Das vorliegende Aktenstück ist das aussagekräftigste, wenn es um das Selbstverständnis des Pastors Emil Steffann (1814-1905) geht. Steffann war dritter Prediger in seinem Heimatort Unterbarmen (jetzt Wuppertal), bevor er im Jahr 1849 Prediger der Neuen Evangelischen Gemeinde in Lemgo wurde.1 Hier versammelten sich die Anhänger der Erweckungsbewegung der Stadt.2 Sie zeichnete sich durch ein lebhaftes Gemeindeleben aus. Theologisch war sie konservativ und verstand sich als Gegenpol zum Rationalismus der Pfarrer in der Stadt und der Landeskirche Lippes insgesamt.
In seinen Predigten beschwor Steffann in drastischen Bildern den Glauben an Erbsünde und Erlösung, die Hölle und einen leibhaftigen Teufel. Diese ungewohnten Töne brachten ihm viele Gegner ein. Schon zwei Monate nach seinem Amtsantritt, Ende September 1849, wollte ihn das Stadtverordneten-Kollegium wegen seines „fanatischen Treibens“ aus der Stadt verweisen. Das Kollegium war ein Stützpunkt der demokratischen Bewegung in Lemgo und dem auch politisch konservativen Steffann gegenüber skeptisch eingestellt. Der Anlass zu einem Vorgehen gegen Steffann ergab sich, als Beschwerden über das Verhalten des Pastors gegenüber einer todkranken Frau bekannt wurden. Die Witwe Schweimer war nicht Teil der Neuen Evangelischen Gemeinde. Es ist über den Fall viel in der örtlichen Presse geschrieben worden und in einigen Fällen steht Wort gegen Wort.3 Die Stadtverordneten behaupteten, Steffann sei gar nicht von der alten Frau gerufen worden und habe sie mit Schreckensbildern von der Hölle gequält, wogegen sie sich wegen ihres Zustands nicht habe wehren können. Ein (nicht anwesender) Sohn der Witwe behauptete, seine Mutter habe sich nichts davon angenommen, sondern mit anderen, tröstenderen Seelsorgern gesprochen.
Steffann, und seine Aussage wird von einem weiteren, anwesenden Sohn gestützt, weicht in zwei Punkten von diesen Vorwürfen ab: Er sagt, er sei eingeladen gewesen, und er will gehört haben, dass die Frau kurz vor ihrem Tod noch zum rechten Glauben gefunden habe. Die Regierung in Detmold gab letztlich Steffann Recht, sodass dieser in der Stadt bleiben durfte. Es scheint schwer, gegen das Urteil zweier Beteiligter ohne weitere Quellen argumentieren zu wollen. Wichtiger ist jedoch, was Steffann nicht abstreitet: In seiner schriftlichen Stellungnahme an den Magistrat wehrt er sich nicht gegen den Vorwurf, einer alten Frau auf dem Sterbebett Angst gemacht zu haben. Vielmehr freut er sich darüber, dass es ihm gelungen sei, die Frau in seelische Nöte zu bringen. Seine Behauptung, sich nach drei Wochen nicht mehr an Details erinnern zu können, wirkt etwas unglaubwürdig. Selbst einem Emil Steffann dürfte ein solcher Abend nicht alle Tage untergekommen sein. Alle drastischen Aussagen rechtfertigt er aber letztlich mit seiner seelsorgerischen Liebe und Verantwortung gegenüber einer Seele, die zu verloren gehen drohte.
War das Fanatismus? Man sollte nicht den Fehler machen, den Gegnern der Erweckungsbewegung folgend, die Neue Evangelische Gemeinde als freikirchliche Spinner abzutun. Steffann selbst konnte sich nie mit dem Namen und dem freigemeindlichen Status abfinden. Eigentlich war er ein Lutheraner.4 Die Drastik, die Angst vor dem Teufel, die Sorge um das Seelenheil – all das waren absolute Pfeiler von Luthers Weltsicht. Im Lemgo der Mitte des 19. Jahrhunderts war das aber für viele anstößig geworden. Zudem überlagerten sich religiöse und politische Debatten gegenseitig. Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu überraschen, dass Emil Steffann Lemgo nach weiteren Auseinandersetzungen 1854 gen Berlin verließ.
Der Beitrag entstand im Rahmen der Lehrveranstaltung „Mythos Pfarrhaus. Biografien von Lemgoer Pfarrern seit der Reformation“ im Sommersemester 2016 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Transkription:
Pr., den 13. Oct.[ober] 1849.
An Wohllöblichen Magistrat!
Auf den von Wohllöbl.[ichem] Magistrat mir mitgetheilten
Befehl Hochfürstl.[icher] Regierung, mich wegen der Beschwerde
des hiesigen Stadtverordneten-Collegiums über „des pp.
Steffan fanatisches Treiben, insbesondere über dessen Verhalten gegen die Wittwe Schweimer“ zu verantwor-
ten, habe ich Wohllöbl. Magistrate zu erwiedern:
Ein verehrliches Collegium der Stadtverordneten
möge veranlaßt werden, auf der Wahrheit beruhende
Zeugnisse meines sogenannten „fanatischen Treibens“
beizubringen. Sobald dies geschehen, bin ich zu jeder
Verantwortung bereit.
Mein „Verhalten gegen die Wittwe Schweimer“ an-
langend, so habe ich mich meines Wissens so gegen die-
selbe verhalten, wie es einem Evangelischen Seelsor-
ger geziemt. Die beiliegende Anlage, von dem Sohn
der Verstorbenenen, dem Zinngießer Schweimer
hieselbst ausgestellt, bezeugt, daß mein Besuch von der
damals Kranken gewünscht wurde. Bei dem Gespräch,
was ich mit der Kranken hatte, war der genannte
Sohn von Anfang bis zu Ende zugegen. Ich kann ein-
em wohllöbl. Magistrat die Details des von mehr
als 3 Wochen geführten Gesprächs nicht mehr mittheilen.
Im Ganzen drehte es sich, soviel mir erinnerlich, um
die Frage, was dazu nöthig sei, selig zu werden.
Als ich fand, daß die p Schweimer in Bezug auf diese
Frage Ansichten äußerte, die keineswegs mit der
Lehre der Evangelischen Kirche übereinstimmten, such-
te ich sie, wie es eines Seelsorgers Pflicht ist, mit
Ernst und Liebe von dem Irrthume, in dem sie sich be-
fand, zu überzeugen und zeigte ihr aus dem Worte
Gottes den Weg zum Heil, wie ihr das Evangelische Be-
kenntniß angiebt. Daß die Frau Schweimer darüber
unruhig geworden, ja vielleicht in große innere Noth
gerathen, daß ihr bisherige Meinung von dem Wege
zur ewigen Seeligkeit nicht dem Worte Gottes gemäß
gewesen, ist mir nur ein erfreuliches Zeichen, daß Got-
tes Gnade durch jene Unterredung in ihrem Herzen
gearbeitet hat, wie ich denn auch zu meiner Freude
aus dem Munde des genannten Zinngießers Schweimer
gehört, daß seine Mutter noch in der Todesstunde den
Weg als den allein richtigen zur seligen Ewigkeit erkannt
habe, den mir Gott der Herr vergönnt hat, ihr zu
zeigen.
Lemgo 12. Oct.[ober] 1849.
E. Steffann
Pastor an der Neuen Evangelischen
Gemeinde hieselbst
Quelle: Schreiben Emil Steffanns an den Magistrat der Stadt Lemgo, 12.10.1849, StadtA Lemgo A 4231.
Beitrag von Simon Camp
- Vgl. Butterweck, Wilhelm: Geschichte der Lippischen Landeskirche, Schötmar 1926, S. 500-502, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:51:1-11869. [↩]
- Vgl. einführend Scheffler, Jürgen: Kirche und Kleinstadt: Lemgo im 19. Jahrhundert, in: Jahrbuch für westfälische Kirchengeschichte 86 (1992), S. 47–77. [↩]
- Vgl. aus konservativer Sicht: Lippisches Volksblatt (http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:51:1-8012) Nr. 48, 29.11.1849, http://s2w.hbz-nrw.de/llb/periodical/pageview/2121311, u. Nr. 50, 13.12.1849, http://s2w.hbz-nrw.de/llb/periodical/pageview/2133705. [↩]
- Vgl. z.B. Steffann, Emil: Ein Blatt aus der Lippeschen Rose, Barmen 1889, S. 4ff, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:51:1-11562. [↩]
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Marcel Oeben (31. Oktober 2016). Mythos Pfarrhaus: Emil Steffann (1814–1905) und die Angst vor dem Teufel (II). Archivblog Lippe. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qwnu