a) vom 24. Februar 1358 handelt es sich um einen Grundstücksverkauf (Gartengrundstück) der Lemgoer Bürgerin Mechthild Meynkynd an das Siechenhaus St. Jürgen vor dem Neuen Tore in Lemgo gegen eine jährliche Rentenzahlung. Diese Form des Grundrentenverkaufes war ein im Mittelalter übliches Vorgehen, diente zur Kapitalbeschaffung und Altersabsicherung und wurde insbesondere in den Städten eingesetzt.

StaL U 186 a Vorderseite

StaL U 186 a Vorderseite

In der zweiten Urkunde vom 5. Oktober 1383 (U 186a) geht es ebenfalls um ein Gartengrundstück, das aber nicht verkauft, sondern meierstättisch in Besitz genommen wird und zwar so, dass die ursprüngliche Eigentümerin, die Witwe des Engelke des Sedelers, das Grundstück dem Siechenhaus übereignet, es aber gleich wieder zurückerhält, wenn auch nicht mehr in Eigentum, sondern nun in einer Art Pachtverhältnis (=Meiergut). Dafür musste die Witwe einen jährlichen Wortzins entrichten, eine Art Grundstücksabgabe.

StaL U 1674 a Vorderseite

StaL U 1674 a Vorderseite

In der dritten und letzten Urkunde vom 1634 (U 1674 a) nehmen die Erben des verstorbenen Lemgoer Bürgermeisters Dietrich Cothmann eine Schuldverschreibung / Obligation von 100 Reichstalern von den Dechen und Vorstehern des Armenhauses zu St. Georg (St. Jürgen)  gegen eine jährliche Zahlung von 5 Reichstalern erneut auf, nachdem sie eine erste Schuld von 1589 in der gleichen Höhe bereits getilgt hatten. Als Kennzeichen der erfolgten Tilgung ist vermutlich die linke Hälfte der Plica der Urkunde als Cassationsschnitt abgeschnitten worden. Das Kapital entstammt ursprünglich einer Schenkung des Lemgoer Bürgers Johann Schapedoith an die Armen zu St. Georg mit der Maßgabe, das Geld verzinsbar auszugeben. Die entsprechende Urkunde befindet sich ebenfalls im Stadtarchiv Lemgo unter der Signatur U 1406 vom 31. März 1589. Die erste Schuldverschreibung des 1589 noch lebenden Dietrich Cothmann ist zumindest abschriftlich ebenfalls erhalten.

Die letzte Urkunde ist die einzige der Drei, die noch das Siegel der Stadt Lemgo aufweist.

StaL U 1674 a (Siegel)

StaL U 1674 a (Siegel)