Bei einer Bestandsüberarbeitung im vergangenen Jahr (Bestand M Gerahmte Bilder und Großformate) trat auch eine Pergament-Urkunde vom 13. Dezember 1560 zu Tage, die man in diesem Bestand nicht vermuten würde. Ein Blick in das Zugangsverzeichnis des Stadtarchivs klärte den Sachverhalt etwas auf. Anscheinend gelangte die Urkunde 2001 aus Privatbesitz durch Kauf ins Stadtarchiv. Der Schenker hatte die Urkunde von einem verstorbenen Freund erhalten und wollte sie “wieder nach Hause bringen”. Aus dem Anschreiben geht hervor, dass er die Urkunde bereits in einem Rahmen (hinter Glas) erhalten hatte. Im Stadtarchiv wurde die Urkunde dann wohl aufgrund der äußeren Erscheinung zu den gerahmten Bildern/Fotos/Überformaten im Bestand M genommen. Inzwischen wurde die Urkunde dem richtigen Bestand U (Urkunden) unter der Signatur 1923 zugeordnet.
Die Rahmung mit Glas wurde aus bestandserhalterischen Gründen entfernt, um die mögliche Entstehung eines Mikroklimas zu verhindern. Dabei zeigte sich, dass die Urkunde zusätzlich noch an allen vier Seiten mit Pappklebestreifen fixiert worden war, ähnlich einem Passepartout, um sie vermutlich besser im Rahmen unterzubringen (siehe Foto). Diese Pappstreifen und der Kleber müssten noch bei einer fachgerechten Restaurierung entfernt werden, um die Schädigung des Pergamentes auszuschließen.
Dies kommt bei als besonders wertvoll und bedeutsam eingestuften Dokumenten im Privatbesitz häufiger vor, die man gerne, wie museale Ausstellungsstücke präsentieren will und durch eine hervorhebende Rahmung noch zusätzlich auszeichnet. Natürlich alles gut gemeint…
An diesem Beispiel zeigt sich aber auch das Dilemma bei Archivgut in Privatbesitz. Einerseits sichert die private Aufbewahrung den Erhalt des Archivgutes, das ansonsten vermutlich ganz verloren gegangen wäre. Andererseits bedroht eine nicht fachgerechte Lagerung und Konservierung die Substanz des Archivgutes. Dies gilt nicht nur für mittelalterliche und frühneuzeitliche Urkunden, die zum Glück verhältnismäßig viel erdulden können, sondern besonders auch für Fotomaterialen und Ton- und Filmaufnahmen. Von daher ist eine Abgabe an ein öffentliches Archiv immer ratsam, um eine fachgerechte, dauerhafte Sicherung in dafür eingerichteten Magazinräumen zu erreichen.
Eine erste inhaltliche Erschließung der Urkunde mit Kurzregest liegt nun auch vor:
1560.12.13
Eggert Frever[t] und seine Ehefrau Cathrina vergleichen sich mit dem [Schwieger-]Vater Hermann Clausing und seiner Ehefrau vor Bürgermeistern und Rat der Stadt Lemgo dahingehend, dass zwei Gräben (rennen) zwischen Hermann Clausings Haus und einem kleinen Haus, in dem Ayle Schwertfeger wohnt, Frever[t] und seinen Nachkommen erblich gehören sollen, ohne dass dadurch Hermann Clausing oder seinen Erben Schaden oder Mängel entstehen.
“Datum anno domini vyfftenchundert vnd sestich am dage lucih virginis”