Archiv des Autors: Marcel Oeben

Selbstzeugnisse zur Hexenverfolgung – bisher unbekannte Briefe der Hexerei Angeklagter im Stadtarchiv? (Teil 1)

Zuletzt wurde über archivalia auf die SeminararbeitZu tausend guter Nacht, denn dein Vater sieht dich nimmermehr’ Emotionen und Subjektivität in Briefen aus dem Gefängnis während der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung von Isabelle D. Zeder an der Universität Basel  hingewiesen, die über academia.edu online veröffentlicht wurde.

Die Verfasserin analysiert in dieser Arbeit in mikrogeschichtlicher Perspektive frühneuzeitliche Briefe von insgesamt sechs Personen (darunter nur ein Mann) aus verschiedenen Territorien des Deutschen Reiches, die wegen Hexerei bzw. Zauberei angeklagt waren.  Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Sprache, Inhalt und Intention der Briefe. Die Verfasserin ordnet ihre Quellen folgerichtig in die Gruppe der sog. Selbstzeugnisse ein, wie etwa auch Autobiographien oder Tagebücher. Übergeordnet gehören sie zur Klasse der Ego-Dokumente, ein in der Geschichtswissenschaft nicht unumstrittener Begriff. Hierzu können auch Verhörprotokolle oder Visitationen zählen, in denen – freiwillig oder unfreiwillig – offen oder verdeckt – die Selbstwahrnehmung des Menschen auch zum Ausdruck kommt. Damit wären natürlich große Teile der Prozessakten der Lemgoer Hexenverfolgung (v. a. Zeugenverhöre, Urgicht-Protokolle = Geständnisse) auch Ego-Dokumente.

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Der enger gefasste Begriff des Selbstzeugnisses grenzt eine solche Auswahl, nicht nur für Lemgo, deutlich ein. Im Bestand des Stadtarchivs hat sich das bekannte Schreiben des Schusters Bernd Grabbe an seine Ehefrau Catharina, geborene Corvers, die wegen Hexerei 1634  im Lemgoer Gefängnis inhaftiert war, erhalten (StaL A 361). Das Schreiben ist aber nur vorhanden, weil es wahrscheinlich von den Wächtern abgefangen und zu den Prozessakten genommen wurde, Die Adressatin hat es also nie erreicht. Eine briefliche Kontaktaufnahme mit den inhaftierten Angeklagten war verboten.

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Brief des Bernd Grabbe an seine Frau Catharina Corvers (StaL A 3641 b)

Der Brief selbst ist in der damaligen Umgangssprache des Niederdeutschen verfasst, wohingegen die offiziellen Prozessdokumente auf Hochdeutsch geschrieben sind. Die Schrift des Briefes zeigt den eher ungeübten Schreiber. Bernd Grabbe ist in erster Linie um das Seelenheil seiner Frau bemüht, weswegen er sie auch inständig bittet, alles zu sagen, was sie weiß und geständig zu sein, auch um der schmerzhaften Folter zu entgehen. Er und die beiden Söhne – der eine will das Handwerk bei ihm lernen, der andere soll auf der Schule bleiben – würden schon zurechtkommen.

Die ehemalige Lemgoer Archivleiterin Gisela Wilbertz hat bereits 1998 eine Abschrift des Briefes angefertigt, die hier wiedergegeben werden soll (nach: Hexenverfolgung in Lemgo: Quellensammlung, Lemgo 1998).

leue fruwe gi heffet mi bidden lahten ich scholde iuw anspreken, dat wolde ich gern dohn, nu hebbet mi de heren verbeden lahten, dörch simon Korueie dat ick vnd mine Kinder nicht na iuwgahen schölden, by vermidung der gefangniß oder einer schwaren geldt straffe, ich will aber noch anholden mit bidden wo idt mi kan vergunnet werden wil ick iuw anspreken, auuerst ich vnd mine Kinder bidden iuw dusent vnd dusent mall vm Gatteß willen, gi wolden doch den heren de warheit seggen, watt gy wettet vnd ihm herten hebbet, so gi dat nicht doet, so werden de heren verorsaket werden, vndt mester dirick auer iuw kamen lahten, so bidde ick iuw vm gatt vnd gadeß willen, wen gi gefraget werden van den heren, so wolde gi de warheit seggen, darmit gi nicht mochten gepiniget werden, wat ick vnd mine Kinder anbelangen döth, wil wi sehen dat wy vnß mit Gott vnd mit Ehren Ehrnehren wilt, min Johan de hefft van sinem mester verlop nahmenvnd will bi mi anfangen tho arbeiden vnd vnsem balß vpsetten vnd dat handtwerck leren, Jacobuß will ick thor schole holden, so lange he guden luden nütte werden kan, wen gy nu den heren de warheit gesacht hebbet, so bidde ich iuw gi wolden dar doch bestendig by bliuen, vnd den Gott den heren de he iuw alle iuwe sunde vergeuen wolde, den eß sindt keine sünde so groth se können vergeuen werden, wen se einem van herten leit sint, vnd gott spreck süluest kamet her tho alle de gi mit sünden beladen sint ick will iuw Erquicken, wider spreckt gott wem iuwe sünde blottroit sindt sollen si doch schnewit werden, wen se iuw van herten leit sindt, biddet Gott vmb vergeuingh der sünden, de wert iuw erhören. nicht mehr dan will iuw Gott vnd sinen leuen hilgen Engelen befehlen, de wolden si Iuwer armen sehlen annehmen vp dat gi möchten ein Kindt Gadeß werden deß Ewigen lebenß werden datt wolde iuw vnd vnß verleinen Gott vader, Gott sohne Gott hilger Geist hochgelauet in Ewigkeit amen Berendt Grabbe Iuw leue Eheman.

An anderer Stelle im Stadtarchiv sind möglicherweise zwei weitere Briefe vorhanden, die von angeklagten Frauen während des Hexenprozesses und der Inhaftierung geschrieben wurden. Damit wären dann tatsächlich zwei Selbstzeugnisse von Opfern der “Hexenjagd” neu aufgetaucht.

2013 wurden einige Prozessakten der Lemgoer Hexenverfolgung vom Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold an das Stadtarchiv Lemgo abgegeben (zu den Hintergründen). Darunter befindet sich auch ein handschriftlicher Brief der Margaretha Luisa Hos(s)beck, vermutlich die Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A 10879, früher LAV OWL L 28 Allg. 21), an ihren “hertzlieb man”. Das Schreiben ist nicht datiert. Aus einer anderen Quelle des Stadtarchivs (StaL A 3678) kann man entnehmen, dass 1675 die juristische Fakultät der Universität Rinteln, um ein Rechtsgutachten im Prozess gegen die Ehefrau des Jobst Hosbeck gebeten wurde. Die Dekane der Fakultät teilten der Stadt daraufhin einige Fragen (interrogatoria) mit, die die Angeklagte beantworten sollte. Das Schreiben der Margaretha könnte also aus diesem Prozess und damit aus dem Jahr 1675 stammen. Der Prozess selbst ist nicht erhalten.

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

Brief der Margaretha Hos(s)beck, Ehefrau des Jobst Hosbeck (StaL A_10879)

In der Akte A 10879 liegt auf dem Brief der Margaretha Hosbeck noch ein weiteres Schreiben, in dem eine Frau die Fragen der Hexendeputierten (?) und ihre Antworten und Reaktionen notierte, auch die Anwendung der Folter wird von ihr dokumentiert. Unklar ist, ob die Angeklagte tatsächlich selbst dieses Schreiben verfasst hat Es fehlen die üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Briefes. Die anderen Schreiben in dieser Akte datieren alle aus dem Jahr 1666 und 1667. Absender ist immer der gräflich-lippische Kanzler Nevelin Tilhen aus Detmold und Empfänger der Lemgoer Stadtsekretär Bartold Krieger.Im ersten Schreiben Tilhens weist er Krieger an, das eingelegte Schreiben bei erster Gelegenheit nach Rinteln zu schicken. Unklar ist, auf welches eingelegte Schreiben sich diese Anweisung bezieht. Nur auf eine der beiden Texte oder beide? Oder gar ein ganz anderes Stück? Möglich ist natürlich auch, dass die Unterlagen bei der wechselvollen Überlieferungsgeschichte (siehe oben) durcheinander geraten sind und ursprünglich in ganz anderen Kontexten lagen.

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Brief einer im Hexenprozess Angeklagten? (StaL A 10879)

Fazit: Zumindest ein bisher nicht bekanntes oder unbeachtetes Selbstzeugnis, nämlich das der Margaretha Hosbeck, hat sich aus dem 17. Jahrhundert erhalten. Die Datierung kann 1675 sein. Das zweite Dokument ist hinsichtlich Verfasser(in) und Datierung noch unsicher.

Der zweite Teil des Beitrages folgt am 30. Juli 2016.

40 Geschichtsstationen in Schlangen – der Förderverein Ortsgeschichte Schlangen

In der lippischen Gemeinde Schlangen wurden inzwischen 40 Geschichtsstationen mit Informationstafeln über Ereignisse, Orte und Personen der Ortsteile Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck eingerichtet. Die Idee hatte 2003 der ehemalige Lehrer und Heimatforscher Heinz Wiemann, der auch das Fotomaterial für die Tafeln aus seinem Privatarchiv zur Verfügung stellte. Seit 2009 werden die Stationen durch den Förderverein Ortsgeschichte Schlangen gepflegt. Weitere Tafeln sollen folgen…

Quelle: Schlänger Geschichte – Magazin über die Vergangenheit der Gemeinde Schlangen; LZ vom 29.06.2016

Spanisch im Archiv – ein Dokument aus dem 80jährigen Krieg

Spanische Urkunde (StaL U 1468)

Spanische Urkunde (StaL U 1468)

Im Urkundenbestand des Stadtarchivs sind fast ausschließlich zwei Sprachen vertreten: das obligatorische (Mittel-)Latein und die verschiedenen Varianten des Deutschen (u. a. mittelniederdeutsch und mittelhochdeutsch).Ganz selten finden sich auch fremdsprachige Texte, so in der Urkunde U 1468 vom 21. Februar 1599. Die Urkunde ist in Spanisch auf Papier geschrieben und auf der Rückseite mit dem Vermerk “salva guardia” versehen. Es handelt sich also um einen Schutz- oder Geleitbrief. Verfasser des Textes ist der Capitain und Generalkommissar der Kavallerie des spanischen Königs in Flandern Juan de Gamarra Y Contreras. Damit sind wir mitten im Spanisch-Niederländischen Krieg, in dessen Verlauf sich die sieben nördlichen Provinzen der (ehemals burgundischen) Niederlande ihre Unabhängigkeit vom (spanischen) Habsburgerreich erkämpften. Wahrscheinlich ließen sich die Lemgoer Kaufleute einen solchen Schutz- oder Geleitbrief ausstellen, um unbehelligt und frei weiterhin den Warenaustausch mit den Handelsstädten in Flandern (u. a. Brügge, Antwerpen) betreiben zu können. Der Ausstellungsort der Urkunde ist vermutlich Bad Bentheim in der gleichnamigen Grafschaft, also direkt an der niederländischen Grenze, wo der Capitain und Generalkommissar anscheinend seinen Stützpunkt hatte. Eine vollständige Übersetzung der Urkunde steht noch aus…

Rückseite der "spanischen Urkunde" (StaL U 1468)

Rückseite der “spanischen Urkunde” (StaL U 1468)

Hausrenten in Lemgo – Bildungsmängel stiften Chaos im Urkundenbestand

Rentenverkäufe waren in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt üblich und ein beliebtes Instrument zur vormodernen Kreditbeschaffung unter Umgehung des kanonischen Zinsverbotes. Aus einer Kaufsumme wurde das Recht zum Erhalt einer periodischen Zahlung (= Rente) erworben. Diese Renten konnten auch als Reallasten auf Häusern liegen, die damit als Pfand bei Zahlungsverzug dienten.

Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Diese sog. Hausrentenverschreibungen wurden in Form von Urkunden verfasst und haben sich zahlreich im Urkundenbestand des Stadtarchivs erhalten. Die Überlieferung ging dabei häufig über eine der kapitalgebenden Institutionen der Stadt (Zünfte, Hospitäler, Altarkommenden…). So auch in der Urkunde U 1023 vom 6. Januar 1540. In dieser Urkunde wird ein Verfahrensfehler in der Bearbeitung der Hausrentenverschreibungen dokumentiert.

Die beiden Dekane der “armen Leute im Hause des Heiligen Geistes hinter dem Altstädter Fleischscharren”, Hermann Vastelavent und Johann Calckmann, legen vor Bürgermeister und Rat dar, dass sie irrtümlich eine falsche Urkunde herausgegeben, kanzelliert und damit ungültig gemacht haben. Der heilige Geist hinter dem Fleischscharren war eines der vier Hospitäler der Stadt (urkundlich erstmals 1390 erwähnt), die zwischen 1551 und 1581 zu einem städtischen Hospital (St. Loyen) vereinigt wurden. Die falsch kanzellierte Urkunde bezog sich auf das Haus des Hans Kehde, in der Neustadt gegenüber der Heiliggeist-Kapelle gelegen, das sich 1540  im Eigentum der Witwe des Nolte Traphagen befand. Die Hausrentenverschreibung  hatte ein Kapital bzw. eine Kaufsumme von  50 Mark mit einer jährlichen Rentenzahlung von 3 Mark.

Urkunde vom 12. März 1442 (StaL U 429)

Urkunde vom 12. März 1442 (StaL U 429)

Die ursprüngliche Urkunde der Hausrentenverschreibung vom 12. März 1442 hat sich ebenfalls im Stadtarchiv erhalten (StaL U 429), in der Hans Kehde die Rentenzahlung an den Bürgermeister Johann Kruse verkaufte. An dieser Urkunde sind noch gut die Kanzellierungsschnitte erkennbar, die die beiden Dekane haben 1540 machen lassen. Möglicherweise wurde auch das Siegel der Urkunde deswegen entfernt. Eigentlich sollte aber die Rentenverschreibung des Thomas Stonebuck auf diese Weise behandelt werden, der sein Kapital, das er vom Hospital auf der Altstadt erhalten hatte, mit Zahlung des Pfandschilliungs ablösen wollte. Aber, wie in der Urkunde von 1540 vermerkt, waren die beiden Dekane des Lesens und Schreibens unkundig und hatten wohl die falsche Urkunde erwischt. Später fand dann ein Lesekundiger doch noch die Stonebucksche Urkunde und man konnte die Verwechslung aufklären. Die richtige Urkunde wurde herausgegeben und die kanzellierte Urkunde Kehdes, zu der noch 4 Beibriefe gehörten, die sich aber nicht mehr erhalten haben, wieder in Kraft und Gültigkeit gesetzt wurden.

Rückseite Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Rückseite Urkunde vom 6. Januar 1540 (StaL U 1023)

Auf der Rückseite der Urkunde von 1540 findet sich die Abfolge der Hausbesitzer und ihrer Rentenzahlungshöhe bis zu Johann Diedrich Bödeker. Darüber kann man das Haus auch als die Nummer 1 in der Marienbauerschaft identifzieren, heute Breite Straße 53.

Im Haupt-Und Lagerbuch der Provision St. Loyen (StaL A 26), der Nachfolgeeinrichtung des Altstätter Hospitals, ist der Vorgang von 1540 auch in einer Abschrift dokumentiert und bis zum Hausbesitzer Bödeker fortgeführt. Der Rückvermerk auf der Urkunde von 1540 “In Marienbauerschafft / in den alten Copiario Num. XII & XIII” deutet auf ein vermutlich nicht mehr erhaltenes Urkundenkopiar der Bauerschaft oder des Hospitals hin, das eine nummerische Gliederung aufwies. Das Vorwort des Haupt- und Lagerbuchs St. Loyen kann den Verlust einer älteren Schriftgutdokumentation unterstützen.

Haupt- und Lagerbuch St. Loyen (StaL A 26)

Haupt- und Lagerbuch St. Loyen (StaL A 26)

Zwei Schlussfolgerungen lassen sich aus diesem Vorgang ziehen: die Vertreter der Hospitäler waren längst nicht alle Lese- und Schreibkundig und die rechtlich unbedeutend gewordenen Rentenbriefe wurden an den Ablöser der Kreditsumme zurückgegeben und damit aus der städtischen Aufbewahrung herausgenommen.

 

Malerauftrag in Lemgo 1512 – Gert van Loon

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846)

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846)

Während der aktiven Phase der Reformation in Lemgo in den 1520er und 1530er Jahren, als sich Teile der Bürgerschaft gegen den Rat wandten, wurden auch zahlreiche Kunstwerke in der Stadt in einem “Bildersturm” vermutlich zerstört. Das auffällige Fehlen von Altargemälden und Heiligenfiguren aus der vorreformatorischen Zeit in den beiden Stadtkirchen, bis auf wenige Ausnahmen, deutet in diese Richtung.

Am Sakramentshäuschen von 1477 in St. Nicolai wurden damals die Heiligenfiguren abgeschlagen.

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846 Rückseite)

Urkunde Gert van Loon für Altarbild (StaL U 846 Rückseite)

Noch seltener sind schriftliche Hinweise auf Kunstwerke in vorreformatischer Zeit in Lemgo. Meistens tauchen diese in Zusammenhang mit Altarstiftungen auf, häufig Kelche oder anderes liturgisches Gerät (vgl. F. Gerlach, Der Archidiakonat Lemgo in der mittelalterlichen Diözese Paderborn, Münster 1932, Anhang, S. 277ff.) Unter der Signatur U 846 im Urkundenbestand des Stadtarchivs hat sich jedoch der Auftrag an den Maler Gert van Loon aus dem Jahr 1512 für ein Altarbild auf dem Altar St. Jodok (Joest oder Jodokus) und Margaretha in St. Marien erhalten. Auftraggeber war die Dechen der St. Jodokus-Bruderschaft in Lemgo. Im Spätmittelalter gab es mindestens neun Bruderschaften in Lemgo, die sich als Laiengemeinschaften um Gebete und Heiligenvererhungen kümmerten, aber auch karitiativ tätig waren und über Kapital aus Schenkungen und Spenden verfügten. Die Bruderschaft besorgte die Verwaltung der Altarstiftung seit seiner Gründung um 1447. Aus den Einnahmen der Stiftung sollte ein armer, unbelehnter (also ohne eine andere Altarstiftung versehener) Priester erhalten, der dafür Messen und Memorien für die Stifter und deren Freunde halten musste. Gert van Loon verpflichtete sich, eine Tafel mit der Legende des Heiligen Jodokus/Joest/Jodok anzufertigen. Auf der Innenseite sollte die gesamte Legende zu sehen sein, auf der Außenseite der Heilige mit zwei Pilgern, auf der anderen Seite die Rast des Heiligen mit einem Ritter und einem Priester. Das Tafelbild sollte 1 1/2 Ellen lang, aus Eichenholz hergestellt und mit Leinwand überzogen und mit Kreide grundiert sein. Die Farben sollten aus dem allerbesten Material hergestellt sein. Die Farben in gold, braunrot und grünblau. Der Heilige war als bärtiger Mann darzustellen, mit goldener Mütze bedeckt, mit einem mit Gold eingefaßten Mantel gekleidet und zu seinen Füßen die goldene Krone. Am Pfingsttage wurde das Bild, wohl durch die Bruderschaft, um die Kirche herumgetragen. Zuletzt regelte man auch die Bezahlung des Künstlers, der neben dem Weinkauf (1 Hornscher Gulden) auch 30 Goldgulden erhalten sollte, wenn das Werk innerhalb eines Jahres fertiggestellt wäre.

Zur Beglaubigung der Urkunde nahm man kein Siegel, wie üblicherweise, sondern bediente sich der besonderen Form des Kerbschnittbriefes, also einer doppelten, zweigeteilten Urkunde, zerschnitten entlang einer Zickzacklinie. Beide Vertragsparteien erhielten so ein Exemplar der Urkunde, die zum Beweis der Echtheit wieder zusammengefügt werden konnten. Dieses Verfahren verwendete man häufig, wenn die Vertragspartner kein Siegel führten bzw. führen konnten.

Unklar ist, ob das in Auftrag gegebene Alterbild tatsächlich angefertigt wurde oder die Ausführung unterblieb. Das Werk hat sich jedenfalls leider nicht erhalten.

Fotoverzeichnung digital – ein Praxisbericht

Eröffnung des Hansefrühstücks Lemgo 21.05.2016 (Sta Lemgo N1 D 0337)

Eröffnung des Hansefrühstücks Lemgo 21.05.2016 (Sta Lemgo N1 D 0337)

In zunehmenden Maße gelangen auch digitale Fotoaufnahmen ins Stadtarchiv, die bearbeitet und gesichert werden müssen. Die Vorgehensweise soll an einem Beispiel gezeigt werden.

Am 21.05.2016 fand der sogenannte Tag der Städtebauförderung auch in Lemgo statt. Es gab eine Reihe von Veranstaltungen und Angeboten. Parallel wurde auch das alljährliche Hansefrühstück von den Frauen für Lemgo durchgeführt. Über einen städtischen Mitarbeiter wurde der Tag fotografisch dokumentiert. Insgesamt sind dabei 861 Bilddateien entstanden, die auf einem städtischen Server bereitgelegt sind. Die Urheber- und Nutzungsfragen sind geklärt, was nicht bei allen Digitalaufnahmen der Fall sein muss und nicht unerhebliche, rechtliche Hürden für eine Archivierung und Bereitstellung bedeuten kann.

Gesamtmenge der angebotenen Digitalaufnahmen

Gesamtmenge der angebotenen Digitalaufnahmen

Zu Beginn des Archivierungsprozesses stellt sich natürlich die generelle Bewertungsfrage: Ist das Fotomaterial archivwürdig, d. h. lohnt es sich, die Dateien dauerhaft zu erhalten? Diese Frage kann mit einem Ja beantwortet werden. Der Umfang des Veranstaltungsprogrammes zeigt bereits die Bedeutung des Tages. Zudem standen die Veranstaltungen im engen Zusammenhang mit einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme der Mittelstraße in Lemgo und waren Teil einer bürgernahen Vermittlung der Ziele der nicht unumstrittenen Baumaßnahmen. Kulturelle Veranstaltungen und Bürgerinformationen sollten und sollen die Vermittlungsarbeit unterstützen. Außerdem sind hier nur selten vorhandene Aufnahmen von Personen aus Politik und Verwaltung, der Initiative Frauen für Lemgo und der Personen, die Stadtführungen in Lemgo anbieten, enthalten.

Ansicht der Bilddateien im Browser

Ansicht der Bilddateien im Browser

Im nächsten Schritt ist nun zu prüfen, welche Archivierungsvariante in Frage kommt,: Totalarchivierung (alles übernehmen) oder Auswahlarchivierung. Die Menge des Materials und die häufigen Mehrfachaufnahmen legen eine Auswahlarchivierung nahe. Hier könnte man einwenden, dass bei digitalen Unterlagen ein Platz- oder Mengenproblem nicht wirklich ins Gewicht fällt, aber auch digitale Aufnahmen wollen erschlossen, gespeichert und gesichert werden, was direkt oder indirekt mit Kosten und Zeit verbunden ist (Datensicherung, Datenspeicher, Datenpflege…). Je weniger Dateien, desto weniger Kosten. Der Aufwand für eine Auswahl aus den knapp 900 Fotos ist also gerechtfertigt.

Anzahl der Bilddateien nach Bewertung

Anzahl der Bilddateien nach Bewertung

Die Kriterien für eine Auswahl müssen sich hier inhaltlich orientieren. Mehrfachaufnahmen, und misslungene Aufnahmen können leicht identifiziert und gelöscht werden. Archivwürdig sind Aufnahmen, die identifizierbare Gruppen, Einzelpersonen und Ereignisse/Veranstaltungen zeigen. Solche Aufnahmen sollen auch beispielhaft für das Ganze stehen können. Die Auswahl nach diesen Kriterien brachte eine Reduktion auf 91 Dateien. Davon sind 19 Aufnahmen von Gebäuden und Straßen, die in einem anderen Kontext relevant sind und archiviert werden sollen, abzugrenzen.

EXIF und IPTC in einem Bildbetrachtungsprogramm

EXIF und IPTC in einem Bildbetrachtungsprogramm

Die archivische Fotoüberlieferung leidet häufig daran, dass Fotos nicht datiert, Motive und Ereignisse nicht zugeordnet und Personen nicht identifiziert sind. Hier sind Flyer, Zeitungsausschnitte und Programme wichtige Hilfsmittel. Trotzdem ist es entscheidend, dass die Fotos zeitnah zur Aufnahme beschrieben und erschlossen werden, was Jahrzehnte später kaum noch oder gar nicht mehr möglich ist.

Der Fotograf liefert bei den vorliegenden Fotoaufnahmen im IPTC-Profil bereits ein generelles Stichwort zum Ereignis mit. Im Exif-Profil der Dateien ist auch das Aufnahmedatum hinterlegt. Damit wäre im Prinzip eine Groberschließung bereits vorhanden. Die Metadaten können exportiert und in ein Verzeichnungsprogramm (Archivdatenbank) importiert werden. Gezielte Suchen sind damit aber kaum möglich. Eine weitergehende Erschließung ist angebracht, zumindest was die Identifizierung der abgebildeten Personen betrifft.

Manuelle Ergänzung der Metadaten im IPTC

Manuelle Ergänzung der Metadaten im IPTC

Die eigentliche Erschließung kann dann auf zwei Wegen erfolgen. a) eine direkte Erfassung der Informationen in den entsprechenden Feldern des IPTC-Profils in der Bilddatei über einen geeigneten Foto-Viewer (z. B. Irfanview) und anschließendem Import der Metadaten in der Erschließungssoftware, b) Erfassung der Fotoaufnahmen direkt in der Erschließungssoftware ohne vorherige Eingabe der Metadaten in den Bilddateien oder Import der vorhandenen Metadaten. Bei Variante b) müssten die Fotos noch gesondert als Vorschaubilder mit der Erschließungssoftware verknüpft werden. Bei beiden Varianten müssten zudem noch die Dateinamen in einer Stapelverarbeitung durch geeignete Signaturen ersetzt werden. Die Bilddateien werden dann in einem geeigneten Verzeichnis auf dem städtischen Server abgelegt, der regelmäßige Standard-Datensicherungen bietet.

Juden- und Dissidentenregister – ein Mitmachprojekt

Digitalisat des jüdischen Personenstandsregisters Lemgo auf der Internetseite des Landesarchivs NRW/Archivportal NRW

Digitalisat des jüdischen Personenstandsregisters Lemgo auf der Internetseite des Landesarchivs NRW/Archivportal NRW

Das Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe Detmold im Landesarchiv NRW stellt Digitalisate der Juden- und Dissidentenregister aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg online zur Verfügung.

Ab sofort kann man online in den Personenstandsregistern der Juden im Regierungsbezirk Minden, im Fürstentum Lippe (heute zusammen: Regierungsbezirk Detmold) und im Regierungsbezirk Arnsberg aus den Jahren 1808 bis 1874 recherchieren.

Neben den Personenstandsregistern stehen auch die dazugehörigen Zweitschriften, Protokollakten und Beglaubigungsurkunden online zur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung (WGGF) und dem Verein für Computergenealogie werden nun freiwillige Helfer gesucht, die die wichtigsten Angaben der einzelnen Einträge in einer einfachen Maske erfassen, so dass künftig gezielt nach einzelnen Einträgen gesucht werden kann.

Zudem werden Interessenten gesucht, die dieses Projekt inhaltlich begleiten und helfen, die Qualität der erfassten Daten zu sichern.

Aufruf der WGGF (mit weiteren Informationen)

Hochwasser in Lemgo 1946

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Am 8. und 9. Februar 1946 wurde das Gebiet der Stadt Lemgo zum größten Teil überflutet. Das Hochwasser erreichte dabei ein Ausmaß, wie seit 103 Jahren nicht mehr. In einer Höhe von 30cm drang das Flutwasser über die Schwelle am Regenstor und über den Pfingstgraben in die Neustadt ein und richtete Zerstörungen an. Nach einer Auflistung der Schäden an städtischen Straßen, Wegen und Einrichtungen mussten die Breite Straße, die Stiftstraße, die Heustraße, die Heutorstraße, das Regenstor und die Orpingstraße wieder neu gepflastert werden. Die Badeanstalt erlitt schwere Schäden sowie die Uferböschungen der Bega und die Böschungen einzelner Wege. Im Mai 1946 bezifferte der Lemgoer Stadtdirektor die Schäden an öffentlichen Wegen und Gebäuden sowie an privaten Gebäuden auf etwa 129.000 Reichsmark.

Blick in die Heustraße Richtung Breite Straße in Lemgo, rechts das Hexenbürgermeisterhaus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet)

Blick in die Heustraße Richtung Breite Straße in Lemgo, rechts das Hexenbürgermeisterhaus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet)

Als Folge dieser Überflutung wurden die Anlieger der Bega aufgefordert alle Hindernis am oder im Fluss bis zum Herbst 1946 zu beseitigen, um eine erneute Überflutung zu verhindern. Als Mitverursacher wurden auch die Stauwerke  und Wehre bei den Begamühlen wie Langenbrückermühle oder Neue Mühle gesehen sowie der zu geringe Durchlass einzelner Begabrücken.  Es sollte ein Wasserverband gegründet werden, um weitergehende Arbeiten zu übernehmen. Der Mangel an geeigneten Arbeitern und Material nach Kriegsende zeigte sich auch bei den schleppenden Aufräumarbeiten. Im Herbst 1947 wurde von der Stadt eine Ortssatzung für Hand- und Spanndienste erlassen, nach der jeder  männliche Bewohner vom 18 – 60 Lebensjahre verpflichtet war, in jedem Jahre 3 Tage an dieser oder einer ähnlichen Maßnahme mitzuarbeiten. Trotz der Regulierungsarbeiten kam es auch nach 1946 immer wieder mal zu Überschwemmungen einzelner Stadtteile (u. a. 1947, 1956…).

Kohlstraße am Abteigarten in Lemgo vom Wall aus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Kohlstraße am Abteigarten in Lemgo vom Wall aus, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Aufgerissenes Pflaster am Regenstor in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Aufgerissenes Pflaster am Regenstor in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Breite Straße in Lemgo, vor der Abtei (heute VHS), 1946 (StaL N 1 unverzeichnet, Foto: Sabine Niewenhuis)

Warum Lemgo “Alte Hansestadt” heißt – ein fürstliches Geschenk vor 100 Jahren

Verleihungsurkunde vom 30. Mai 1916 (StaL B 2080)

Verleihungsurkunde vom 30. Mai 1916 (StaL B 2080)

Der offizielle Titel Lemgos “Alte Hansestadt” wurde 1916 vor 100 Jahren vom lippischen Fürsten Leopold IV. als Ehrentitel verliehen. Neben Lemgo tragen nur noch Hamburg, Bremen und Lübeck (bis 1937) den offiziellen Beinamen “Hansestadt”. Im Gegensatz zu diesen Städten, die ihre Unabhängigkeit und Freiheit bis in die Neuzeit retten konnten (bzw. bei Hamburg und Bremen in eigener Staatlichkeit bis heute), verlor Lemgo den besonderen Status innerhalb der Grafschaft Lippes nach dem 30jährigen Krieg zunehmend. Eine Wiederbelebung der kommunalen Unabhängigkeit war mit dieser Titelverleihung 1916 also nicht mehr verbunden.

Warum wurde dann Lemgo dieser schmückende und an das historische Erbe erinnernde Titel 1916 verliehen?

Verschiedene Faktoren mögen dazu beigetragen haben. Zum einen wollte sich der Fürst der politischen Loyalität der Stadt während des Ersten Weltkrieges sichern, zum anderen griff er ein beliebtes Thema im Kaiserreich auf, das in historischem Rückgriff die Flottenpolitik des Reiches rechtfertigen sollte. Die Hanse war dabei vermeintliches Vorbild an maritimer und machtpolitischer Größe in der Vergangenheit, woran das Deutsche Reich anknüpfen sollte.

Daneben gab es einen Konflikt zwischen dem Fürst und seiner Residenzstadt Lemgo, der sich aus der Annahmeverweigerung einer Privatspende zur Unterstützung von Kriegsopferhinterbliebenen ergeben hatte (vgl. Stadtarchiv Detmold D 106 Nr. 2694).

Foto Walter Kellner (Staatsbibliothek Berlin Preußischer Kulturbesitz, Erinnerungsalbum, Barmen 1917, digital: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000951100000000)

Foto Walter Kellner (Staatsbibliothek Berlin Preußischer Kulturbesitz, Erinnerungsalbum, Barmen 1917, digital: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000951100000000)

Spender war der aus Barmen (Wuppertal) stammende Unternehmer Walter Kellner. In Barmen betrieb er bereits eine Maschinenfabrik, die seit Kriegsbeginn auf Munitionsherstellung umgestellt worden war. Kellner verfügte über gute Kontakte zum lippischen Fürsten, insbesondere über den Chef des Geheimen Zivilkabinetts Georg Johannes von Eppstein (1874 bis 1942). Wie diese Kontakte zustande gekommen waren, ist unklar.

Am 16. November 1915 zahlte Kellner jedenfalls einen Betrag von 1000 RM in die Stadtkasse Detmold ein. Das Geld war dabei nicht direkt zweckgebunden, sondern sollte nach Verfügung des Detmolder Magistrates für Unterstützungszwecke im Kriege genutzt werden. Der Magistrat beschloss daraufhin (am 24. November), das Geld für die Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern zu verwenden. Parallel wurde die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung zur Annahme der Spende gebeten. Dort wurde die Schenkung aber in vertraulicher Sitzung einstimmig am 9. Dezember 1915 abgelehnt. Der Magistrat war sich bis dahin offensichtlich auch unschlüssig, was die Beweggründe Kellners für diese Geldspende waren. Über die Kontakte des Unternehmers zur fürstlichen Regierung wusste man, denn dort wurde ergebnislos nachgefragt. Am 16. 12.1915 teilte die Stadt Detmold Kellner die Ablehnung der Geldspende mit. In einem längeren Antwortschreiben Kellners vom 22.12.1915 teilte dieser der Stadt Detmold in scharfen Worten mit, dass diese Ablehnung in zutiefst beleidigt hätte. Er habe der lippischen Landesregierung bereits 5000 RM für Weihnachtsgaben der Lippischen Krieger zur Verfügung gestellt. Alle bisherigen „Empfangsstellen“ seiner Zuwendungen hätten diese angenommen und seien dankbar gewesen. Auch das Fürstliche Hofmarschallamt teilte der Stadt mit, dass durch „[…] diese Maßnahme […] ein für die Wohlfahrt der Residenzstadt Detmold und des ganzen Landes äusserst wichtiger Mann auf das Schwerste verletzt worden“ sei. Die Verstimmung bei Hofe über das Verhalten der Stadt zeigte sich auch darin, dass der Fürst die sonst übliche Unterstützung von Bedürftigen aus Detmold, die man ihm in einer langen Liste benannt hatte, ablehnte. Die Städte hätte anscheinend keine weiteren Unterstützungsgelder mehr nötig und solle deshalb für diese Personen aus eigenen Mitteln aufkommen. Die Gründe für die Ablehnung durch die Stadtverordnetenversammlung wurden mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Sitzung nicht bekannt gegeben. Auch in den entsprechenden Protokollen der Sitzungen aus dem Stadtarchiv Detmold gibt es keine Hinweise darauf. Die heftige Reaktion Kellners deutet daraufhin, dass er vermutete, man würde ihm Bestechung oder Beeinflussung der Kommunalpolitik unterstellen. Der Detmolder Magistrat seinerseits ließ den Konflikt weiter eskalieren und stellte gegen Kellner einen Strafantrag wegen Beleidigung; wohl wegen der Wortwahl in seinem Antwortbrief auf die Ablehnung der Geldspende.

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

In dieser Situation machte der Chef des Geheimen Zivilkabinetts von Eppstein am 25. Januar 1916 an den Fürsten den Vorschlag, Lemgo das Recht zu verleihen, sich zukünftig „Alte Hansestadt Lemgo“ nennen zu dürfen. Eppstein führte seine Gründe für diese Titelverleihung noch weiter aus: „Eine solche gnädigste Entschließung würde geeignet sein, dieser alten schönen Stadt neue Ehre zu schenken und im ganzen Lande immer wieder das Empfinden – gerade angesichts des Verhaltens Detmold’s gegenüber Kellner – zu bestärken, daß der Durchlauchtigste Landesherr fortgesetzt bestrebt ist, ideelle wie materielle Förderung überall, wo es irgend geht, eintreten zu lassen.“ Die Motivlage wird in diesem Nebensatz deutlich.

Der Konflikt zwischen Landesherr und Residenzstadt war jedoch bereits im Februar 1916 wieder beigelegt. Dies geht aus einem urschriftlichen Vermerk des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung hervor, dass der Fürst, nach Angaben des Staatsministers, mündlich mitgeteilt habe, die Unterstützung der Bedürftigen aus Detmold wieder fortzusetzen. Der Beleidigungsprozess zwischen dem Magistrat der Stadt Detmold und Kellner konnte im Mai 1916 gütlich beigelegt werden. Kellner zahlte einmalig 3000 RM der Stadt und legte freiwillig dieselbe Summe noch einmal drauf. In diesem Fall stimmte die Detmolder Stadtverordnetenversammlung für die Annahme der Gelder.

Aktie der „Fürstlich Lippische Staatswerkstätten AG“ 1917 (http://www.hwph.de/historische-wertpapiere/losnr-auktnr-pa24-1432.html)

Aktie der „Fürstlich Lippische Staatswerkstätten AG“ 1917 (http://www.hwph.de/historische-wertpapiere/losnr-auktnr-pa24-1432.html)

Walter Kellner gründete am 8. Oktober 1916 die „Lippische Werkstätten AG“, aus der am 21. November 1916 die „Fürstlich Lippische Staatswerkstätten AG“ hervorgingen. In diesem Rüstungsunternehmen waren u. a. der lippische Fürst, von Eppstein und Staatsminister von Biedenweg vertreten. Man erhoffte sich Rüstungsaufträge, die sich dann auch bald einstellten und eine lukrative Einnahmequelle waren. Von daher hatte sich das „wohltätige“ und „spendenfreudige“ Engagement Kellners vom Herbst 1915 gelohnt…

Mit der Revolution überlebte der Titel “Alte Hansestadt” den Verleiher in seiner amtlichen Funktion. Die Urkunde zur Verleihung des Titels “Alte Hansestadt” von 1916 an Lemgo befindet sich unter der Signatur B 2080 (Altsignatur A 10782) im Stadtarchiv.

1919 erhielt die Stadt Lemgo beglaubigte, maschinenschriftliche Abschriften aus der Verleihungsakte des Geheimen Zivilkabinetts und des Staatsministeriums (siehe LAV OWL L 75, 0 V. Abt. 6b Nr. 2). Unklar ist, wer diese Abschriften veranlasste; ob die Stadt Lemgo oder das Ministerium. Vielleicht waren die unruhigen Zeiten der Revolution und des Staatsumbaues Anlass zur Beunruhigung, so dass man sicherheitshalber noch mal alle Schriftstücke beisammen haben wollte.

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Abschriften aus den staatlichen Akten zur Namensverleihung 1919 (StaL B 2080)

Im Januar 1938 wurde eine weitere maschinenschriftliche, diesmal aber unbeglaubigte Abschrift der Aktenschriftstücke angefertigt und diese der Stadtkasse zur Aufbewahrung in der Wertpapierverwaltung übergeben. Zu dem Zeitpunkt wurde das Süsterhaus vom Stadtarchivar Möller-Friedrich umgebaut, auch um es in Teilen für das Stadtarchiv zu nutzen. Vielleicht wollte man hier keine Verluste riskieren und gab die Akte als Ganzes oder die Abschriften in die Stadtkasse, die sich damals am Markt befand und über Tresorräume verfügte. Im gleichen Gebäude war auch das Stadtarchiv bis zum Umzug ins Süsterhaus untergebracht.

Vermerk über die Abgabe der Akten an die Lemgoer Stadtkasse (StaL B 2080)

Vermerk über die Abgabe der Akten an die Lemgoer Stadtkasse (StaL B 2080)

Unmittelbar nach der Verleihung des Titels “Alte Hansestadt” wandte sich der in Berlin ansässige Bildhauer A. M. Wolff an den Magistrat der Stadt Lemgo mit dem Angebot eine Medaille aus Anlass der Verleihung prägen zu lassen. Der Magistrat lehnte, wohl auch angesichts der Kosten von über 400 Mark und der Kriegszeiten, lippisch sparsam ab. Die angekündigte Skizze befindet sich leider nicht in der Akte.

Anfrage des Bildhauers Wolff an den Lemgoer Magistrat, 1916 (StaL B 2080)

Anfrage des Bildhauers Wolff an den Lemgoer Magistrat, 1916 (StaL B 2080)

Literatur:

Jürgen Scheffler, Geschichte in einer “alten Stadt”: Heimatbewegung und Geschichtsbewußtsein in Lemgo im 19. und 20. Jahrhundert, in: Stadt in der Geschichte – Geschichte in der Stadt: 800 Jahre Lemgo Dokumentation der stadtgeschichtlichen Ausstellung, Bielefeld 1990, S. 57 – 72.

Hansjörg Riechert, Rüstung in Lippe, in: Hansjörg Riechert / Andreas Ruppert (Hrsg.), Militär und Rüstung in der Region. Lippe 1914 – 1945 (=Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe, Bd. 63), Bielefeld 2001, besonders S. 149 – 160.

Kanalisierung der Mittelstraße in Lemgo – ein historisches Schlaglicht

Planungsentwurf einer gesamtstädtischen Kanalisation für Lemgo nach Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Planungsentwurf einer gesamtstädtischen Kanalisation für Lemgo nach Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Eine unterirdische Kanalisierung der Mittelstraße wurde erst in den 1930er Jahren umgesetzt. Wie der Zustand davor war, kann man einem Bericht des Stadtbaumeisters Schäfer aus dem Jahr 1930 entnehmen: “Zur Zeit befindet sich auf jedem Grundstücke eine Fäkaliengrube. Schmutzwasser werden den Straßengossen zugeführt. Infolge des geringen Gefälles stagnieren die Abwässer und gehen in Fäulnis über. Die hierdurch entstehende Geruchsbelästigung wird als sehr unangenehm empfunden, auch kommt hinzu, daß des öfteren Krankheiten ansteckenden Charakters aufgetreten sind, die auf die jetzt herrschenden Verhältnisse zurückzuführen sind.” An anderer Stelle ist auch von feuchten und ungesunden Wohnungen die Rede, bei denen immer wieder Hausschwamm auftrat. Insbesondere die tiefliegende Neustadt hatte immer wieder mit Grundwasserproblemen zu kämpfen. Offene Gräben in der Stadt, die immer wieder gereinigt werden mussten, wurden für die Abwässer benutzt.

Flächeneinteilung für die Berechnung der Kanäle im Stadtgebiet Lemgo nach der Planung Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Flächeneinteilung für die Berechnung der Kanäle im Stadtgebiet Lemgo nach der Planung Weidlich, 1899 (StaL K 1783)

Die erste Planung für ein gesamtstädtisches Kanalisationssystem wurde 1899 durch den Braunschweigischen Stadt- und Regierungsbaumeister Weidlich vorgelegt. Dieser Plan wurde aber aus Kostengründen zunächst nicht umgesetzt. Die bisherige Praxis, einzelne Gräben und Straßen zu kanalisieren und zu verrohren, wurde schrittweise seit der Jahrhundertwende fortgesetzt. Die Fäkalien aus den Privathaushalten wurden dabei in Hauskläranlagen abgefangen und nicht direkt in die entstehenden Kanäle geleitet, so dass man sich ein zentrales Klärsystem sparen konnte. Alle Abwässer, auch aus den Industriebetrieben, flossen so am Ende ohne Kläranlage in die Bega. Die Mittelstraße wurde im Rahmen von Notstandsarbeiten erst 1931 im westlichen Teil und 1933 im östlichen Teil im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogrammes (Reinhardtprogramm) kanalisiert. 1936/37 schaltete man Rieselfelder in den Begawiesen als Klärmaßnahme dazwischen, um einen Kollaps der Bega zu vermeiden. 1957 folgte die heutige, zentrale städtische Kläranlage.

Neue Ausgabe der digitalen Zeitschrift “Rosenland. Zeitschrift für lippische Geschichte”

Auch in diesem Jahr ist wieder eine neue Ausgabe der digitalen Zeitschrift “Rosenland. Zeitschrift für lippische Geschichte” erschienen. Das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe Nr. 18/2016 sehen Sie hier:

Beiträge

Bärbel Sunderbrink:
„Die Detmolder Hitler-Jugendherberge entsteht“ – Jugendherbergen im nationalsozialistischen Erziehungsprogramm
S. 2 – 10

Florian Lueke:
Lippische Sportler im „Jahrhundert der Lager“
S. 11 – 32

Jürgen Hartmann:
Oerlinghausen – Hannover – Magdeburg – Auschwitz. Leben und Tod des Walter Windmüller
S. 33 – 43

Andreas Ruppert:
Ein Japaner in Detmold
S. 44 – 49

Carsten Doerfert:
Lehenstreue im Ersten Weltkrieg. Ein lippischer Rechtsstreit um das Herrschaftsverständnis in Mittelalter und Moderne
S. 50 – 53

Rezensionen
G. Mitschke-Buchholz: Lebenslängliche Reise. Briefe der jüdischen Familie Herzberg aus Detmold 1939-1946 (B. Sunderbrink)
S. 54 – 55
K. Soppa: Luftangriffe auf Lage im Frühjahr 1945. (A. Ruppert)
S. 55 – 56
C. Doerfert: Die Fürst Leopold-Akademie für Verwaltungswissenschaften. (A. Ruppert)
S. 56 – 58

Adolf Sternheim und die Judenverfolgung in Lemgo

Adolf Sternheim in Uniform der Krieger-Sanitätskolonne vom Roten Kreuz (Foto: Städtische Museen Lemgo)

Adolf Sternheim in Uniform der Krieger-Sanitätskolonne vom Roten Kreuz (Foto: Städtische Museen Lemgo)

Im Mai 1946 forderte die Lippische Landesregierung alle Stadtdirektoren und Bürgermeister des damaligen Kreises Lemgo auf, Bericht über das Schicksal der Juden in Lippe nach 1933 zu erstatten. In Lemgo wandte man sich zur Beantwortung der Anfrage an Adolf Sternheim (1871 – 1950), dem einzigen Juden aus Lemgo, der nach 1945 wieder dauerhaft zurückgekehrt war. Die Überlebende Karla Frenkel war nur zeitweise wieder in ihre Geburtsstadt zurückgekehrt. Sternheim war bereits 1910 von Aplerbeck nach Lemgo verzogen und hatte die Gründung der Krieger-Sanitätskolonne in Lemgo (heutiges Rotes Kreuz) initiiert und war auch sonst auf karitativem und sozialem Gebiet in der Alten Hansestadt engagiert. Als Vorsteher der Lemgoer Synagogengemeinde war er Ansprechpartner für alle Gemeindemitglieder. Mit den restlichen Lemgoer Juden wurde er am 28. Juli 1942 nach Theresienstadt über Bielefeld deportiert. Seine Frau, seine Tochter und weitere Familienangehörige wurden dort ermordet. Im Juni 1945 kam er wieder nach Lemgo zurück, übernahm den Vorsitz der Jüdischen Kultusvereinigung für das Land Lippe, war im April 1946 MItbegründer der FDP in Lippe und bei der Neugründung des DRK in Lemgo wieder im Vorstand. Sternheim war nach 1945 eine Art Gewährsmann für die Zeit zwischen 1933 und 1945, der aufgrund der erlittenen Verfolgung und als Jude als unverdächtig galt.

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Anfrage an die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe über das Schicksal der Juden nach 1933 (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Antworten Adolf Sternheims auf die Anfrage zum Schicksal der Juden (StaL B 2035)

Im November 1946 fragte Adolf Sternheim in seiner Funktion als Vorsitzender der Jüdischen Kultusvereinigung für das Lippe beim Lemgoer Brügermeister Drewes nach, ob man dem Landesverband der jüdischen Gemeinden Westfalen bereits geantwortet habe. Der Landesverband wollte wissen, inwiefern Juden in den Wohlfahrts (Sozial-) Ausschüssen in den Städten vertreten seien. Die Entsendung eines Vertreters der jüdischen Gemeinde in den Wohlfahrtsausschuss wurde aber abgelehnt, da es ja nun nicht mehr genügend Gemeindemitglieder gäbe, um eine solche Ausschussmitgliedschaft zu rechtfertigen. Diese Begründung veranlasste Sternheim zu nachfolgenden (3-seitigen) Ausführungen, die wie eine Generalabrechnung mit Lemgo in der Zeit ab 1933 wirken:

Adolf Sternheim leitet eine Anfrage wegen der Besetzung von Wohlfahrtsausschüssen mit Juden weiter (StaL B 3541)

Adolf Sternheim leitet eine Anfrage wegen der Besetzung von Wohlfahrtsausschüssen mit Juden weiter (StaL B 3541)

Reaktion des Lemgoer Wohlfahrtsausschusses auf die Anfrage Sternheims (StaL B 3541)

Reaktion des Lemgoer Wohlfahrtsausschusses auf die Anfrage Sternheims (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Das lange Schreiben Sternheims wurde vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen und Sternheim mündlich verständigt. Welche Punkte dabei zur Sprache kamen, bleibt offen.

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Adolf Sternheims Entgegnung auf die Ablehnung des Wohlfahrtsausschusses (StaL B 3541)

Hugenotten in Lippe und Lemgo – eine gescheiterte Ansiedlung

Mit der Aufhebung des Edikts von Nantes am 18. Oktober 1685 durch den französischen König Louis XIV. wurde die freie Religionsausübung der Hugenotten, der französischen Protestanten bzw. Calvinisten, aufgehoben und eine massive Verfolgungswelle setzte ein. Daraufhin verließ eine große Zahl der Verfolgten Frankreich und suchte Zuflucht in der Schweiz und in Preußen, die ihre Glaubensbrüder, nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen, häufig mit offenen Armen und weitgehender Unterstützung empfingen. Die Grafschaft Lippe war an den flüchtenden Hugenotten ebenfalls interessiert. Bereits 1682 hatte man in Lippe eine landesweite Collecte zur Unterstützung der bedrängten Protestanten in Frankreich durchgeführt. In der Person der Ehefrau des lippischen Grafen Simon Henrich (1649 – 1697), Gräfin Amalie (1644 – 1700), fanden die Hugenotten eine Fürsprecherin, die Kontakte in die calvinistischen Niederlande und nach Frankreich unterhielt. Für Lippe waren die Hugenotten natürlich aufgrund des nach dem 30jährigen Krieg und der münsterschen Invasion Lemgos 1675 stark in Mitleidenschaft gezogenen Landes eine Perspektive zur Peuplierung und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau der Grafschaft. Gerade die Stadt Lemgo wurde als  erfolgsversprechender Ansiedlungsort für eine Hugenottenkolonie ins Gespräch gebracht, da dort immer noch viele Häuser leer ständen.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Am 26. November 1685 wurde das sog. lippische Einladungspatent an die Hugenotten erlassen und im Druck in französischer Sprache verbreitet. Im Stadtarchiv Lemgo hat sich ein Exemplar dieses Patentes erhalten, wenn auch in schlechtem Zustand. Eine zeitgenössische, handschriftliche Übersetzung ist dem Druckexemplar auf den leeren Seiten beigefügt. Das Patent gewährt den Flüchtenden weitgehende Privilegien und Rechte, u. a. den Unterhalt eines französischen Geistlichen, die Abhaltung eigener Gottesdienste, die Gleichstellung mit den Einwohnern des Landes, kostenloser Zutritt zu den Zünften, das Recht Grundeigentum zu erwerben und nach Belieben Handel und Gewerbe nachzugehen. Zudem sollten sie Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum und Baumaterialien erhalten und auf zwölf Jahre in Stadt und Land von Abgaben befreit sein.

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Lippisches Einladungspatent an die Hugenotten, 1686 (StaL SigBib 362)

Die Ansiedlung in Lemgo erfolgte aber nur schleppend. Die Herrichtung des nötigen Wohnraumes verzögerte sich immer wieder. Der Ansprechpartner vor Ort für die landesherrliche Regierung wechselten häufig. 1686 trafen die ersten Beschwerden aus Lemgo bei der Regierung in Detmold ein. Demnach würden die Privilegien der Hugenotten bei der Bürgerschaft Unmut erregen. Man hielt nur eine kleine Zahl weiterer Hugenotten für zumutbar. Die Hugenotten wiesen dagegen daraufhin, dass ihre Anwesenheit der Stadt zugute kommen würde. Sie hofften auf eine verstärkte Unterstützung durch landesherrliche Beamte.

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Vernehmung / Anhörung zweier Franzosen in Lemgo, 1687 (StaL A 2739)

Die Klageführung der Hugenotten in Detmold erregte wohl das Mißtrauen des Lemgoer Rates, der immer empfindlich auf die Zuziehung der landesherrlichen Regierung bei innerstädtischen Problemen reagierte. Auf der Rückseite eines Prozessschriftstückes in Ehesachen vor dem Lemgoer Geistlichen Gericht (StaL A 2739) hat sich in Konzeptschrift die Anhörung zweier Hugenotten in Lemgo erhalten, die wohl zufällig auf der anderen Blattseite in Zweitverwendung geriet. Vorgeladen waren die Franzosen Monsieur Bartholomäus Mariat und Monsieur Francois Chaussa(e)n, Sarse- und Handschuhmacher. Ihnen wird vorgehalten, dass man “[…] ihr Gewerbe u. Hanthirung alhiro gern befordert sehn mügte […]”, aber man keine Erfolge erkennen könne. Außerdem hätte man befremdlicherweise gehört, dass sie sich mehrfach in Detmold beschwert hätten. Mariat kann sich dagegen an keinerlei Beschwerdeführung erinnern, zumal er keinen Grund zur Beschwerde hätte und solches auch nicht tun würde. Zum Absatz seiner Produkte äußert sich Mariat dagegen eingehender: “Was aber seine Hanthirung belangt, so wer ja am tage das hier stücke oder verfertigte Stoffe schlecht abgingen in der er [folgt gestrichen: an die Kramers wie auch] noch ad 30 stücke fertig liegen hette, er konte die elle unter 10 1/2 Gl. nicht geben [folgt gestrichen: verkauffen], und so thane wolten es die kramer alhir [Einschub: Cramer oder die Schneider alhir ihm sein wahren verkleinern oder geringschätzig machen] annehmen, was er sonst ellenweiß oder außer der Stadt verkauffe, wer auch seine haußhaltung zu erhalten nicht zu langlich. Er erwarte nur die heimkunfft der gnedigen herrschaft alß dann sich außhändig machen würde […]”. Der Ratsherr Johann Jost Schlepper deutete ihm an, dass er diejenigen, die seine Waren verächtlich oder geringschätzig machen würden, anzeigen müsste. Offensichtlich war das Kramer- und das Schneideramt bemüht, eine mögliche Konkurrenz im Bereich der Warenherstellung und des Handels nicht zuzulassen und die französischen Produkte schlecht zu machen. Der Absatz lief schlecht und so trug sich anscheinend nicht nur der Hugenotte Mariat mit dem Gedanken fortzugehen. Die Kolonie in Lemgo wird 1688 das letzte Mal erwähnt, danach scheinen sich keine Hugenotten mehr in der Stadt aufgehalten zu haben. Auch eine vergleichbare Kolonie in Detmold hatte keinen langen Bestand.

Das letztliche Scheitern einer dauerhaften Ansiedlung von Hugenotten in der Grafschaft Lippe ist sicherlich nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen. Maßgeblich war aber sicherlich auch die mangelnde, landesherrliche Verwaltungsstruktur, die auch vor Ort die Anordnungen der Regierung hätte umsetzen können. Das Interesse der Landesherrschaft kollidierte in Lemgo mit den städtisch-zünftischen Interessen. Erfolgreich hätte dieses Peuplierungsprojekt nur bei einer längeren Dauer werden können, wie dies Preußen oder Hessen belegt, wo es in den Anfangsjahren ebenfalls Probleme und Konflikte gab.

Lemgoer Ehrenbürgerwürde für Adolf Hitler und Paul von Hindenburg – März 1933

In der am 15.März 1933 stattgefundenen Stadtverordnetensitzung der Stadt Lemgo wurde beschlossen, dem Reichskanzler Adolf Hitler neben dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft der Stadt zu verleihen. Am selben Tag trafen die lippischen Gemeinden Barntrup und Bösingfeld dieselbe Entscheidung. Diese Verleihung stand in einer langen Reihe mit Ehrenbürgerverleihungen anderer, deutscher Städte. (Hier eine – wenn auch unvollständige Liste der Ehrenbürgerverleihungen an Hitler). Lemgo zählte mit zu den Städten, die in dieser Hinsicht sehr früh aktiv wurden.

Kegelbuch des Kegelvereins Umma (StaL V3 / 6)

Kegelbuch des Kegelvereins Umma (StaL V3 / 6)

Anlass für die Verleihung war mit großer Wahrscheinlichkeit der Sieg der NSDAP bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933, was sich auch im Wahlergebnis des Freistaates Lippe wiederspiegelt. Die konservativ-nationalen Kräfte konnten zwar keinen großen Wahlerfolg erringen, aber ihre Position behaupten und zusammen mit der NSDAP eine parlamentarische Mehrheit bilden, was nicht nur von der NS Propaganda als “Sieg der nationalen Front” gegen die “Linke” und den “Marxismus” dargestellt wurde. Die beiden im Kegelbuch des Lemgoer Klubs Umma gezeichneten und  einträchtig nebeneinander stehenden Hakenkreuzfahne und Fahne des Deutschen Kaiserreichs symbolisieren diesen politischen Schulterschluss. Beide Fahnen wurden auch in Lemgo am 7. März 1933 am Rathaus gehisst, während man die Fahne der Republik (Schwarz-Rot-Gold) auf dem Marktplatz verbrannte. Abschlussakt dieser Vereinigung ist nicht zuletzt der sog. Tag von Potsdam am 21. März 1933, symbolisiert durch Hitler und Hindenburg, jeweils als Vertreter der “neuen” und der “alten” Macht.

Werbeplakat (Dia-Reproduktion) zum Auftritt Adolf Hitlers am 08.01.1932 in Lemgo (StaL N3/1684)

Werbeplakat (Dia-Reproduktion) zum Auftritt Adolf Hitlers am 08.01.1932 in Lemgo (StaL N3/1684)

Bei der lippischen Kommunalwahl im Januar 1932 trat die NSDAP auf kommunaler Ebene erstmalig an und wurde in Lemgo mit einem Drittel der Gesamtstimmenzahl stärkste Kraft und stellte sechs der 18 Stadtverordneten. Zweitstärkste Kraft wurde die KPD, gefolgt von der SPD und den konservativ-bürgerlichen Parteien. In dieser Mehrheitsverteilung wurde von den Bürgerlichen Vertretern (Stadtverordneter Kurth) der Dringlichkeitsantrag eingebracht, Hindenburg die Ehrenbürgerschaft zu verleihen. Nach einer kurzen Sitzungspause folgte der Vorschlag der NSDAP-Stadtverordneten (Stadtverordnetenvorsteher Betz), Hitler in die Verleihung miteinzuschließen. Beide Vorschläge wurden einstimmig (einschließlich des einzigen SPD Abgeordneten) angenommen. Die vier KPD-Mandatsträger konnten bereits aufgrund der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und der damit ausgelösten Verfolgungswelle nicht mehr teilnehmen. Nach der Sitzung fand auf dem Marktplatz eine öffentliche Feier, bei der Bürgermeister Wilhelm Gräfer den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung “[…] den Reichspräsidenten, den Führer des Weltkrieges, Generalfeldmarschall von Hindenburg, und den Führer des neuen Deutschlands, Adolf Hitler, zu Ehrenbürgern der Stadt zu ernennen” verkündete. Das Amt des Reichspräsidenten tritt bei Gräfer anscheinend in den Hintergrund und seine Funktion während des Ersten Weltkrieges in den Vordergrund.

Rede Adolf Hitlers in Lemgo, vermutlich am 11.01.1933 (StaL N1/3648)

Rede Adolf Hitlers in Lemgo, vermutlich am 11.01.1933 (StaL N1/3648)

Im Ehrenbürgerbrief selbst wird von 2 Besuchen Hitlers in Lemgo gesprochen. Gemeint sind die lippischen Kommunalwahlen im Januar 1932 und die Lippische Landtagswahl im Januar 1933. Gerade die letzte Wahl wurde von der NSDAP als “Lippische Durchbruchsschlacht” bezeichnet, die die “Machtergreifung” am 30. Januar 1933 politisch vorbereitete.

Die beiden Lemgoer Künstler Hauptmann a. D.  Walter Steinecke und Ernst Pethig wurden mit der Erstellung der Entwürfe für die beiden Ehrenbürgerurkunden beauftragt. Steinecke schlug zudem vor, dem Reichskanzler eine Mappe mit Aquarell-Ansichten der Städte Lemgo, Barntrup, Bösingfeld und anderer Punkte in Lippe zu überreichen. Die Kosten würden sich auf 600 Reichsmark belaufen. Bürgermeister Gräfer führte aber zunächst Verhandlungen mit der lippischen Landesregierung, mit dem Ziel der Kostenübernahme durch das Land Lippe oder zumindest einem namhaften Zuschuss für die drei Städte, die sich die Kosten für die Aquarelle ansonsten teilen würden. Das Land beauftragte daraufhin Steinecke mit der Anfertigung der Aquarelle, die Hitler zu seinem Geburtstag überreicht werden sollten. Walter Steinecke zog sich im Juli 1933 wegen Arbeitsüberlastung vom Auftrag für die Ehrenbürgerurkunde Hitlers zurück und schlug den Horner Künstler Karl Henckel als Ersatz vor, der auch den Auftrag erhielt. Im November 1933 lieferte er den Ehrenbürgerbrief bei der Stadt ab. Im selben Monat fragte Bürgermeister Gräfer bei den Kommunen Barntrup und Bad Salzuflen an, ob man nicht eine gemeinsame Mappe statt drei einzelner Mappen dem Reichskanzler und dem Reichspräsidenten überreichen könnte, Aus einer abschriftlichen Mitteilung eines Stadtratsbeschlusses der Stadt Barntrup geht zudem hervor, dass die Reichsregierung dafür warb, von der Überreichung von Urkunden und Mappen Abstand zu nehmen, da “[…] die vielen eingehenden Urkunden garnicht zu übersehen seien und in Kisten verpackt würden […]”. Offensichtlich hatte die Reichskanzlei inzwischen schon ein Platzproblem angesichts der Vielzahl der Ehrenbürgerbriefe aus dem Deutschen Reich. Bad Salzuflen lehnte eine gemeinsame Mappe ab und am grundsätzlichen Beschluss, die Ehrenbürgerbriefe zu überreichen, wurde trotz der schwierigen Finanzlage der Städte und der Hinweise der Reichsregierung, nichts geändert. Für die Lemgoer Urkundenmappe an Adolf Hitler war zunächst Henckel vorgesehen, der dies aber nicht leisten konnte, so dass man mit der Erstellung der Ledermappe die Firma Gebrüder Koch in Lemgo beauftragte, die auch lieferte. Als Termin für die Überreichung des Ehrenbürgerbriefes und der Ledermappe wurde der 14. Januar 1934 festgelegt. An diesem Tag befand sich Hitler nun zum dritten Male in Lemgo anlässlich des jährlichen Erinnerungstreffens an die lippische Landtagswahl 1933. Das Foto unten zeigt Hitler an diesem Tag im offenen Wagen auf dem Lemgoer Marktplatz Richtung Mittelstraße.

Adolf Hitler in Lemgo am 14.01.1934 (StaL N1/D_011 entnommen aus: Engelbert-Kämpfer-Ehrung, Lemgo 1938, S. 32, Fotograf: Frevert)

Adolf Hitler in Lemgo am 14.01.1934 (StaL N1/D_011 entnommen aus: Engelbert-Kämpfer-Ehrung, Lemgo 1938, S. 32, Fotograf: Frevert)

Die Urkunde des Ehrenbürgerbriefes zeigt im Kopf als Aquarell das Lemgoer Rathaus, darunter den eigentlichen Urkundentext. Hitler wird als „Führer eines wahrhaft nationalen Deutschlands“ und „Sieger über die Mächte des Niederganges“ und das Jahr 1933 als „Jahr der Nationalen Erhebung“ bezeichnet. Die Urkunde ist vom Bürgermeister Gräfer sowie vom Stadtverordnetenvorsteher Betz unterschrieben. Auf der Urkunde ist neben dem Wappen der Alten Hansestadt Lemgo auch ein ähnlich gestaltetes Wappen (im gotischen Schild) mit dem Hakenkreuz anstatt der blauen Rose abgebildet. Auf der braunen Ledermappe ist das Siegel der Alten Hansestadt Lemgo aufgeprägt.

Detail der Ledermappe für den Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Detail der Ledermappe für den Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Umschlagblatt des Ehrenbürgerbriefes Adolf Hitler (StaL MU 5)

Umschlagblatt des Ehrenbürgerbriefes Adolf Hitler (StaL MU 5)

Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Ehrenbürgerbrief Adolf Hitler (StaL MU 5)

Mappe und Ehrenbürgerbrief sind damals fotografisch dokumentiert worden. Im Stadtarchiv Lemgo sind allerdings Mappe und urkunde seit 1986 auch im Original vorhanden (StaL MU 5). Wie kam es dazu? Vermutlich ging die Urkunde in der Reichskanzlei in Berlin in den Wirren des Zweiten Weltkrieges verloren oder wurde entwendet. 1986 entdeckte sie ein Prof. Dr. Werner Rakelmann aus Bad Homburg im Pariser Hotel de Suez. Nach Auskunft des Hotelbesitzers hatte er die Sachen von der Frau eines „hohen deutschen Offiziers“ erhalten. Über eine Vermittlung der französischen Partnerschaftsgesellschaft in Vandoeuvre konnten Mappe und Urkunde gegen eine kleine Spende an die französische Krebshilfe wieder nach Lemgo gelangen.

Reichspräsident von Hindenburg erhielt seinen Ehrenbürgerbrief allerdings nie. Der mit der Erstellung beauftragte Ernst Pethig lieferte die Urkunde trotz mehrmaliger Mahnung nicht, so dass darüber Hindenburg am 2. August 1934 verstarb und die Urkunde damit hinfällig wurde.

Neben Hitler und Hindenburg erhielten noch weitere NS-Persönlichkeiten wie Alfred Rosenberg, Heinrich Himmler, Dr. Alfred Meyer und  Julius Schaub die Ehrenbürgerwürde Lemgos. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Ehrenbürgerwürden für Rosenberg und Schaub aberkannt. Hitler und Himmler waren bereits tot, so dass eine formale Aberkennung nicht möglich war, da die Ehrenbürgerwürde mit dem Tode des Geehrten erlischt.

(Text: Dmitry Vavilov u. Marcel Oeben)

Von Pasquillen und Schmähbriefen – der Fall des Ratsapothekers David Welman

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Abschrift des Schmähbriefs gegen David Welman, 1642 (Sta L A 4694)

Schmähgedichte oder Schmähbriefe (Pasquillen) wurden in der Vergangenheit selten nur in satirischen Zusammenhängen genutzt, sondern dienten tatsächlich der Verunglimpfung eines Gegners aus unterschiedlichen Motiven. Abweichend vom Fall Jan Böhmermann sind die Verfasser der Schmähbriefe zumeist anonym und bedienen sich dieser Form auch, um eine höhergestellte oder mächtigere Persönlichkeit kritisieren, diffamieren oder lächerlich machen zu können, ohne sich selbst zu gefährden.

Im Lemgoer Statutenbuch oder Stadtbuch von 1586 (siehe Beitrag vom 17. Juli 2015) haben sich im Kapitel 20 “Von Schmeheschriften Und Injurien” entsprechende Bestimmungen gegen diese Form der öffentlichen Beleidigung erhalten. Demnach sollten Leben und Ehre gleichgeachtet sein und die Verleumdung und Verletzung der Ehre sollte für beschwerlicher und höher als die Verletzung des Körpers erachtet werden. Es sollte kein Mann und keine Frau mit Schriften, Gemälden (Bildern), Gedichten oder Worten injuriert werden. Wer sich dessen schuldig machte, wurde mit Gefängnis, Stadtverweisung und mit schwerer Geldstrafe bestraft.

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Lemgoer Stadtbuch, 1586, Kapitel 20 (StaL A 450)

Auch im Stadtarchiv Lemgo haben sich durchaus Fälle solcher Pasquillen und Schmähbriefe erhalten. Ein recht prominenter Fall ist der des Lemgoer Ratsapothekers David Welman (1595 – 1669)  aus dem 17. Jahrhundert, der insbesondere wegen der Werwolf-Vorwürfe eine gewisse Berühmtheit erlangte. Den gesamten Fall können Sie hier in einem Vortragsmanuskript (PDF-Datei) nachlesen.

Der Apotheker Welman war in Lemgo aus verschiedenen Gründen mit einzelnen Lemgoer Bürgern und Bürgerinnen in Konflikt geraten. Zwischen März und Oktober 1642 tauchten dann in der Stadt an prominenten Orten angeheftete Zettel mit Schmähbriefen gegen den Ratsapotheker auf. In den Texten wurde Welman mit zahlreichen Beleidigungen und Schimpfworten belegt, u. a. auch als Werwolf, Hexenmeister, Teufel usw. Damit war die Ehre des Geschmähten in Gefahr geraten. In der Frühen Neuzeit war Ehre eine Form des sozialen Kapitals, das man vermehren und vermindern konnte. Ehre bestimmte nicht zuletzt auch die eigene Position innerhalb einer Gesellschaft. Wehrte man sich nicht gegen solche Herabwürdigungen, galten die geäußerten Vorwürfe als glaubhaft. Welman musste also handeln, was bei anonymen Flugschriften schwierig ist. Sein Verdacht richtete sich gegen die Lemgoer Familie der Plattenschläger, insbesondere gegen Gottschalk Plattenschläger, gegen den er einen Prozess in Gang setzte, der ohne ein endgültiges Urteil ausging.

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Auszug aus den Schmähbriefen gegen David Welman, 1642 (StaL A 4694)

Die zugehörigen Prozessakten haben sich im Stadtarchiv erhalten und umfassen mehrere Bände (StaL A 4694 – A 4701). Zeugenaussagen wurden protokolliert, die die Autorenschaft der Plattenschlägers belegen sollten. Teil der Prozessakten wurden auch die Pasquillen, die lose beigefügt und in einem fortlaufenden Text durchnummeriert abgeschrieben wurden. Damit ist ein umfangreicher Bestand an Schmähtexten erhalten, der die ganze Bandbreite an Beleidigungen, Unterstellungen und Beschimpfungen der damaligen Zeit enthält. Neben den Textpassagen wurden auch kleine Zeichnungen beigefügt, vor allem Welman als Werwolf oder mit einem wolfartigen Tier.

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Original des Schmähbriefs gegen David Welman, Lippische Post vom 16.01.1939

Eine besonders detailreiche Zeichnung (Welman steigt aus dem Schornstein des Lemgoer Rathauses, in dem sich die Ratsapotheke befindet) hat sich leider nur noch in der Abschrift erhalten. Das Original wurde im Januar 1939 vom damaligen Lemgoer Bürgermeister Wilhelm Gräfer dem Gauleiter des Gaues Westfalen-Nord und Reichsstatthalter in Lippe Dr. Alfred Meyer in einer Erinnerungsmappe überreicht. Anlass war die alljährliche Erinnerungsfahrt der Alten Garde (NSDAP- und SA-Leute, die bei der lippischen Landtagswahl im Januar 1933 teilgenommen hatten, bei der die NSDAP einen Wahlsieg erlangen konnte, der propagandistisch als “Lippische Durchbruchsschlacht” gefeiert wurde) durch Lippe und auch Lemgo. Dieses Original der Schmähzeichnung hat sich nur noch in einer Pressefotografie erhalten.

Die in den Pasquillen geäußerten Vorwürfe gegen Welman sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Prozessen (1654 und 1669) wegen Zauberei und Hexerei gegen den Ratsapotheker richten. Der letzte Prozess führte dann tatsächlich zur Verurteilung und Hinrichtung David Welmans. Die Schmähbriefe hatten mit dazu beigetragen, seinen Ruf und seine Ehre nachhaltig zu zerstören.